Im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie mittlerweile Pflicht: Atemmasken helfen die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dennoch: Hartz IV Empfängern steht laut Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen kein Mehrbedarf für die Anschaffung der Masken zu. Schutzmasken rechtfertigen keinen Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Empfänger haben keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Atem- und Gesichtsmasken in der…
Hartz IV Urteil: Kein Corona-Zuschuss für Atemmasken
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 06, 2020 at 03:00PM