Um Betrieben und Freiberuflern durch die Corona-Krise zu helfen, stellt die Regierung Soforthilfen zur Verfügung. Die staatlichen Finanzspritzen sollen Liquiditätsengpässe überbrücken und laufende Betriebskosten decken. Die Soforthilfen dürfen laut Urteil des Landgerichts Köln nicht gepfändet werden. LG Köln urteilt über Corona-Hilfen Die Corona-Soforthilfe soll Unternehmen in der Corona-Pandemie vor der Insolvenz bewahren. Die staatlichen Unterstützungen…
Urteil: Corona-Soforthilfe kann nicht gepfändet werden
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 07, 2020 at 10:43AM