Sonntag, 18. Oktober 2015

Mitbewohner solidarisieren sich

Thema heute: So tönt es, wenn MieterInnen gegenüber dem Hausbesitzer ihren Frust loswerden. Sich solidarisch erklären, damit Fritz Müller99 seinen Mikro-Job zurück erhält. Dieses Schreiben GoogleDocs sei Dank in Zusammenarbeit aller Mitbewohnern entstanden ist.

Aus dem Archiv
  • Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde (b250135)
  • Frustschreiben der Mieterschaft (dieses Schreiben, b250138)
  • Wut-Kündigungsandrohung (b250136)
  • Abstimmungsergebnis der neuen, mutmasslich schikanösen Vorgaben der Hausverwaltung (b250137)
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b250138

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger
Hauseigentümerin/Besitzerin
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. November 2015



Besprechungstermin


Sehr geehrte Hauseigentümerin

FYI

Wurde mir soeben per Mail zugespielt – anbei ein Statement/Zitat eines Nachbarn, einer Nachbarin – eine Aussage, die für sich selbst spricht und ich nicht weiter zu kommentieren brauche;
„(..)ohne auf Details einzugehen finde ich, dass die transparente Kommunikation, die fachlichen Kompetenzen und der achtungsvollen Umgang seit der Übernahme der der neuen Hausverwaltung erheblich gelitten hat und für uns Mieter oft eine Zumutung darstellt. Ich bin mit allen von Fritz Müller99 aufgezählten Punkten absolut einverstanden. Die von der Hausverwaltung aufgezählten Massnahmen sind für mich grösstenteils schikanös und führen zu einer Herabsetzung der Lebensqualität in unserem Haus (bezeichnend finde ich, dass für das grösste Übel bei uns *zensier* - keine Massnahme aufgezeigt wird).

Was ich jedoch am allerwenigsten verstehe ist, warum sie einen langjährigen, stehts sehr hilfsbereiten, überaus kompetenten Mann wie Fritz Müller99 entlassen haben. Ich habe es immer sehr geschätzt, jemanden bei uns im Haus ansprechen zu können und kann mir niemals vorstellen, dass diese wertvolle Arbeit ersetzt werden kann.“
Zitat Ende.

Freundliche Grüsse
Fritz Müller99





-----------------------------------------------
Von: Fritz Müller99 [mailto:fritz.mueller99@nirgendwo.ch]
Gesendet: Dienstag, 29. September 2015 10:15
An: Hauseigentümerin
Betreff: WG: Besprechungstermin und Vorabentscheidung...
Wichtigkeit: Hoch
Vertraulichkeit: Persönlich


Sehr geehrte Hauseigentümerin

Ich habe vollstes Vertrauen, dass Sie Ihre Vorabentscheidung uns bis Mittwoch, 30.09.2015 Abend zukommen lassen werden.

Wir uns intern in unserem Haus noch nicht organisiert haben – ich daher im Moment nur für mich sprechen und Informationen an Sie weitergeben kann, von denen ich selber Kenntnis erlangt habe. Es u.a. als (noch ihr) Arbeitnehmer in meiner Verantwortung liegt, Sie zu informieren.

Zu den “Umgangsformen”:

DER UMGANG ZWISCHEN DER HAUSVERWALTUNG UND DEN HAUSBEWOHNERN ICH PERSÖNLICH ALS SCHIKANOES BETRACHTE! Und dies ab sofort ein Ende haben muss.

a) Sie haben leider eine Verwaltung anno bevollmächtigt, die seit Auftragsbeginn mutmasslich drei (3 !!!) eigene Mitarbeiter aus ihrer Position herausgemoppt, bzw. “verbrannt” hat. Unsere Hausbewohner es mit Stand heute somit mit der vierten Ansprechperson zu tun haben. Die Hausverwaltung dadurch mutmasslich ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitenden, dazu zähle ich mich auch, nachweislich nach Art. 328 OR verletzt hat. Mobbing kein Kavaliersdelikt darstellt, Betroffene nach Art. 54 Anzeige einreichen und Schadenersatzanspruch nach Art 336, 336a, 336b OR geltend machen können.

b) Die Hausverwaltung regelmässig fremde Handwerker in unser Haus schickt, ohne uns vorgängig darüber zu informieren, ..
b.1) ..dadurch teils die Haupteingangstüre offen bleibt und wir keine Ahnung haben weshalb, ..
b.2) ..die Handwerker ohne Voranmeldung uns den Hauptwasseranschluss abstellen.
b.3) ..

c) Die Hausverwaltung schickaniert mutmasslich Mieter, indem
c.1) Telefongespräche zw. Mieter und Verwaltung aufgehängt/unterbrochen werden.
c.2) mündl. wie schriftl. Dialog zw. Mieter und Verwaltung - die Mitarbeitenden Formulierungen verwenden, die im Normalfall wir Hunden gegenüber verwenden. Wir sind keine Hunde und auch keine Tiere. In unserer Hausgemeinschaft schätzen wir den aufrichtigen und freundlichen Dialog, der dem Menschen Wertschätzung entgegenbringt! Das hat die Hausverwaltung soweit getrieben, dass eine Person während eines Mitarbeitergesprächs eine Herzschwäche erlitten hat, dafür es Zeugen gibt.
c.3) ...

d) Bei uns mehrere Kinder im Haus leben, die Verwaltung diese Mieter schriftlich aufgefordert hat, die *zensiert* der Kinder zu entfernen.

e) Die Hausverwaltung einen Tag lang die *zensiert* hat, weder uns noch unsere Nachbarn, mit denen wir ein sehr gutes nachbarschaftliches Verhältnis pflegen und pflegen möchten, informiert zu haben.

f) Das aktuellste Beispiel – das Schreiben der Hausverwaltung vom 25.09.2015 – GEMEINSCHAFTSGUT soll aus unserem Haus entfernt werden. Dinge, die wir alle gemeinsam nutzen und gemeinsam bezahlt haben. Unser Garten gehört uns allen! Wir haben *zensiert*, die gehören uns allen, wir haben eine *zensiert* im Garten, die gehört uns allen. Wir nutzen *zensiert*, die gehören uns allen. Wir haben Tische und Stühle im Garten, die gehören uns allen – von unser aller Geld bezahlt – von uns teils *zensiert*. Wir haben einen *zensiert* nutzen wir alle gemeinsam. Sie dürfen sich zu recht die Frage stellen, wie weit wollen, bzw. sind Sie bereit, in unsere Privatsphäre einzudringen und wieviel gedenken Sie, letztendlich dafür bezahlen und Energie investieren zu wollen? Mir persönlich waere es der Aufwand nicht Wert.

g) Mir die Hausverwaltung meine Wohnung an der Nirgendwostrasse 99 gekündet hat! Weshalb schon wieder? Lasst mich nachdenken. Ach ja, weil ich seit Jahren für die OrganisationX die Buchhaltung gemacht habe?! In meiner Wohnung – und das soll offenbar geäss der Hausverwaltung nicht rechtens sein und ein Kündigungsgrund darstellen – einfach nur lächerlich und haltlos! Gemaess Hausverwaltung und Protokoll der Schlichtungsbehörde (b250135) ist dies der offizielle Kündigungsgrund! Haben wir keine andere Sorgen, als mit solch unsäglichen Dingen uns auseinandersetzen zu müssen?

h) Seit Jahren mehrere kleine Aufträge wie die *zensiert* von der Hausverwaltung hinaus- und hinausgeschoben wird.

i) Ein Heizungsthermostat in einer unserer Wohnungen seit Jahren nicht ausgewechselt wird.

k) Seit Jahren uns die Hausverwaltung einen *zensiert*, der den Namen *zensiert* verdient, im Eingangsbereich versprochen hat, jedoch nichts unternimmt. Die Mieter ihren eigenen *zensiert* somit seit Mietbeginn nicht nutzen können – eine *zensiert* sondergleichen, die nach *zensiert* stinkt.

l) Obschon nicht rechtens, ich als (noch) Arbeitnehmer mit meinem privaten Geld die Kosten des Mikro-Jobs selber zu tragen hatte – unrechtmässig mir diese Kosten erst im Nachhinein von der Hausverwaltung vergütet werden. Dies im Widerspruch zu OR 327c, Abs. 2 steht, denn gemäss OR die Hausverwaltung verpflichtet wäre, einen angemessen Vorschuss zu leisten, sollten für die Erfüllung von vertraglichen Pflichten regelmässig Auslagen anfallen.

m) Uns wird das Mitwahlrecht bei der Auswahl neuer Mitbewohner von der Hausverwaltung nicht mehr zugestanden.

n) Mit Weisung der Hausverwaltung vom 25.09.2015 sämtliche *zensiert* im Hauseingang zu entfernen sind, obschon wir in unserem Haus Wohnungen haben, in der es weder Platz für einen *zensiert*, noch Platz im Keller hat, um *zensiert* einstellen zu können. Wir in unserem Haus *zensiert* ein relativ cleveres *zensiert* betreiben und zwangsläufig betreiben müssen (vor allem im Winter) – dies bis anhin ohne die Hausverwaltung ganz gut und reibungslos geklappt hat und die nächsten 30ig Jahren autonom weiterhin gut funktionieren wird.

Ich habe keine Lust und auch keine Zeit, in diesem Schreiben weiter zu lamentieren, es weder Sie noch uns im Leben einen Schritt weiter bringt.

Gerne können Sie uns zu einem Gespräch einladen. Die mutmasslich, schickanösen Vorgaenge der Hausverwaltung werden seit Anbeginn (u.a. mit Augenmerk auf die Nebenkosten) im Netz protokolliert (siehe Link). Ich bin gespannt, wie die Nebenkosten bei einem harten Winter explodieren werden, wenn von *zensiert* zu uns fahren muss, um *zensiert* bin gespannt, wie die Mieter in unserem Haus auf die explodierenden Nebenkosten reagieren werden.

Ich selber bin gerne bereit, weiterhin den Mikro-Job unter den gleichen Konditionen zu machen – jedoch bestimmt nicht mehr mit einer solchen Firma wie der *zensiert*!

Mit der früheren Verwaltung, der *zensiert*, hatten wir nie solche Differenzen!

Wie in der ersten Mail erwähnt – letzten Endes u.a. es um Ihre Reputation geht und nicht um die der beauftragten Hausverwaltung. Die Welt klein ist – weshalb also sollten wir nicht ein gütliches Miteinander als Ziel anstreben?

Zusammengefasst, (noch) aus meiner persönlichen Sicht:
a) Weg mit der beauftragten Hausverwaltung
b) vollständige Aufhebung der Weisungen vom 25.09.2015
c) Rückgabe der “Autonomie” in unserem Haus – per sofort
d) Auftragsstornierung von *zensiert* – per sofort
e) Weiterführung der div. Arbeiten durch mich – übergangslos

Somit die eingangs erwähnte Frage Ihnen zur Vorabentscheidung vorgelegt wird und einige der Fakten ihnen hiermit (noch unvollständig) vorliegen (vgl. unser Einschreiben, "Abstimmungsergebnis/Rückmeldung der Mieter" vom 17.10.2015, b250137).

Zur Kenntnis an die Hausgemeinschaft.

Dieses Schreiben Ihnen, damit sichergestellt ist, dass Sie dieses Nachricht auch erreicht, von zwei verschiedenen Mailaccounts aus zugestellt wird.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b250138.html

Freundliche Grüsse
Fritz Müller99


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, October 18, 2015 at 05:00AM

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Samstag, 17. Oktober 2015

Mehr Hartz IV Bezieher durch Flüchtlinge

Viele Menschen sind in diesem, aber auch schon in den letzten Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Sie haben es bei der Jobsuche schwer. Oft finden sie keine Arbeit. Dann müssen sie sich in die Reihe derer einfinden, die einen Anspruch auf Hartz IV Grundsicherung haben. Ihre Zahlen wachsen rapide: Gemäß einer aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich die Zahl der erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger aus den Asylzugangsstaaten bis September 2015 binnen eines Jahres um rund 20 Prozent erhöht: auf gut 160.000 Menschen.

Zahl der Hartz IV Bezieher wird steigen
Besonders schwer bei der Jobsuche haben es Menschen aus afrikanischen und arabischen Ländern. Die Zahl der Arbeitslosen aus den nicht europäischen Asylzugangsstaaten ist viel stärker gewachsen als die der registrierten Jobsuchenden vom Balkan. Die Zahl der registrierten Jobsuchenden aus Syrien habe sich mehr als verdoppelt. Bei Menschen aus Eritrea betrage das Plus gut 60 Prozent, bei Irakern mehr als 17 Prozent.
Entsprechend diesen Zahlen steigen auch die in Anspruch genommenen Hartz-IV-Leistungen.
Die Zahl aller Hartz-IV-Empfänger aus den Fluchtländern, einschließlich Familienangehörigen, stieg innerhalb der letzten 12 Monate bis Juni 2015 um 83.000 oder 23,4 Prozent auf fast 436.000 Menschen.
Einen Anspruch auf Hartz IV haben Flüchtlinge, wenn ihr Asylantrag anerkannt ist und sie keine Arbeit finden.

(Noch) nicht anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Qualifikation notwendig
Was folgt aus den stigenden Zahlen? Deutschland muss dringend und schnell in die Qualifikation von Flüchtlingen investieren, um ihre Chancen zu erhöhen, eine Arbeit zu finden. An erster Stelle sind Sprachbarrieren zu beseitigen.

Hartz IV Regelsatz steigt
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung der Hartz IV Regelsätze ab dem 1. Januar 2016 zugestimmt. Für Alleinstehende werden 5 Euro pro Monat mehr gezahlt. Der Regelsatz steigt von 399 auf 404 Euro. Bei Paaren steigt der Regelsatz um 4 Euro auf 364 Euro.
Jugendliche zwischen dem 15. Und 18. Lebensjahr erhalten ab dem 1. Januar 2016 306 Euro, für Sieben- bis 14-Jährige werden künftig 270 Euro gezahlt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten 237 Euro.

Leistungen für Asylbewerber
Die Leistungen für Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 auf 364 Euro [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, October 17, 2015 at 11:54AM

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Ein einziger Telefonanruf zwischen Sozialamt und Arbeitgeber sFr. 108'000.- kostet

Thema heute: Wenn die Schlichtungsbehörde eine Kündigung als ungültig erklärt – auch dann die Welt für Hartzer nicht mehr in Ordnung ist.

Fritz Müller99 die Kündigung als missbräuchlich angefochten hat (b250125). Kündigungsgründe während der Gerichtsverhandlung nur mit Mühe und Not von der Vorsitzenden ermittelt werden konnten.

Die offizielle Version seitens des Vermieters, der Arbeitgeberin lautet; „Kündigung wegen unzulässiger Untermiete“ nach Art. 257f Abs. 3 OR. Die Beklagte diesen OR Gesetzestext auch während der Verhandlung nicht offiziell als Kündigungsgrund angibt, somit sie sich indirekt weigert, während des Anfechtungsverfahren die Kündigung gegenüber der Vorsitzenden zu begründen.

Durch diese Weigerungshaltung die Gründe hinsichtlich Bestand und Schutzwürdigkeit nicht überprüft werden können. Ihr dies ggf. als Verletzung gesetzlicher Auskunftspflichten zu ihrem eigenen Nachteil gereicht werden kann. Somit mangels Angabe von Gründen die Kündigung ggf. als „grundlose“, bzw. als „missbräuchlich“ zu behandeln wäre. Eine Kündigung, deren Grund unter anderen Umständen als stichhaltig gelten könnte, kann im vorliegenden Fall missbräuchlich sein, weil der Mieter aufgrund des bisherigen Verhaltens des Vermieters mit einer derartigen Massnahmen nicht hat rechnen müssen.

Die Schlichtungsbehörde zum Schluss gelangt, dass die Kündigung während der Sperrfrist erfolgte 271a Abs. 1 lit. E OR, somit nach Art. 271 a Abs. 1 Bst. e OR die Schlichtungsbehörde in ihrem Urteilsvorschlag angibt, die Kündigung der beklagten Partei sei als ungültig zu erklären und somit aufzuheben. Der Kläger vorerst aufatmen kann.

Das tönt zwar gut – die Freude wird jedoch getrübt durch die schmerzliche Geldeinbusse, mit der Fritz Müller99 ab diesem Monat konfrontiert ist.

Denn aufgrund eines einzigen Telefonats zwischen dem Sozialamt und der Arbeitgeberin (b25093, b250104) Fritz Müller99 seine Wohnung und sein Mikro-Job gekündet worden ist, obschon es keine Mietausstände gab.

Dieser Mikro-Job hätte Fritz Müller99 die nächsten 30ig Jahren um die sFr. 108'000.- an Geld und Einkommen generiert (300x12x30=108'000). Geld, das nun ab sofort nicht mehr verfügbar ist.

Fazit: Hartzer und Bittstellende in der Schweiz aufgepasst – ein Telefonanruf vom Sozialamt an euren Arbeitgeber kann euch sFr. 108'000.- kosten (bei einem gerechneten Nettolohn von sFr. 300.-/Monat)! Die Frage erlaubt ist, wer dafür ggf. haftet?

Die Vermieterin/Arbeitgeberin aus Frust als unterlegene Partei zu gelten, am 02.10.2015 Fritz Müller99 eine „Mahnung mit Kündigungsandrohung“ (b250136) hat zukommen lassen, obschon an genau diesem Tag das Geld auf dem Konto des Vermieters war. Dies in Anlehnung an eine sog. „Wutkündigung“, als „Wutmahnung“ aufgefasst werden kann. Um präzise zu sein, an dieser Stelle die Mahnung der Vermieterin mit genauem Wortlaut zitiert wird;
„Sehr geehrter Herr Fritz Müller99, die Kontrolle der Zahlungseingänge (berücksichtigt bis 02.10.2015) hat ergeben, dass Sie bei uns folgenden Ausstand haben: Betrag sFr. *XXX*.-.“

So lautet die Gesetzgebung in der Schweiz in Bezug auf die pünktliche Mietzinszahlung a) bei Einzahlung am Postschalter gilt der Poststempel 01.XX.YYYY und b) bei Banküberweisung muss das Geld am 01.XX.YYYY auf dem Konto des Vermieters sein. D.h. ein Tag vorher muss zwingend eine Bankanweisung erfolgen – ansonsten gilt man als Mieter vom Gesetz her als «säumiger Zahler».

Das Geld von Fritz Müller99 erst am 02. auf dem Konto der Vermieterin eingegangen ist – also eigentlich einen Tag zu spät.

Nun – die Vermieterin mit dem Versand dieser Mahnung am 02.10.2015 um zirka 17 Uhr ein schwerwiegendes Problem sich selber aufhalst.

In einem Gerichtsverfahren diese „Mahnung mit Kündigungsandrohung“ ein Papier mit rechtskräftiger Wirkung darstellt. Fritz Müller99 die Vermieterin in einem nächsten Schreiben auffordern wird (b250137), den ausgewiesenen rechtskräftigen Sachverhalt dieser Mahnung mit Unterlagen gerichtsverwertbar zu belegen (z.B. mit einem Bankbeleg). Die Vermieterin zwei Möglichkeiten hat a) eine Urkundenfälschung nach StGB 307 zu begehen – denn die Vermieterin offenkundig zugibt, dass kein Zahlungseingang (berücksichtigt bis 02.10.2015) vorhanden sei – auf dem Bankbeleg aber genau dieses Datum drauf stehen wird, oder b) sie lässt es darauf beruhen und zieht die Kündigungsandrohung offizielle schriftlich wieder zurück. Wir gespannt darauf sein können, ob die Vermieterin eine Urkundenfälschung begehen wird.

Was gibt es dazu noch zu sagen – ich bin einmal mehr – {sprachlos}.

Aus dem Archiv
  • Urteilsvorschlag der Schlichtungsbehörde (dieses Schreiben, b250135)
  • Frustschreiben der Mieterschaft (b250138)
  • Wut-Kündigungsandrohung (b250136)
  • Abstimmungsergebnis der neuen, mutmasslich schikanösen Vorgaben der Hausverwaltung (b250137)
PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b250135

Absender (s___@justice.be.ch)
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, 3008 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 23. September 2015



Urteilsvorschlag

Vorsitzende: X____
Fachrichter: Y____ (Mietervertretung), Z___ (Vermietervertreter)

Gerichtsschreiberin: K____

In Sachen

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
- Kläger -
gegen

Vermieterin / Arbeitgeberin, 9999 Bern
- Beklagter -

Betreffend Schlichtungsverfahren in den Angelegenheiten nach Art. 210 Abs. 1 lit. B ZPO
Mietobjekt: Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Die Schlichtungsbehörde erlässt folgenden Urteilsvorschlag:

1. Die Kündigung der beklagten Partei ist ungültig und wird aufgehoben (Art. 271 a Abs. 1 Bst. e OR).

2. Das Verfahren ist kostenlos.

3. Den Parteien mündlich und schriftlich eröffnet.

Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt. Die Frist von 20 Tagen kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung. Nach Eingang der Ablehnung stellt die Schlichtungsbehörde der ablehnenden Partei die Klagebewilligung zu (Art. 211 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a ZPO). Nach Eröffnung berechtigt die Klagebewilligung während 30 Tagen zur Einreichung der Klage beim Gericht. Wird die Klage nicht rechtzeitig eingereicht, so gilt der Urteilsvorschlag als anerkannt und er hat die Wirkungen eines rechtskräftigen Entscheides (Art. 211 Abs. 3 ZPO).

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
X____
Der Vorsitzende

K____
Gerichtsschreiberin


Es folgt nun die schriftliche Protokoll der Gerichtsverhandlung. Inhaltlich Details aus den Gesprächen leider nicht publiziert werden dürfen.


Absender (s___@justice.be.ch)
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, 3008 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern


Bern, 23. September 2015


Protokoll
Vorsitzende: X____
Fachrichter: Y____ (Mietervertretung), Z___ (Vermietervertreter)

Gerichtsschreiberin: K____

Verhandlung im Schlichtungsverfahren zwischen

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
- Kläger -
gegen

Vermieterin / Arbeitgeberin, 9999 Bern
- Beklagter -

Betreffend: Anfechtung Kündigung Miete/Pacht
Mietobjekt: Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern

Rechtsbegehren der klagenden Partei gemäss Schlichtungsgesuch (rechtshängig seit: 24. Juli 2015):

1. Es sei festzustellen, dass die Kündigung missbräuchlich und damit unwirksam ist.
2. Eventuell sei das Mietverhältnis angemessen zu erstrecken.


Die Verhandlung wird eröffnet. Die Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde und der Verfahrensgegenstand werden bekannt gegeben.

Anwesend sind:
- Fritz Müller99
- Für die beklagte Partei: V___ (mit rechtsgültiger Vollmacht), W___, Sachbearbeiterin Vermieterin/Arbeitgeberin

Keine Vorfragen und keine Einwände gegen die Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde.

Die klagende Partei bestätigt die im Schlichtungsgesuch gestellten Rechtsbegehren.

Die beklagte Partei schliesst auf Abweisung der Klage, unter Kosten- and Entschädigungsfolgen.

Verbal: Herr Fritz Müller99 gibt eine Darlehensvereinbarung zwischen ihm und einer DarlehensgeberinX sowie eine Zusammenfassung der bisherigen Verhältnisse zu den Akten.

Den Parteien wurde ein Urteilsvorschlag unterbreitet (vergleiche separates Dokument).

Die Verhandlung wird um 09.10 Uhr geschlossen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b250135.html

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
X____
Der Vorsitzende

K____
Gerichtsschreiberin


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, October 17, 2015 at 04:30AM

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Mutige Hartz IV Bezieherin wehrt sich gegen EGV


Ich habe kürzlich von einer mutigen Hartz IV Bezieherin Post erhalten, die von Beruf Kauffrau für Büromanagement ist. Da ihr jedoch ein wichtiger Baustein bei ihrer Ausbildung nicht gelehrt wurde, wollte sie diesen durch eine Weiterbildung nachholen. Jedoch wurde dieser Antrag auf Weiterbildung vom Jobcenter mehrfach abgelehnt. Stattdessen wurde sie in eine sinnlose Maßnahme hineingesteckt. Seit 2013 ist sie arbeitslos. Deshalb legte sie Widerspruch gegen diese EGV ein:
Empfänger: Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Kundennummer:

Jobcenter
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort


Widerspruch gegen die Eingliederungsvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die vom mir am 19. Mai 2015 unterschriebene Eingliederungsvereinbarung ein. Soweit mir bekannt ist, ist ein Vertrag der unter Drohung zustande gekommen ist, anfechtbar (§123 Abs.1 BGB). Außerdem steht in diesem Fall eine vollendete Nötigung (§240 Abs.1, 2, 3, 4.3) im Raum. Dies ist in meinen Fall vollends zutreffend, da mir sowohl von meinem Sachbearbeiter Herrn A. als auch durch die Rechtsfolgebelehrung mit Sanktionen gedroht wird. Selbiges gilt, sollte ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, da diese dann per Verwaltungsakt vollzogen würde. Dies entspräche einer Entmündigung und würde damit klar gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes der BRD verstoßen in dem es heißt „ Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Des Weiteren fechte ich folgende Punkte der Rechtsfolgebelehrung an:
Ortsabwesenheit: Verstoß gegen Artikel 11 Abs.1 GG „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

Die Androhung von Sanktionen verstoßen gegen folgende Artikel des Grundgesetzes: o.g. Artikel 1 Grundgesetz, Artikel 2 Abs.1 „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und Abs.2 „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Außerdem stellt die Androhung von Sanktionen und der daraus resultierende Zwang einen Vertrag zu unterschreiben, eine vollendete Nötigung da, strafbar gemäß §240 StGB Abs. 1, 2, 3, 4.3.

Außerdem fechte ich folgenden Punkt der Eingliederungsvereinbarung an:
1.2. „Er weißt Sie in die Maßnahme Coaching für Zielgruppen vom 29.06.15 – 20.09.15 bei ++++ in 99084 Erfurt zu.“ Dieser Punkt verstößt gegen Artikel 12 Abs.1 des Grundgesetzes „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

Als Grundlage für dieses Schreiben beziehe ich mich auf den Beschluss des Sozialgerichtes Gotha vom 26.05.2015 (Aktenzeichen: S 15 AS 5157/14), welcher die Unvereinbarkeit von SGB II-Sanktionen mit dem Grundgesetz feststellt. Dabei sahen die Gothaer Richter in der Regelung des § 31a i.V. 31 und 31b SGB II insbesondere eine Verletzung der Menschenwürde und dem Grundrecht auf Berufsfreiheit.

Ich fordere Sie auf mir die Möglichkeit zu eröffnen unter Rücksichtnahme auf das oben genannte Urteil eine neue Eingliederungsvereinbarung auszuhandeln. Sollten Sie mich sanktionieren o.Ä. werde ich umgehend Klage beim Sozialgericht einreichen und mir eine Anzeige wegen Nötigung (§240 StGB Abs.1, 2, 3, 4.3) und eventuell Körperverletzung (§223 StGB Abs.1, 2) bei der entsprechenden Staatsanwaltschaft vorbehalten [...]

Quelle: Mutige Hartz IV Bezieherin wehrt sich gegen EGV

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, October 17, 2015 at 12:07AM

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Freitag, 16. Oktober 2015

Es ist sozial, Arbeit abzuschaffen.

Interview mit Philip Kovce bei «vorwärts»: «Es ist sozial, Arbeit abzuschaffen»   

«Philip Kovce kämpft für das bedingungslose Grundeinkommen. Auf der Frankfurter Buchmesse diskutierte er am Mittwoch darüber mit SPD-Vize Ralf Stegner. Im Interview mit vorwärts.de sagt Kovce, warum es sozial ist, Arbeit abzuschaffen – und warum das Grundeinkommen eine Chance für die SPD ist.

In Ihrem Buch „Was fehlt, wenn alles da ist?“ schreiben Sie: „Sozial ist nicht, wer Arbeit schafft, sozial ist, wer sie abschafft“. Ist das Ihr Ernst?

Das ist natürlich zugespitzt formuliert, aber durchaus ernst gemeint. Wer arbeitet, tut etwas für andere. Wenn ich Arbeit von anderen in Anspruch nehme, tun sie also etwas für mich. Und wenn ich andere in Anspruch nehme, sollte ich mit ihnen angemessen umgehen. Ich sollte darauf achten, ihnen möglichst wenig Arbeit bloß um der Beschäftigung willen aufzuhalsen. Wenn ich ihnen Arbeit erspare, können sie die Zeit nutzen, um anderes zu tun. Deshalb ist es sozial, Arbeit abzuschaffen. Arbeit muss nicht gesichert, sondern erledig werden. Selbstverständlich stellt sich dann die Frage, wie wir unseren Lebensunterhalt sichern, wenn das Einkommen noch immer an die Erwerbsarbeit geknüpft ist.

Sie plädieren für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Kann es das von Ihnen beschriebene Dilemma lösen?

Aus meiner Sicht stellt das bedingungslose Grundeinkommen die richtigen Fragen. In der arbeitsteiligen Gesellschaft leben wir von den Leistungen anderer. Gleichzeitig leisten wir für andere. Ich kann mit den Ressourcen der anderen nur dann sinnvoll umgehen, wenn sie nicht ihre Existenz ausgerechnet dadurch sichern müssen, dass sie sich für mich – oftmals sinnlos – verausgaben. Das Grundeinkommen setzt genau hier an: Es würde im Bereich der Existenzsicherung das Einkommen bedingungslos werden lassen. Jeder braucht ein Einkommen, um zu überleben. Es lohnt sich gar nicht, das zu überprüfen. Deshalb wäre es gut, die Existenz jedes Einzelnen dank eines bedingungslosen Grundeinkommens zu garantieren.

Wie groß ist die Gefahr, dass die Menschen das Grundeinkommen dankend annehmen und danach gar nicht mehr arbeiten?

Ich habe bisher nicht beobachtet, dass jemand, der tun kann, was er will, nicht arbeitet. Ich beobachte eher, dass jemand, der bloß tut, was er muss, Tätigkeit zu simulieren beginnt und nur noch dem Anschein nach arbeitet. Das Grundeinkommen fördert keine Hängemattengesellschaft. Die Hängematten spannen wir heute im Büro auf, indem wir Fleiß vorgaukeln, selbst wenn der Sache nach längst Freizeit anstünde. Wenn ich ein Grundeinkommen beziehe, werde ich nur dann tätig, wenn ich mich für die Sache, die ich tue, begeistere. Und begeistern kann ich mich meistens dann, wenn es für das, was ich tue, tatsächlich einen Bedarf gibt – das reicht vom Toilettenputzen bis hin zum Romanschreiben. Positiver Nebeneffekt wäre, dass Jobs wegfallen könnten, die tatsächlich unnötig oder besser von Maschinen zu erledigen sind.

Die SPD tut sich als Partei der Arbeit mit solchen Thesen schwer. Was raten Sie ihr?

Für die SPD ist das bedingungslose Grundeinkommen eine große Chance. Die Partei hat in den vergangenen 150 Jahren gemeinsam mit der Arbeiterbewegung viel erreicht. Wenn es der SPD jetzt gelänge, die Frage der menschlichen Arbeit von der Frage der bloßen Erwerbsarbeit zu lösen, würde sie einen riesigen Innovationsschritt machen. Insofern die SPD den Umgang mit Arbeit zu ihren Kernaufgaben zählt, ist sie für die Unterstützung des Grundeinkommens eigentlich prädestiniert. Uns wird die Arbeit an sich niemals ausgehen. Bei der reinen Erwerbsarbeit sieht es jedoch anders aus. Wer in Zukunft nur noch intelligentere Ausbeutungsprogramme der Erwerbsarbeit etabliert, bemerkt gar nicht, dass er sich selbst den Boden unter den Füßen wegzieht und die Errungenschaften des Sozialstaats aufs Spiel setzt.»

Der Beitrag Es ist sozial, Arbeit abzuschaffen. erschien zuerst auf Grundeinkommen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 16, 2015 at 12:04PM

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Grundeinkommen erstmals Thema in TV-Serie

Ausschnitte aus der ARD-Serie „Rote Rosen“, vom 15.10.2015 (Folge 2062: „Späte Versöhnung“), in der das bedingungsloses Grundeinkommen zur Sprache kommt. Inspiriert durch: MEIN GRUNDEINKOMMEN [...]

Der Beitrag Grundeinkommen erstmals Thema in TV-Serie erschien zuerst auf Grundeinkommen.

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 15, 2015 at 11:44PM

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Donnerstag, 15. Oktober 2015

Information an das Obergericht des Kantons Bern wegen Verdacht der Strafvereitelung in Sachen Nothilfe


Thema heute: nachdem der Obdachlose Fritz Müller99, obschon er bis heute drei Nothilfeanträge bei den Behörden eingereicht hat, weder Brot, Essensgutscheine noch eine warme Bleibe bekommen hat, er das Obergericht des Kantons Bern anruft wegen Verdacht der Strafvereitelung in vorliegendem Fall.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b27009

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (s____@justice.be.ch)
Einschreiben
Obergericht des Kt. Bern
S___
Hochschulstrasse 17
Postfach 7475
3001 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: m___@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 15. Oktober 2015


Neuanmeldung bei der Gemeinde Bern oder Antrag für Nothilfe, Versuch 4/x seit dem 1. August 2015

Formelle Information an S___, Obergericht des Kantons Bern


Sehr geehrter S___

1) Hiermit informiere ich Sie in einem formellen Rahmen über vorliegende mutmasslich unrechtstaatliche Situation / Gegebenheit zwecks in Erwägung ziehen von möglichen Massnahmen von Seite Staatsanwaltschaft.

2) Ich als Laie weder verpflichtet bin für das Darlegen meiner Vorbringungen Fachbegrifflichkeiten zu verwenden. Es in Ihrer Deutungshoheit liegt, meine Informationen zu gewichten, ggf. erforderliche Massnahmen in die Wege zu leiten.

3) Ich auf diesem Weg ein viertes Mal die Prozedur in Kauf nehme, mein Anliegen an Sie als Behörde herantrage auf das Thema „Antrag auf Nothilfe“ bezogen


4) Ein Verfahren genau in gleichem Sachverhalt gegen mehrere StaatsanwältInnen in Berlin, wegen Verdachts der Strafvereitelung, im Kontext mit schweren Misshandlungen von Betroffenen unter Hartz IV / TAP Schweiz, darunter auch der Fall Ralph Boes, entsprechend Strafanzeige gegen diese Amtsträger eingereicht worden ist.

Meines Erachtens reichlich spät, angesichts der Tatsache, dass Tausende in der Schweiz misshandelt, möglicherweise sogar an direkten oder indirekten Handlungen der Jobcenter / Sozialämter verstorben sind. Es ist höchste Zeit für transparente und umfassende Untersuchungen.

Beweismittel – chronologischer Hergang ab b270XX
Schinders Protokoll #9, Ziff. 8 unter http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b26004.html (abgerufen am 15.10.2015)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (1/x) vom 03.08.2015 (b27001)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (2/x) vom 29.09.2015 (b27006)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (3/x) vom 10.10.2015 (b27008)
Antrag Nothilfe/Sozialhilfe (4/x) vom 15.10.2015 (b27009, dieses Schreiben)

5) Ich fasse mich kurz und informiere Sie ausschliesslich aktuell und zeitnah über die vier wichtigsten Punkte.

a) Zu Punkt 1 – Anzeige aufgrund der Nicht-Anhandnahme des Antrags auf Nothilfe – die Staatsanwaltschaft blieb untätig (b25089).
Ergebnis: Diese Anzeige wurde weder je von G___ beantwortet noch Anhand genommen.

b) Zu Punkt 2 – keine Nothilfe seit 01.08.2015 (b27001, b27006, b27007).
Ergebnis: Der Antragsteller wird irregeführt. Weiss weder wo er übernachten kann noch wie er etwas zu essen bekommen kann. Siehe Beweismittel.

c) Zu Punkt 3 – keine Stellungnahme seitens verfügender Behörde aufgrund des dritten Nothilfeantrages vom 10.10.2015 (b27008).
Ergebnis: Erneut keine Anhandnahme. Siehe Beweismittel.

d) Zu Punkt 4 – keine Ausstellung einer amtlichen Bestätigung, dass keine Nothilfe erbracht wird (b27008, Abs. III, Ziff. 4).
Ergebnis: Dem Bittsteller weder eine Antwort zukommt noch eine Bestätigung ausgestellt wird. Der letzte Punkt 4 als sehr schwerwiegend gewichtet wird. Könnten auf diese Weise genötigte Dritte vorübergehend „aktiv“ werden.

Beweismittel
Blog tapschweiz.blogspot.ch (abgerufen am 15.10.2015)


Fristsetzung
6) Angesichts der ihnen umfassend online zur Verfügung stehenden Informationen Sie über sämtliche Eckdaten verfügen, – gerügt wird, dass Sie diese Daten täglich seit Jahren hätten einsehen können – ohne mein Zutun und ohne meine Information mit Schreiben von heute hätten aktiv werden können.

Die Ihnen bekannten „Umstände“ aufgrund der Publizität vertraut sein müssten, hinsichtlich der Dringlichkeit eine zweitägige Fristsetzung (AT) bis 19. Oktober 2015 für eine offenbar notwendige Intervention von Seite Staatsanwaltschaft mit Rückmeldung an die geschädigte Partei als angezeigten erscheint.

7) Ich ohne Einschränkung beantrage, dass Sie mir sämtliche mir zustehenden Rechte als Schweizer Bürger ohne sie namentlich nennen zu müssen (die geschädigte Partei solche Begrifflichkeiten nicht kennen kann), billigen werden.
- unter Kostenfolgen -

Sie in der Pflicht stehen müssten, mir aufgrund meiner Mittellosigkeit zu diesem Recht zu verhelfen. Dafür diese Gewaltentrennung von Judikative, Legislative und Exekutive zum Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit geschaffen wurde. Die Folgen und Auswirkungen aus diesen unrechtstaatlichen Handlungsweisen um ein vielfaches schlimmer sind als bei Schwerstverbrechern, diesen ein Recht auf Essen und das Recht auf ein Obdach gewährt wird – inkl. das Recht auf Gesundheit usw. usf. zusteht.


Nebst den Informationen aus den Blogbeiträgen stehe ich Ihnen für weitere Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Nachzulesen unter: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/10/b27009.html

Die Vorgänge müssten somit hinreichend beschrieben sein und ersuche Sie höflich um wohlwollende Prüfung und entsprechende Interventionsmassnahmen.

Unter Würdigung der Beweislage bitte ich Sie um Kenntnisnahme und danke Ihnen bestens für Ihre Bemühungen.


Mit freundlichen Grüssen.

Bern, 15. Oktober 2015



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

1 Exemplar

Als Mailkopie an: s___@justice.be.ch (persönlich adressiert)

Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b27009 ist der Geschädigte, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – der Geschädigte sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.


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Quelle: via @TAP Schweiz, October 15, 2015 at 06:41PM

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Der Schweizer Wahlkampf 2016 und das Grundeinkommen

«Der Wahlkampf 2015 fand nicht statt. Aus Angst vor der Zukunft beschränkten sich alle Parteien auf Show, statt Ideen zu diskutieren. … Das Problem der Schweizer Politik ist: Alles ist kompliziert, unklar, transnational. Also lässt man die Finger davon. Und baut Fahnenmasten, Hüpfburgen oder Verkehrsunfälle.
Kein Wunder, dass die einzige zukunftsweisende politische Debatte – das bedingungslose Grundeinkommen – von krassen Aussenseitern lanciert wurde.
Kurz, Politik und Stimmvolk sind sich in diesem Wahlherbst einig: Das Ziel ist der Verzicht auf Politik, auf Gestaltung, auf Zukunft.» [...]


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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 15, 2015 at 12:49PM

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Hartz IV-Klageflut: Jobcenter bezahlt Richter?


Von einem unglaublichen Vorfall berichtet der Rechtsanwalt Thomas Lange. Offenbar geht in den Sozialgerichten in Brandenburg alles drunter und drüber. Durch die regelrechte Klageflut aufgrund der Ungerechtigkeiten bei Hartz IV wird offenbar jede Idee benötigt, um die Zahl der Klagen einzudämmen. Eine „besondere Idee“ hatte nach Informationen des Rechtsanwalts Thomas Lange das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz. Hier könnte es sein, dass es zu Interessenkonflikten kommt, die höchst rechtswidrig sind.

Bewusster Interessenskonflikt?
„Die Behörde kauft sich schlichtweg denjenigen Richter bei dem Sozialgericht, der in letzter Instanz über die Vergütung der Rechtsanwälte entscheidet“, beschwert sich Lange. Wenn ein Kostenrichter die finanziellen Interessen des Jobcenters vertritt, werden die Klagen von Anwälten, die Hartz IV Betroffene vertreten, uninteressant. Die Folge: Die Kläger finden kaum noch Anwälte. „Willkür und Unfähigkeit der Behörde werden auf diese Weise zementiert und ein Rechtsschutz der Betroffenen eingeschränkt, ohne dass dies öffentlich publiziert wird”, beschwert sich er der Anwalt. Legal sei das schließlich nicht, aber was bedeutet dies schon, wenn es um die Finanzen eines Bundeslandes geht.

Das Brisante: Ein Richter wird im Rahmen seiner zahlreichen Tätigkeiten von dem Jobcenter bezahlt, die am Meisten Klagen vor Gericht zu verbuchen hat. „Mit Billigung des Präsidenten des Landessozialgerichtes gibt er den Mitarbeitern der Behörde Nachhilfeunterricht in Sachen Kostenrecht und kassiert hierfür stattliche Honorare von der Behörde“, berichtet der Anwalt. „Wenn dieses Verhalten des Richters für den Präsidenten des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg „nicht zu beanstanden“ ist, muss man sich wohl fragen, was in der brandenburgischen Justiz eigentlich überhaupt zu beanstanden ist und wie willkürlich ein Richter noch agieren darf, bevor die Staatsanwaltschaft mal ihre Augenbinde abnimmt.

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Quelle: via @Mantovan, October 15, 2015 at 04:59AM

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Mittwoch, 14. Oktober 2015

«Raus aus der Sinnfinsternis der Lohnarbeit!»

Interveiw mit Theo Wehner in der NZZ: «Die Freiwilligenarbeit hat Zukunft, denn das Streben nach Autonomie und Selbstbestimmung nimmt zu. Der Arbeitspsychologe Theo Wehner sagt ein Umdenken voraus.» «Raus aus der Sinnfinsternis der Lohnarbeit!»   Ausschnitt aus dem Interview: «Der Mensch sei ein tätiges Wesen, sagen Sie. Ist Geld nicht nach wie vor die grösste Motivation zu arbeiten?

Das Motiv, zu arbeiten, um ein Einkommen zu haben und damit auszukommen, ist trivial. Man kann das nun aber weiterdenken: Wenn das Auskommen gesichert ist, ist das Einkommen nicht mehr wichtig. Was wäre, wenn ich nicht arbeiten müsste und Einkommen und Arbeit getrennt wären? Das will ja das bedingungslose Grundeinkommen. Würden die Menschen dann noch tätig sein? Ich sehe in der Initiative ein Denkangebot, einen Kulturimpuls. Die Gegner glauben, wenn alle genau gleich viel Grundeinkommen erhielten, würde nicht mehr gearbeitet. Das glaube ich zutiefst nicht.

Ist das nicht utopisch?

Die Automatisierung wird Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichten, gerade auch im Dienstleistungsbereich. Werden die Menschen dann nur noch vor dem Fernseher sitzen? Kaum. Ich bin aber realistisch. Es würde nicht die ganze Kreativität in die Welt gestreut, wenn morgen jeder 2500 Franken erhielte. Ich schätze das Engagement der Initianten sehr, sie sind mir aber zu naiv in der Vorstellung, wir würden alle nur noch das tun, was uns lieb und wichtig wäre und den eigenen Werten entspräche. Bei vielen Leuten braucht es eine Verunsicherung, damit sie wissen, was sie wirklich wollen. Tiefe Krisen führen dazu, nicht nur finanzielle Freiheit.

Welche Rückschlüsse ziehen Sie daraus für die Erwerbsarbeit?

Wie können wir die Erwerbsarbeit tatsächlich humaner machen? Die Antwort ist: Raus aus der Sinnfinsternis der Lohnarbeit! Aber: Sinngenerierung ist höchst subjektiv. Die HR-Abteilung und die Gewerkschaften sind nicht zuständig dafür. Auch die Firma gibt nur marktgängige Werte vor. Das Selbst muss in der modernen Arbeitswelt viel sichtbarer werden. Es muss Gestaltungskraft erlangen.»  [...]

Der Beitrag «Raus aus der Sinnfinsternis der Lohnarbeit!» erschien zuerst auf Grundeinkommen.

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, October 14, 2015 at 06:15PM

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Weniger Hartz IV für anerkannte Asylbewerber?

In Deutschland anerkannte Asylbewerber können Hartz IV beantragen. Bis zur Anerkennung erhalten Asylantragsteller hingegen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Hartz IV Satz für Flüchtlinge senken?
Der Finanzminister würde am liebsten den Hartz IV Satz für Flüchtlinge senken. Er möchte einen Haushalt ohne neue Schulden auch für die nächsten Jahre. Nach seiner Meinung hängt das aber entscheidend von den Kosten für die Flüchtlinge ab, die gegenwärtig nach Deutschland kommen. Diese seien nur schwer zu beziffern sind.

Der Finanzminister fragte laut, ob nicht wenigsten die Kosten für die Eingliederungsleistungen abgezogen werden könnten. Sonst erhalte ein Flüchtling, der noch die Sprache und zum Teil Lesen und Schreiben lernen müsse, ebenso viel wie jemand, der 30 Jahre gearbeitet habe und nun arbeitslos sei.

Das Sozialministerium rechnet für nächstes Jahr mit 240.000 bis 460.000 neuen Hartz IV Leistungsempfängern. Es stehen also nicht unerhebliche Mehrkosten an. Die Bundesregierung will dies ohne neue Schulden schaffen.

Keine neuen Flüchtlinge nach Europa?
Forderungen, keine Flüchtlinge mehr nach Deutschland einzulassen, sind für den Finanzminister unrealistisch. Notwendig seien jedoch die Kontrolle von Europas Grenzen und die Kooperation mit der Türkei. Aus Europa könne keine Festung gemacht werden. Allerdings könne die Gemeinschaft nicht alle aufnehmen, denen es auf der Welt schlecht gehe.

Transitzonen?

Wie will man also den Zuzug der Flüchtlinge begrenzen? Gegenwärtig wird in Deutschland über Transitzonen für Flüchtlinge in Grenzregionen diskutiert. Durch diese Transitbereiche will man bereits an den deutschen Grenzen Asylverfahren vor der Einreise ins Land ermöglichen. Menschen, deren Asylantrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, sollen so schnell wieder in ihr Heimatland zurückgebracht werden können. CDU und CSU befürworten dies, die SPD sowie die Opposition haben sich dagegen ausgesprochen. Die Bundeskanzlerin hat noch keine eindeutige Position bezogen.

Die EU-Kommission verdeutlichte, dass Transitzonen für Flüchtlinge an den europäischen Binnengrenzen nur unter starken Einschränkungen möglich. Solche Zonen seien laut EU-Recht nur „ausnahmsweise“ und für einen „befristeten Zeitraum“ vorstellbar, so die Kommission.

Bei ihrer Einrichtung müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Außerdem.
Fraglich ist auch, ob Transitzonen an einer Landgrenze in der Praxis überhaupt funktionieren würden, denn die übrige Grenze müsste streng kontrolliert werden, um eine Umgehung zu verhindern. An Flughäfen und EU-Außengrenzen scheinen Transitzonen eher einen Sinn zu machen.

Gegenwärtig prüft die EU-Kommission, ob die von Deutschland, Österreich und Slowenien eingeführten Grenzkontrollen angemessen sind. Dabei gehe es um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Deutschland hatte erklärt, die Kontrollen seiner Grenzen in der Flüchtlingskrise bis Anfang November fortsetzen zu wollen [...]

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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, October 14, 2015 at 05:17PM

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Ver.di und der Rechtsschutz

Ursprünglich veröffentlicht auf altonabloggt:


Nachdem ver.di Hamburg den Rechtsschutz für das Gerichtsverfahren gegen Jobcenter team.arbeit.hamburg und meiner Freistellung aus dem April 2013 nur durch mehrmaligen öffentlichen Druck durch Verbände, anderen Gewerkschaftskreisen und Aktivisten zu 50% übernommen hat, haben sie nun den Rechtsschutz erneut komplett im weiteren Verfahren (Berufung) eingestellt. Das Urteil aus dem Arbeitsgerichtsverfahren im Juni 2015 liegt uns nun seit September vor und wir haben selbstverständlich Berufung eingelegt, um vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zu klagen. Ver.di Hamburg und nun auch die Rechtsstelle der Bundesverwaltung ver.di Berlin lehnen den weiteren Rechtsschutz u.a. mit folgenden Begründungen ab:
Zum einen hätte ich im Vorfeld den weiteren Rechtsschutz beantragen müssen. Mit dem Entwurf der Berufung und der Zusendung des Entwurfes an ver.di Hamburg durch meinen Anwalt wurde dieses getan. Das wird als Eingabe bei Gericht gesehen. Das Wort „Entwurf“ wird hier ignoriert. Hängen sie sich nun an einen vermeintlichen Formfehler auf, sind die anderen Begründungen jedoch aus [...]

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Quelle: via @Mantovan, October 14, 2015 at 03:43PM

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Bankensystem außer Kontrolle: “Die Weltwirtschaftsordnung bricht zusammen“


Die nächste Welle der größten Finanzkrise mag bald über uns hereinbrechen. Wenn die Musik aufhört zu spielen und und billige und leichte Kredite allenorts eingefordert werden, werden viel zu viele Nationen, Unternehmen und Privatleute plötzlich und vollkommen unfähig sein, ihre Schulden zurückzuzahlen – insbesondere in den Industrieländern.

Das wird höchstwahrscheinlich zu einer Katastrophe führen und das Gewicht der faulen Schulden alleine mag bereits leicht ausreichen, den Rest der Welt mit sich in den Abgrund zu reißen. Dies ist kein kleines Problem und es ist nicht klar, ob es dafür eine Lösung gibt.

Mac SlavoWill Hutton, Autor beim London Guardian, veröffentlichte eine schonungslose Warnung, dass “die Weltwirtschafts-Ordnung zusammenbricht und dieses Mal scheint es keinen Ausweg zu geben“. Der Guardian berichtet:
 
Europa hat etwas wie dies seit 70 Jahren nicht mehr erlebt – der sichtbare Ausdruck einer Welt, in der die Ordnung zusammenbricht. Millionen von Flüchtlingen fliehen aus den nicht enden wollenden Kriegen im Mittleren Osten. […] Jedoch gibt es parallel dazu einen Zusammenbruch in der wirtschaftlichen Ordnung, der weniger offensichtlich ist: die hunderte an Milliarden Dollars, die aus den Schwellenländern abfließen – von Brasilien bis China – kommen nicht mit Bildern von Frauen und Kindern auf kenternden Booten daher. Noch werden Banken, die Billionen verliehen haben die niemals zurückgezahlt werden, jemals grausame Videos veröffentlichen.

Kapitalflucht und die Fragilität der Banken sind tiefgreifende Funktionsstörungen in der Art, in der die Weltwirtschaft heute organisiert ist, die als wirtschaftliche Fehlstellung in der realen Welt an die Oberfläche kommen werden. […]

Das Herz der ökonomischen Unordnung ist ein Weltfinanzsystem, das den Bezug zur Realität verloren hat. Die Macht der Banken Geld aus dem Nichts zu schaffen ist auf eine völlig neue Ebene gehoben worden. Aus dem Nichts geschaffenes Geld kann in Ländern geliehen werden, in denen die wirtschaftlichen Aussichten oberflächlich gut aussehen. Dies provoziert eine Flut von Krediten, ähnlich den Bewegungen der Flüchtlinge.
Der darauf folgende real nicht existierende Boom scheint die Kredite zu rechtfertigen. Immobilienpreise steigen, Unternehmen und Haushalte werden allzu selbstsicher hinsichtlich ihrer Aussichten und verschulden sich fleißig. Wirtschaften wachsen deutlich über ihren Wachstumstrends und alles scheint gut zu sein, bis etwas – ein Kollaps bei Sachanlagen oder Rohstoffpreisen – den ganzen Prozess zunichte macht. Das Geld fließt genau so schnell ab, wie es hinein geflossen ist und hinterlässt bankrotte Banken und Regierungen, die voller Verzweiflung die Einzelteile auflesen.

Es ist deutlich genug, dass das Ganze eine Farce ist, die womöglich dazu gedacht ist zu kollabieren. Es gibt nicht einen ehrlichen Broker oder verantwortlichen Vertreter mehr unter denen. Sich verschuldende Länder haben den billigen Kredit dazu genutzt, ihren Völkern absurde Versprechen zu machen oder um andere Verluste damit abzudecken, während Banker und andere Aasgeier nur zu glücklich darüber waren, diese verletzlichen Nationalstaaten auf ihrem Weg durch die Krise von vorne bis hinten auszubeuten.

Interessanterweise wird diese Finanzkrise von Analysten in drei Akte unterteilt, bei dem 2008 nur der Auftakt zu den jüngsten Problemen in Europa war – wobei der Zusammenbruch der Dritten Welt Teil das spektakuläre und schreckliche Finale ist:

Andy Haldane, Chef-Ökonom bei der Bank of England, beschreibt die Abfolge der Ereignisse als eine Krise in drei Akten. Der erste Akt spielte 2007 bis 2008 in Großbritannien und den USA. In vollem Optimismus hinsichtlich des vergangenen Jahrzehnts, ausgelöst durch absurd hohen Zufluss von global erschaffenem Kredit, der real nicht existierende Booms erschaffen hat, fanden sich ihre vermessenen Banken in einer Position, in der sie viel zu viel Geld verliehen hatten.

Der zweite Akt fand in Europa 2001 bis 2012 statt, als offensichtlich wurde, dass die Kreditvergaben auf der falschen Annahme beruhten, dass alle Länder in der Eurozone gleichwertig seien. Wieder floss das Geld ab und Europa hat die Frontlinien nur durch umfassendes Gelddrucken der Europäischen Zentralbank und harte Sparmaßnahmen in den überschuldeten Ländern wie Portugal, Griechenland und Irland halten können. Das mag ungerecht gewesen sein, aber es hat funktioniert.

Jetzt beginnt der dritte Akt, dies aber in Ländern, die viel weniger in der Lage sind Maßnahmen zu ersinnen, die die finanzielle Infektion aufhalten können und deren Banken viel gefährdeter sind. Die Türkei, Brasilien, Malaysia, China, schwammen allesamt auf den haushohen Rohstoffpreisen, als der China-Boom – der selbst von wilden Krediten befeuert wurde – noch aussah, als würde er niemals enden.

Es war nie vorgesehen, dass das so weitergeht. Der Kollaps befindet sich in seiner eigenen Blase und nährt sich von den verzweifelten Hoffnungen jener, die blindwütig Geld geliehen haben, um ihre anderen Probleme damit zu lösen.

Heute haben die Banken mehr Geld und Macht, als sie vor dem Kollaps 2008 hatten und die Federal Reserve hat außergewöhnliche Maßnahmen ergriffen, um ihre eigene Machtposition zu sichern.
Die Welt liegt in Ketten und wartet nur darauf, dass der Hammer fällt [...]

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Quelle: via @N8waechter.info, October 14, 2015 at 09:20AM

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Nigel Farage: »Dies ist kein Europa des Friedens, es ist ein Europa der Spaltung«

Am 7. Oktober 2015 sprach Nigel Farage, EU-Parlaments-Abgeordneter und Parteivorsitzender der britischen Unabhängigkeitspartei UKIP, vor dem EU-Parlament und kommentierte die vorher gemachten Aussagen von Angela Merkel und dem französischen Präsidenten François Hollande.



Wo Merkel und Hollande die üblichen politischen Sprechblasen von sich gegeben haben, redet Farage einmal mehr eindrucksvoll Klartext und bringt innerhalb von nicht einmal 3 Minuten im Grunde alles Wesentliche auf den Punkt:

Farage big
1. Die “deutsch-französische Freundschaft“ und die Bildung der EU mit diesen beiden Ländern als kontinentalen Kern, diente nur zu einem einzigen Zweck, nämlich Deutschland unter Kontrolle zu halten und nicht wieder erstarken zu lassen.

2. Die Einführung des Euros hat Frankreich geschwächt und Deutschland gestärkt, wodurch sich die Machtverhältnisse massiv verändert haben und Deutschland wirtschaftlich und auch im derzeitigen Polittheater das Sagen hat.

3. Wahlen sind eine Farce, da unbequeme Ergebnisse so lange korrumpiert werden, bis die entsprechende Regierung wieder auf Linie ist (GR).

4. Der Massenansturm an “Flüchtlingen“ wurde mutwillig herbei geführt, wurde sogar gewünscht und der überwiegende Anteil der “Flüchtlinge“ sind junge, aggressiv fordernde Männer und darüber hinaus kommen diese “Flüchtlinge“ nicht aus Syrien.

5. Wer sich gegen den Ansturm der “Flüchtlinge“ stellt, wird ausgegrenzt und öffentlich bloßgestellt und isoliert.

6. Europa ist kein Friedensprojekt, sondern ein bewusst herbei geführtes Spaltungsprojekt für die europäischen Völker und dient dazu diese gegeneinander aufzuhetzen.

7. Merkel und Hollande lassen öffentlich nur jede Menge heiße Luft ab. Um es mit Einstein zu sagen: »Die reinste Form des Wahnsinn ist es, alles beim Alten zu belassen und trotzdem zu hoffen, dass sich etwas ändert.«

8. Das für Juni 2016 im Vereinigten Königreich geplante Referendum über den EU-Austritt wird das Kartenhaus an der Basis (hoffentlich) stark genug beschädigen, dass es unwiderruflich zusammenfällt.
Hier der Original-Wortlaut von Nigel Farage:
 
“Niemand der noch ganz bei Verstand ist würde nicht der Ansicht sein, dass es eine sinnvolle Sache war, Frankreich und Deutschland in den 1950er Jahren am runden Tisch zusammenzubringen, damit sie gemeinsam das Brot zu brechen, einen Handelsvertrag miteinander ausarbeiten und um als souveräne, demokratische Nationen gemeinsam für den Frieden zu arbeiten. Das alles war absolut richtig und edelgesinnt.

Leider wurde das Ganze korrumpiert. Tony Blair hat gesagt, in der EU gehe es heute nicht länger um Frieden, sondern um Macht. Und wie Recht hatte er und wie sehr hat sich diese Macht verlagert. Als Kohl und Mitterand vor 25 Jahren hierher kamen und ihre Länder repräsentierten, war es eine gleichwertige Partnerschaft. Dies ist nicht mehr der Fall.

Frankreich ist nun in erheblichem Maße eingeschränkt, gefangen in einer Währung, mit der es sich nicht erholen kann. Und die französische Stimme in dieser Beziehung [zu Deutschland] ist heute offen gesagt kaum mehr, als die eines kleinen Würstchens.

Und es ist doch eine Ironie, dass ein Projekt, welches dafür entwickelt wurde die Macht Deutschlands einzudämmen, uns nun ein total von Deutschland dominiertes Europa gegeben hat.

Schauen Sie sich nur den Euro an. Deutschland hat eine Währung, die um 20 % unterbewertet ist, einen wachsenden und geballten Handelsüberschuss. Und das größte Wachstum in der deutschen Wirtschaft seit dem Kollaps von 2008 fand tatsächlich in Exporten an andere Länder der Eurozone statt – wie zum Beispiel Ihr sehr großer Waffenverkauf an Länder wie Griechenland.

Und wenn eine Wahl stattfindet und ein Land wie Griechenland die Fahrtrichtung ändern will, nun, es tut uns leid, aber dem muss eine Abfuhr erteilt werden, weil die Deutschen es nicht wollen.

Und was zur vermutlich schlechtesten öffentliche Politik gezählt werden muss, die Europa seit einem halben Jahrhundert gesehen hat, wenn man das alles zusammensetzt, ist die bereits scheiternde und mangelhafte gesamte Asylpolitik der EU, indem man der ganzen Welt sagt »Bitte kommt nach Europa«. Und wir haben einen regelrechten Massenansturm erlebt und dann stellen wir fest, dass 80 % von denen die da kommen keine syrischen Flüchtlinge sind.

Das was Sie getan haben ist, die Tür für junge, männliche Wirtschaftsflüchtlinge zu öffnen, von denen ich sagen muss, dass sich viele von denen in einer recht aggressiven Art verhalten, ganz im Gegenteil zu dem, was man jemals von irgendwelchen Flüchtlingen sehen würde. Und wenn wegen diesem Scheitern von Ländern wie Ungarn Einwände erhoben werden, werden deren Meinungen niedergeschmettert.

Dies ist kein Europa des Friedens, es ist ein Europa der Spaltung. Es ist ein Europa der Disharmonie. Es ist ein Europa, das ein Rezept für Feindseligkeit bietet. Und trotzdem, angesichts dieses Scheiterns, sagen Sie hier heute das Selbe. Sie haben gesagt »Europa funktioniert nicht, also brauchen wir mehr Europa«. Noch mehr des selben Scheiterns.

Aber am Horizont gibt es, so glaube ich, einen hell scheinenden Stern. Dieser heißt “Britisches Referendum“ und da niemand von Ihnen Großbritannien zugestehen möchte, die Kontrolle über unsere eigenen Grenzen wieder zu übernehmen, ist ein Brexit jetzt wahrscheinlicher als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der heutigen Zeit.

Und ich hoffe und bete, dass die britische Entscheidung, aus der Europäischen Union auszuscheiden, der Anfang vom Ende eines Projektes ist – wie nobel auch immer die ursprünglichen damit verbundenen Absichten waren -, das schiefgegangen ist.“ [...]

Weg mit #agenda2010

Quelle: via @N8waechter.info, October 14, 2015 at 06:00AM

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Dienstag, 13. Oktober 2015

Bürgernähe – Das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit

Schnelle Bearbeitung auf Kundenreaktionen, kundenfreundliche Kommunikation, Anstieg der Kundenzufriedenheit – das sind die Qualitätsstandards, mit denen die Bundesagentur für Arbeit flächendeckend Beschwerden, Anliegen, Eingaben oder Lob von „Kunden“ bearbeitet haben möchte. Die Bundesagentur für Arbeit nennt es Kundenreaktionsmanagement (KRM) und unterscheidet hierbei zwischen der Arbeitsagentur und Jobcenter. Beides eint jedoch der Grundsatz, dass die Bearbeitung dort erfolgt, wo sie entstanden ist. Also, in den jeweiligen Dienststellen. Das Benennen von AnsprechpartnerInnen, eine Eingangsbestätigung innerhalb von drei Arbeitstagen, eine abschließende Bearbeitung innerhalb von 14 Kalendertagen, eine kundenfreundliche Kommunikation und die Prüfung von Alternativvorschlägen bei nicht entsprochenem Kundenwunsch sind der Arbeitsagentur nach dem SGB III vorbehalten. Für die Jobcenter stellen sie lediglich eine Empfehlung dar. Hier zählt die Gewährleistungsverantwortung, die den Zeitraum der Antwort oder Hilfe mit zeitnah definiert. Dass die rund 15.000 Beschwerden über das Mitarbeiterverhalten im Jahr 2013 das größte Beschwerdefeld darstellt, zeigt die Notwendigkeit einer Beschwerdemöglichkeit. So sind die Beschwerden im SGB III von 2012 in 2013 um 24 Prozent gestiegen, die im SGB II um 3,2 Prozent. Die Gesamtanzahl der Kundenanliegen lag 2013 bei 104.694.

Statistische Erfassung in den Jobcentern optional
Werden die schriftlichen, telefonischen und elektronischen Kundenreaktionen in den Arbeitsagenturen durch eine/n internen Beauftragten in die bundesweite Datenbank KRM erfasst, so ist dieses Erfassen bei den Jobcentern freiwillig. Nun ist diese Datenbank genau die Grundlage für eine spätere statistische Auswertung und Berichterstattung. Ob bei einer Freiwilligkeit die Anzahl und Art der Beschwerden tatsächlich komplett erfasst werden, lässt sich so kaum evaluieren. Kundenreaktionen auf Datenschutz, Korruption, Leistungsmissbrauch und Widersprüche stellen eine Ausnahme dar und werden nicht in der Datenbank dokumentiert. Dienstaufsichtsbeschwerden werden zwar erfasst, jedoch mit „nicht bewertbar“ abgeschlossen und an den Internen Service abgegeben.

Nebenstellen haben bekanntermaßen auch Hauptstellen. So auch die Bundesagentur für Arbeit. Die fachliche Gesamtverantwortung für das Kundenreaktionsmanagement (KRMzentral) sitzt in Nürnberg und ist außerdem für die Petitionsverfahren innerhalb der BA zuständig. Nun gibt es noch die Regionaldirektionen, die für Kundenanliegen mit einem hohen Schwierigkeitsgrad zuständig sind. Nebenbei bearbeiten oder überprüfen sie die Stellungnahmen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter zu Petitionen und leiten diese zurück an das Bundesarbeitsministerium (BMAS). Laufen Geschäftsprozesse, wie Defizite in der Kundenorientierung, aus dem Ruder, so steuern sie entgegen und vereinbaren bei Bedarf neue Maßnahmen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Die Organisation eines regelmäßigen fachlichen Erfahrungsaustauschs mit den Arbeitsagenturen findet statt – wobei die Jobcenter sich [...]

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Quelle: via @Altonabloggt, October 13, 2015 at 06:40PM

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Arbeiten bis 70?


Überraschung



Fotomontage aufgelesen Lustige Witze und Bilder

Links zum Thema:
Arbeiten bis ins Grab (Dokumentation Arte 08.12.2012 …

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Quelle: via @Mantovan, October 13, 2015 at 07:09AM

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Montag, 12. Oktober 2015

Diskussionspapier eines Lesers zur Tarifauseinandersetzungen: SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen

Diskussionspapier zur Strategie von Verdi in den Tarifauseinandersetzungen im Bereich der SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen, sowie die Rolle der Kommunalpolitiker, der Politiker der Länder und der Bundespolitiker.

Lt. Spiegel- Online vom 25.06.15 (Gehaltsstudie der Bertelsmann Stiftung) wird sich das Gehalt im Sozial- und Gesundheitswesen von 2012 bis 2020 um durchschnittlich 1050 Euro inflationsbereinigt erhöhen, wer dagegen in  Branchen mit Produktivitätszuwächsen arbeitet, wird sich, wie z.B. in der chemischen- oder pharmazeutischen Industrie, über 6200 Euro inflationsbereinigt freuen können.

In der Zeit der Wirtschafts- und Bankenkrisen zwischen 1990 und 2008 hatten die Sozialarbeiter bereits inflationsbereinigt Kaufkraftverluste von – 18 % hinnehmen müssen, die Grund-,Haupt- und Realschullehrer -21%, Psychologen gar -27% (Stern 2/2010)
„Diese Entwicklung ist bedenklich, denn wachsende Ungleichheit beeinträchtigt die Zukunftschancen sowohl der Menschen, als auch unserer Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes!“ ..
.. wird Aart de Geers, Vorsitzender der Bertelsmann Stiftung, bei Spiegel Online zitiert [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 12, 2015 at 08:13PM

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Gedanken eines Lesers

Gedanken zur Sozialen Arbeit  mit den Klienten in unseren Zeiten unter neoliberalistischem Einfluss

Ein Beitrag, der uns von Lothar Hellwich-Heuer aus Braunschweig zugeschickt wurde.

Folgender Text entstand im Sommer 2015 aus den Diskussionen, die ich mit KollegInnen, die ebenfalls im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem  Jugendamt mit Klienten tätig sind, führte. Die Inhalte sollen den sturen ergebnisorientierten Blick, der sich aus den Bedingungen der Arbeit in der Institution einschleicht, aufweichen, den Blick auf weitere Bedingungen der Arbeit und der Klienten ermöglichen. Bei mir hält sich die Hoffnung, dass damit sich auch die persönliche Haltung und die Strategien, mit denen der einzelne Sozialarbeiter, die Sozialarbeiterin für die Klienten innerhalb der Institution arbeitet, sich sinnvoll verändern können.

Grundannahmen:

Wir nehmen hin, dass die Strukturen unserer Arbeit stetig zu unserem eigenen Nachteil, aber auch zum Nachteil der Klienten verändert werden, während die Recourcen für die eigentliche Soziale Arbeit verknappt werden, wird die zu leistende Arbeit verdichtet, der reine Verwaltungsaufwand steigt stetig an, der eigene Entscheidungs- und Handlungsfreiraum bleibt zunehmend in Verwaltungsvorschriften und -regelungen hängen.

Wir nehmen hin, dass in den „Sozialen Diensten“ sich kaum noch belastbare Teams bilden können, da der Mangel an Recourcen und die Verwaltungsvorgaben und –strukturen eine befriedigende Arbeit behindern, die KollegInnen stark physisch und psychisch belasten, einige KollegInnen daher häufig und/oder stark erkranken, andere KollegInnen nach einer Zeit der Erfahrungen mit der Arbeit im Sozialen Dienst sich in angenehmere Arbeitsfelder flüchten. Daher behindern verhältnismäßig starker Wechsel und häufige belastende Krankheitsvertretungen die Teams.

Wir nehmen hin, dass Hilfemaßnahmen  auf ein Minimum reduziert werden und dieses Minimum als Standard erklärt wird, obwohl nicht wissenschaftlich belegbar ist, dass eine „Hilfe Light“ nachhaltiger und effektiver wirkt als eine „Hilfe intensiv“.

Wir nehmen hin, dass Klienten nicht die erforderlichen Hilfen erhalten, weil ihnen dafür die erforderliche Einsicht fehlt, sie den Bedarf während einer entscheidenden Konferenz  nicht konkret formulieren können.

Viel zu leicht verzweifeln wir an der Unvernunft unsrer Klienten, in unserer Hilflosigkeit kommen wir zu dem Schluss, dass sie an ihrer Misere selber schuld sind und im Grunde genommen keine Hilfen wollen, obwohl wir den Bedarf deutlich wahrnehmen (manche SozialarbeiterInnen sind vielleicht schon nicht mehr in der Lage, den Bedarf wahrzunehmen, wiegeln bereits im Vorfeld der Ermittlung ab).

Mein Klärungsversuch:

Neoliberalismus leitet sich von liberal ab, was eigentlich „frei“ heißt. Im Neoliberalismus als Staats- und Wirtschaftsform ist aber nicht die Freiheit der Menschen gemeint, sondern die Freiheit des Warenaustausches und des Geldmarktes, diese sollen von ihren Zwängen weitgehend befreit werden, um den Nutzen für die Investoren zu maximieren.

Alles, was den Nutzen der Investoren hemmt ist durch die politischen Organe zu minimieren. Dazu gehören Lohnnebenkosten (Kranken, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) wie auch die Steuersätze auf Unternehmensgewinne und hohe Einkommen. So werden seit vielen Jahren alle Bereiche der Staatsausgaben, in denen aus Sicht der Nutznießer des Neoliberalismus nur Geld verbrannt wird, wie alle Bereiche der Sozialpolitik, der Bildung, der Gesundheitsförderung und der inneren Sicherheit, wirtschaftlich begrenzt und reglementiert. Das vorhandene Steueraufkommen von Bund, Ländern und Kommunen soll vornehmlich so eingesetzt werden, dass es den Investoren nützt, es in Infrastruktur, Wirtschaftsförderung und ggf. in erforderliche berufliche Bildung  investiert wird.

Spätestens seit der Ära des Bundeskanzlers Kohl wird deutlich, dass wir uns von der sozialen Marktwirtschaft in Richtung Neoliberalismus bewegen (erste Krankenkassenreformen und Rentenreformen), begonnen wurde damit aber gewiss schon in der Ära Schmidt. Den richtigen Schub nahm die Entwicklung unter Bundeskanzler Schröder, der unter dem Decknamen „Fordern und Fördern“ bei der Arbeitsmarktreform (Agenda 2010, Harz 4 etc.) über Abstrafen das „Selbst-Schuld-Prinzip“  der Arbeitslosen wieder einführte, wie er auch die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitbürger in den  „Zweiten Arbeitsmarkt“ (Minijobs, Dumpinglöhne, Scheinselbständigkeit) zwang. Ebenso wurden neben weiteren Krankenkassenreformen und die Einführung der Riesterrente  die Staatsausgaben für diese Bereiche entlastet.

Damit Herrn Schröder und seinen Getreuen dies gelingen konnte, musste vorab Oskar Lafontaine, der den Warenmarkt, vor allem aber den Geldmarkt stärker kontrollieren und reglementieren wollte, um damit den Krisen der kapitalistischen Marktordnung besser begegnen zu können, aus der SPD geekelt werden.

Dieses seitdem mit Sanktionen herrschende „Selbst-Schuld-Prinzip“ oder „Für-Dich-Dumm-Gelaufen-Prinzip“ (wer arbeitslos wird, wer sich nicht, zwar sinnlos, aber oft genug bewirbt oder sich nicht in den „Zweiten Arbeitsmarkt“ zwingen lässt, wer in private Rentenversicherung nicht einzahlen kann, wer sein Zahnarztscheckheft nicht ausreichend geführt hat usw.) hat sich durchgesetzt, bis hin in unsere Soziale Arbeit, macht sich breit als Vorgabe der Verwaltung und als Haltung den Klienten gegenüber.

Dabei haben wir doch vorher gewusst oder mehr geahnt, dass Menschen nicht in der Lage sind, ausreichend [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, October 12, 2015 at 06:43PM

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