Donnerstag, 10. Januar 2019

CH: Wie lange darf eine 100% Sanktion sein (1/3)?

Thema heute: Der Zahnarzt meint mit dieser Verfügung, er möchte Geld sehen, es sei ihm egal, ob das Sozialamt Bern eine Kostengutsprache leiste oder nicht. Bundesgerichtsurteil hin oder her.

Natürlich „schuldet“ der Notfallpatient Fritz Müller99 den (..) Kliniken (..) Geld – viel Geld. Das Verwaltungsgericht des Kt. Bern in der Schweiz darf im nächsten Schreiben die Fragen klären, welche Rahmenbedingungen für Obdachlose mit einer 100% Sanktion gelten, damit diese aus dem Gesundheitssystem voll und ganz ausgeschlossen werden können. Stehen Obdachlosen eine Notfallbehandlung dann noch zu oder nicht? Diese Frage wurde von Herrn N___ abschliessend beantwortet – Herr N___ dabei offenbar vergessen hat, wie Behörden und Spitäler sich an geltendes Recht und Gesetz halten sollten – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. Die Kostenspirale dreht – eine kleine Rechnung von um die CHF 100.- wird im Endeffekt das hundertfache an Kosten verursachen. D.h. CHF 10'000 und mehr!? Gut für das BIP.

Aktuelle Korrespondenz
- Rückzug Rechsvorschlag Nr. 9999999 (b26026)
- Stellungnahme Fritz Müller99 (b26027)
- Stellungnahme behandelnde Klinik (b26028)
- Fritz Müller99 fragt bei der Gemeinde Bern nach (b26029)
- Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26030)
- Verfügung anstelle einer Mahnung, UNIBe (b26031)
- Meldung/Einsprache Fritz Müller99 (b26032)
- Verfügung Rekurskommission (b26033)
- Die Eingabe b26032 wird verbessert (b26034)
- Verfügung Rekurskommission (b26035)
- Weiterer Krankheitsfall – neue Rechnung, UNIBern (b26036)
- Verfügung 2, UNIBe (b26037)
- Rechnung 2 an Gmd. Bern (b26038)
- Meldung/Einsprache 3 von Fritz Müller99 (b26039)
- Offizielle Stellungnahme der Gemeinde Bern (b26040)
- Verfügung 3, UNIBe (b26045, dieses Schreiben)
- Einsprache 4, Verw.-Gericht, Kt. BE von Fritz Müller99 (b26046)

Ohne weiteren Kommentar:

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet https://twitter.com/tapschweiz

Permalink b26045


Absender (o___@nuspliger.ch)
UNIBe, Rekurskommission, Hochschulstr. 6, 3012 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
EINSCHREIBEN
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g__@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. November 2018



Die Rekurskommission der Universität Bern

hat am 29. November 2018

unter Mitwirkung des Präsidenten N___, der Kommissionsmitglieder XY sowie der juristischen Sekretärin

in der Beschwerdesache

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Beschwerdeführer

gegen

Zahnmedizinische Kliniken der Universität Bern (ZMK), Freiburgstr. 7, 3010 Bern
Vorinstanz

betreffend Behandlungsgebühr,
Verfügung vom 11. April 2018 betreffend Rechnung Nr. 9999-999999999 vom
31. August 2016,
Verfügung vom 11. April 2018 betreffend Rechnung Nr. 9999-999999999 vom
12. April 2017

den Akten entnommen:

A.
Der Beschwerdeführer begab sich am 23. August 2016 in zahnärztliche Behandlung in der Klinik für Zahnerhaltung, Präventiv- und Kinderzahnmedizin der Zahnmedizinischen Kliniken (ZMK) der Universität Bern. Dafür wurde ihm am 30. August 2016 der Betrag von Fr. 201.50 in Rechnung gestellt.
Am 11. April 2017 begab sich der Beschwerdeführer in zahnärztliche Behandlung in der Klinik für Oralchirurgie und Stomatologie der ZMK. Dafür wurde ihm am 12. April 2017 der Betrag von Fr. 141.45 in Rechnung gestellt.

Der Beschwerdeführer bezahlte beide Rechnungen nicht. Mit Verfügungen vom 11. April 2018 eröffneten die ZMK dem Beschwerdeführer die Kosten für die beiden Zahnbehandlungen.

Der Beschwerdeführer ist gemäss eigenen Angaben mittel- und obdachlos, verfügt jedoch über eine Zustelladresse.

B.
Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 17. April 2018 Beschwerde gegen die beiden Kostenverfügungen und beantragt, die Gemeinde Bern sei zu einer Kostengutsprache zu verpflichten. Er sei nachweislich mittellos. Gemäss den Weisungen der Gemeinde Bern könnten obdachlose und nothilfebeziehende Schweizerbürger ohne vorherige Kostengutsprache bei den ZMK Notfallzahnbe-handlungen ausführen lassen und anschliessend eine Kostengutsprache von den Sozialen Diensten Bern erhalten. Die Gemeinde Bern weigere sich, seine Kosten zu übernehmen. Die Gemeinde Bern habe ihn darauf hingewiesen, dass er bei der Ziegler Fonds Stiftung um eine Kostenübernahme ersuchen könne. Es widerspreche jedoch der Rechtsstaatlichkeit, wenn die Gemeinde Bern unbeteiligte Dritte, wie die Ziegler Fonds Stiftung, verpflichten wolle, seine Kosten zu übernehmen.

C.
Mit Eingabe vom 3. August 2018 reichten die ZMK die Vernehmlassung zu den Akten. Sie verzichten auf die Forderung der Klinik für Zahnerhaltung, Präventiv-und Kinderzahnmedizin. An der Forderung der Klinik für Oralchirurgie und Stomatologie halten sie fest und beantragen, die Beschwerde sei abzuweisen. Der Beschwerdeführer habe ihre Dienstleistung in Anspruch genommen. Er versuche wiederholt mit allen Mitteln gratis Behandlungen zu erzwingen.

D.
Der Beschwerdeführer reichte auch auf Nachfrage keine Replik zu den Akten.


Die Rekurskommission zieht in Erwägung:
1.
Gemäss Art. 76 Abs. 1 UniG(*) beurteilt die Rekurskommission Beschwerden gegen Verfügungen der Organe der Fakultäten und der weiteren Organisationseinheiten der Universität Bern.
* | Gesetz über die Universität vom 5. September 1996 (UniG; BSG 436.11).

Soweit das UniG keine besonderen Vorschriften enthält, richtet sich dabei das Verfahren gemäss Art. 75 UniG nach dem VRPG(*).
* | Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG; BSG 155.21).

Gemäss konstanter Rechtsprechung der Rekurskommission ist das Rechtsverhältnis zwischen der Vorinstanz und ihren Patientinnen und Patienten als öffentlich-rechtliches zu qualifizieren (vgl. Entscheid B 7/00 E. 2, publiziert unter www.rekom.unibe.ch; ebenso etwa B 11/11 E. 3.1, B 23/05 E. 2, B 12/05 E. 2, B 39/02 E. 2 und B 16/02 E. 2, nicht publiziert). Bei den angefochtenen Akten handelt es sich um Verfügungen im Sinn des VRPG. Sie wurden vom Klinikdirektorium, d.h. einem Organ der Zahnmedizinischen Kliniken, welche eine Organisationseinheit der Medizinischen Fakultät der Universität Bern bilden (Art. 1 Abs. 1 Organisationsreglement ZMK(*)), unterzeichnet. Die Rekurskommission ist somit für die Beurteilung der vorliegenden Beschwerde zuständig.
* | Organisationsreglement der Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (ZMK Bern) vom 29. März 2010.

2.
Der Beschwerdeführer ist partei- und prozessfähig.

3.
Die Beschwerde wurde fristgerecht (Art. 67 VRPG) mit E-Mail vom 17. April 2018 eingereicht. Gemäss Art. 32 Abs. 2 VRPG müssen Parteieingaben eine Unterschrift enthalten. Der Beschwerdeführer reichte auf Aufforderung des Präsidenten der Rekurskommission am 30. April 2018 die unterzeichnete Beschwerde formgerecht bei der Rekurskommission ein.

4.
Der Beschwerdeführer hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtenen Verfügungen besonders berührt und hat grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG).

Die Vorinstanz hat mit Schreiben vom 25. Juli 2018 die Verfügung betreffend die Rechnung Nr. 9999-9999999 vom 31. August 2016 zurückgenommen und auf die Forderung in der Höhe von Fr. 201.55 verzichtet. Infolge Rücknahme der angefochtenen Verfügung ist deshalb das rechtserhebliche Interesse an einem Sachentscheid diesbezüglich weggefallen und das Verfahren ist insofern als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben ist (Art. 39 Abs. 1 VRPG).

Nicht zurückgenommen wurde die Verfügung vom 11. April 2018 betreffend den noch geschuldeten Betrag von Fr. 141.45. Der Beschwerdeführer hat ein hinreichendes schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung.

5.
Mit der vorliegenden Verfügung (Anfechtungsobjekt) werden vom Beschwerdeführer noch die Kosten für die zahnärztliche Behandlung vom 11. April 2017 im Betrag von Fr. 141.45 eingefordert.

Streitgegenstand ist derjenige Teil des Anfechtungsobjekts, den die beschwerdeführende Partei von der Rechtsmittelinstanz überprüfen lassen will. Streitgegenstand und Anfechtungsobjekt können deckungsgleich sein. Nie kann aber der Streitgegenstand über das hinausgehen, was die Vorinstanz geregelt hat (MERKLI/AE-SCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, Art. 72 N. 6).

Der Beschwerdeführer bestreitet weder die Forderung der ZMK an sich noch bemängelt er die zahnärztliche Behandlung. Er rügt die Weigerung der Gemeinde Bern, die Kosten der zahnärztlichen Behandlung zu übernehmen. Die Gemeinde Bern habe ihm am 3. März 2017 mitgeteilt, dass er "offenbar nicht 100 % sanktioniert sein soll“. Bis heute liege von der Gemeinde Bern weder eine schriftliche Bestätigung vor, dass "der Beschwerdeführer nicht mehr sanktioniert sei noch bis wann der Beschwerdeführer von der Gemeinde Bern zu sanktionieren sei". Im Weiteren habe er von der Gemeinde Bern mehrmals eine Kostengutsprache schriftlich eingefordert. Der Beschwerdeführer verweist auf eine online Dokumentation, unter welcher verschiedene Korrespondenzen zu seinem Fall aufgeführt sind (http://tapschweiz.blogspot.com). Er beantragt, die Gemeinde Bern sei zu einer Kostengutsprache zu verpflichten. Der online Dokumentation ist zu entnehmen, dass offenbar bei der Gemeinde Bern kein aktives Sozialhilfedossier, das den Be
schwerdeführer betrifft, besteht (https://tapschweiz.blogspot.com/2017/05/b26030.html, aufgerufen am 1.11.2018).

Der Antrag des Beschwerdeführers, die Gemeinde Bern sei zu einer Kostengutspra-che zu verpflichten, geht über die Verfügung als Anfechtungsgegenstand hinaus. Mit der Verfügung vom 11. April 2018 werden dem Beschwerdeführer die Kosten für die Zahnbehandlung eröffnet. Er hat als Patient Dienstleistungen der zahnmedizinischen Kliniken bezogen. Die Gebühr für die bezogenen Dienstleistungen ist vom Patienten geschuldet. Die Verfügung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und den ZMK. Sie regelt jedoch nicht ein allfälliges Rechtsverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde Bern. Der Antrag des Beschwerdeführers geht damit über die Verfügung vom 11. April 2018 als Anfechtungsgegenstand hinaus. Der Antrag verfügt auch nicht über einen derart engen Bezug zur Verfügung vom 11. April 2018, um ausnahmsweise Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens zu bilden. Dies würde eine unzulässige Ausdehnung des Verfahrens vor der Rekurskommission bedeuten. Der Antrag des Beschwerdeführers kann nicht im Rahmen des vorliegenden Verfahrens beurteilt werden. Es wird deshalb auch darauf verzichtet, eine Stellungnahme der Gemeinde Bern einzuholen. Auf den entsprechenden Antrag des Beschwerdeführers wird nicht eingetreten.

6.
Die Verfügung stellt den Anfechtungsgegenstand dar, und Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens kann nur sein, was im Anfechtungsgegenstand geregelt worden ist. Auf Begehren, welche über den Anfechtungsgegenstand hinausgehen, kann grundsätzlich nicht eingetreten werden (B-6361/2017 E. 14).

Demnach ist auf die vorliegende Beschwerde nicht einzutreten.

7.
Gemäss Art. 75 UniG und Art. 16 des Reglements über die Rekurskommission(*) richtet sich die Verlegung von Partei- und Verfahrenskosten nach dem VRPG, wobei sich die Höhe der Verfahrenskosten nach den Artikeln 19 bis 22 GebV(**) bestimmt. Gemäss Art. 108 Abs. 1 VRPG werden die Verfahrenskosten der unterliegenden Partei auferlegt.
* | Reglement über die Rekurskomniission der Universitat Bern vom 3. November 1998.
** | Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (GebV; BSG 154.21).

7.1
Als unterliegende Partei gilt, wer dafür sorgt, dass das Verfahren gegenstandslos wird (Art. 110 Abs. 1 VRPG). Die Vorinstanz gilt demnach bezüglich der Verfügung vom 11. April 2018 betreffend die Rechnung Nr. 0530-R12399456 vom 31. August 2016 als unterliegende Partei. Der Vorinstanz werden jedoch keine Verfahrenskosten auferlegt (Art. 108 Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. a VRPG).

7.2
Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten betreffend die Rechnung Nr. 9999-99999999 vom 12. April 2017 auferlegt (Art. 108 Abs. 1 VRPG). Der Beschwerdeführer führt jedoch aus, er sei nachweislich mittellos und es stehe ihm in dieser Angelegenheit eine Verbeistän-dung zu, welche eine weitere nachgebesserte Eingabe nachreiche. Er sei ganz offensichtlich mit dem "Vorgang" überfordert und kenne sich in rechtlichen Belangen nicht aus. Er wisse nicht, wie er gültiges Recht einzufordern habe. Der Beschwerdeführer ersucht damit sinngemäss um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Anwalts.

Eine Partei kann auf Gesuch hin von der Kostenpflicht befreit werden, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und das Verfahren nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Art. 111 Abs. 1 VRPG). Unter den gleichen Voraussetzungen kann einer Partei überdies eine Anwältin oder ein Anwalt beigeordnet werden, wenn die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse es rechtfertigen (Art. 111 Abs. 2 VRPG). Ein Prozess ist nicht aussichtslos, wenn berechtigte Hoffnung besteht, ihn zu gewinnen (BGE 139 III 475 E. 2.2).

Gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers können obdachlose Schweizer, welche in der Gemeinde Bern leben, eine Notfallzahnbehandlung bei den ZMK vornehmen lassen. Anschliessend können sie bei den Sozialen Diensten Bern eine Kostengutsprache anfordern. Er habe dies mehrmals schriftlich gemacht (Beschwerde Ziff. 13). Weshalb der Beschwerdeführer keine solche Kostengutsprache erhalten hat, ist nach dem Gesagten nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (E. 5). Es bestehen demnach keine berechtigten Hoffnungen, dass die Beschwerde im vorliegenden Verfahren gutgeheissen werden könnte.

Die Verfügung betrifft die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung, welche der Beschwerdeführer in Anspruch nahm. Sie regelt nicht das Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde Bern. Es läge auch nicht in der Zuständigkeit der Rekurskommission der Universität Bern, eine Kostenübernahme durch die Gemeinde Bern anzuordnen. Im Weiteren kann gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers beim Ziegler Fonds um Übernahme der Zahnarztkosten ersucht werden. Der Beschwerdführer erklärt, er habe dies nicht getan, da es der Rechtsstaatlichkeit widerspreche, wenn unbeteiligte Dritte zur Kostenübernahme verpflichtet würden (Beschwerde Ziff. 4).

Es bestehen keine berechtigten Hoffnungen, dass die Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. April 2018 betreffend die Rechnung vom 12. April 2017 im vorliegenden Verfahren gutgeheissen werden könnte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines amtlichen Anwalts ist deshalb abzuweisen, ohne dass die Prozessarmut noch zu prüfen wäre. Der Beschwerdeführer hat somit grundsätzlich die Verfahrenskosten zu tragen. Da über das Gesuch erst im Endentscheid befunden wird und der Beschwerdeführer keine Gelegenheit hatte, die Beschwerde nach Abweisung des Begehrens um unentgeltliche Rechtspflege zurückzuziehen werden keine Verfahrenskosten erhoben (Art. 108 Abs. 1 VRPG).

Aus diesen Gründen wird

erkannt:

1 Das Beschwerdeverfahren gegen die Verfügung vom 11. April 2018 betreffend die Rechnung Nr. 9999-99999999 vom 31. August 2016 wird infolge Wegfalls des rechtserheblichen Interesses durch die Rücknahme der Verfügung und den Verzicht auf die Forderung durch die Vorinstanz als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2. Auf die Beschwerde gegen die Verfügung vom 11. April 2018 betreffend die Rechnung Nr. 9999-99999999 vom 12. April 2017 wird nicht eingetreten.

3. Der Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Beiordnung eines amtlichen Anwalts wird abgewiesen.

4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5. Zu eröffnen:
- dem Beschwerdeführer (mit eingeschriebener Post);
- dem Geschäftsführenden Direktor der Zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (mit A-Post gegen Rückschein).
und mitzuteilen:
- der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Inkasso Region Bern-Mittelland; - dem Rechtsdienst der Universität Bern (anonymisiert).

6. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Sämtliche sachdienlichen Beweismittel sind beizulegen.

Im Namen der Rekurskommission der Universität Bern

Der Präsident:
N____


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, January 10, 2019 at 06:00PM

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 10, 2019 at 04:03PM

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 10, 2019 at 02:52PM

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 10, 2019 at 12:18PM

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Mittwoch, 9. Januar 2019

Schinders Protokoll #10

Schinders Protokolle, – die nach wie vor nichts zu bieten haben, was der Gesellschaft zutraeglich waere.

Zum (Gespraechs-) Protokoll.

X)
05.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Frau M___, gem. telefonischer Besprechung von vorhin braeuchte ich von der Gemeinde *zensiert* eine sog. "Wohnsitzbescheinigung", welche belegt, dass ich als Pflegekind bis ca. 1999 im *zensiert* aufgewachsen bin und ca. 1999 in *zensiert* bei der Fam. *zensiert* aufgewachsen bin, wobei ich bzg. der Wohnsitzbescheinigung nur zweiteres benoetige bis spaetestens 20.08.2015. Fuer Fragen erreichen Sie mich am besten per E-Mail. Besten Dank. Fritz Mueller99

X)
13.08.2015 Regierungsstatthalteramt an Verwaltungsgericht (Brief, b250133)

X)
13.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Nach erfolgreicher Suche im Gemeindearchiv kann ich Ihnen bestaetigen, dass Sie bis 1986 in *zensiert* wohnhaft waren. Bitte lesen Sie die beiliegende Wohnsitz-Bestaetigung durch. Falls dies so Ihren Wuenschen entspricht, sende ich Ihnen das unterzeichnete Original mit Rechnung (Fr. 20.00) zu. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
13.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag M___. Vielen Dank fuer das pdf. Ich benoetige die Bestaetigung fuer *zensiert*. Im neunten Schuljahr war ich in *zensiert* bei den *zensiert* wohnhaft. Besten Dank. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

X)
14.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Leider habe ich aus dem Archiv nur diese Einwohnerkarte, auf welcher nicht vermerkt ist, in welchen Jahren Sie bei den *zensiert* waren. Ich kann Ihnen dies daher leider nicht bestaetigen. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
14.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Frau M___. Wie heisst es so schoen - "folge dem Geld..". Ich brauche diese Akten fuer Vorgaenge beim Schweizerischen Bundesgericht - ..ich denke, es wuerde sich nicht gut machen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die "Angaben" nicht korrekt dargestellt worden sind - von daher.. mmh - wie gehen wir weiter vor? Wenn jemand ueber die Aktenlage wirklich Bescheid weiss, dann ist es *zensiert* - ich bin mir ziemlich sicher, er kennt diese "Familiengeschichte" aus dem FF. Die Pfegekindsaufsicht hat 1985/86 Geld ausbezahlt an die *zensiert* (?!), dann waere bestimmt dort ein Vermerk zu finden. Besten Dank fuer's tiefer graben und tiefer schuerfen - ..und so. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
20.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Guten Morgen Frau M___. Wissen Sie Neues in Bezug zu der Wohnsitzbescheinigung o.ae.? Langsam naehern "wir" uns der Frist (meine Mail Sie vom 05.08.2015). Nach ZGB Art. 315, Abs.1+2 die Behoerden vor Ort zustaendig sein sollen in Bezug, wo sich ein Pflegekind aufhaelt. Wenn die *zensiert* mich anno 1999/99 als Pflegekind betreut haben und ich dort wohnte, dies einer Bewilligung der zustaendigen Behoerde des Wohnorts unterliegt, dieser Vorgang der Meldepflicht der staatlichen Aufsicht untersteht (Art. 316 ZGB, Art. 1 PAVO). - also der Gemeinde *zensiert*? Laut PAVO den Pflegeeltern ein Anrecht auf finanzielle Entschaedigung zukommt. Von daher - wie ist das Geld geflossen, wer ist zustaendig? Die Kindesschutzbehoerden? Sie? Die Gemeinde *zensiert*? An wen kann ich mich diesbezueglich wenden? Besten Dank fuer ihre Antwort. Nachzulesen unter Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
20.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Nach Stunden in unserem Gemeindearchiv wurde ich nur bei einem Fuersorgeprotokoll aus dem Jahre 9999 fuendig. Im Mai 9999 ging es darum, dass die Fuersorgekommission fuer jedes Pflegekind der Gemeinde einen Fragebogen zuhanden des kantonalen Jugendamtes auszufuellen hat; Ihr Name ist dort vermerkt. Ich konnte jedoch weder genaue Angaben zu Ihrer Pflegefamilie, noch genaue Aufenthaltsangaben, noch Abrechnungen finden. Des Weiteren fand ich in etlichen Gemeinderatsprotokollen aus diesen Jahren den Hinweis, dass die Pflegekindverhaeltnisse ueber das Jugendamt abgewickelt wurden. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Jugendamt des Kantons Bern oder der KESB Bern, welche die Vormundschaftsbehoerde abloest, in Verbindung zu setzen. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
24.08.2015 Fritz Mueller99 an KESB (E-Mail) Sehr geehrter Herr A___. Ich braeuchte fuer die Gerichtsakten eine sog. "Wohnsitzbescheinigung" (o.ae.), welche belegt, dass die *zensiert* mich anno 9999/99 als Pflegekind betreut haben und ich auch dort wohnte. Laut PAVO den Pflegeeltern ein Anrecht auf finanzielle Entschaedigung zukommt. Von daher - wie floss anno 9999/99 das Geld zwischen der zustaendigen Behoerde und den Pflegeeltern, wer kann mir diesen "Vorgang" bestaetigen? Fuer die diesbezueglich weiterfuehrenden Informationen waere ich Ihnen sehr verbunden! Besten Dank fuer ihre Antwort. Nachzulesen unter Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

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25.08.2015 KESP an Fritz Mueller99 (E-Mail) Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, vielen Dank fuer Ihre Anfrage. Sie muessen bei der Gemeinde nachfragen, welche ueber dieses Pflegeverhaeltnis die Aufsicht gehabt hat. Wahrscheinlich sind dort noch Akten der Vormundschaftsbehoerde vorhanden, die ueber die damaligen Vorgaenge Auskunft geben koennen. Das ist in ihrem Fall die Gemeinde *zensiert*. Sollte dort nichts mehr vorhanden sein, wuerde ich noch bei Ihrer damaligen Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz Ihrer Eltern) nachfragen. Hoffentlich konnte ich Ihnen damit behilflich sein. Beste Gruesse, A___

X)
26.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Guten Tag Herr Fritz Mueller99, Ihre Mutter, Frau *zensiert* war vom 01. Februar 1975 bis 28. Dezember 1992 im *zensiert* (Gemeinde *zensiert*) wohnhaft. Fuer weitere Auskuenfte teilen Sie uns bitte schriftlich mit, zu welchem Zweck sie diese moechten. Ob wir Ihre Fragen beantworten koennen, werden wir zu gegebener Zeit beurteilen. Freundliche Gruesse, Gemeindeverwaltung

X)
28.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Liebe Gemeindeverwaltung, die Frist laeuft heute, 28.08.2015 leider ab. Ihre Bestaetigung bzgl. "Wohnsitzbescheinigung 1975/92" fuer die Gerichtsbarkeiten mir zurzeit nicht vorliegt, daher bleibt mir nichts anderes uebrig, als Vollmachten auszustellen, damit die verfuegenden Behoerden auf den verschiedenen Stufen Sie persoenlich bzgl. dieser einen Frage angehen koennen. Ich warte mit dem Postversand bis 14:30h. Ein anderes Vorgehen waere bestimmt einfacher gewesen und haette weniger Umtriebe verursacht - aber es sollte nicht sein - schade, dass es nicht geklappt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruesse, Fritz Mueller99

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28.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Guten Abend Herr Fritz Mueller99, bitte entschuldigen Sie, aber von Ihrer Frist war uns Nichts bekannt! Unsere neue Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit und ist erst am Dienstag wieder im Buero. Vorgaengig wollte ich mit ihr Ruecksprache nehmen! Nach Ihrem heutigen E-Mail habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie uns eine Frist gesetzt haben, welche uns nicht bekannt war? An unserer Seite sollte es nicht liegen, dass wir Umtriebe machen, welche nicht sein sollten. Wuensche Ihnen gleichwohl ein schoenes Wochenende und bitte Sie, mir noch mitzuteilen, ob wir Ihnen die Wohnsitzbestaetigung nun noch zustellen sollen? Freundliche Gruesse, Gemeindeverwaltung

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01.09.2015 Regierungsstatthalteramt an Fritz Mueller99 (Brief, b26006)

X)
01.09.2015 Soziale Dienste Bern an Verwaltungsgericht (Brief, b250132)

X)
02.09.2015 Verwaltungsgericht an Fritz Mueller99 (Brief/Verfuegung, b250134)

X)
14.09.2015 Fritz Mueller99 an Anwalt (E-Mail) Sehr geehrte Frau Anwaeltin, moechten Sie Herrn Fritz Mueller99 in einem mietrechtlichen Verfahren waehrend zirka einer Stunde bei der Schlichtungsbehoerde Bern-Mittelland vertreten? Eine Verguetung ist vorgesehen und budgetiert.

Datum/Zeit: Freitag, 25. September 2015 um 10:15 Uhr
Ort: Gerichtssaal 3, Parterre, Effingerstrasse 34, 3008 Bern

Verfuegung » tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b250129.html

Stellungnahmen
- Klaeger/Mieter » tapschweiz.blogspot.ch/2015/07/b250125.html
- Vermieter » tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b250131.html

Darf ich diesbezueglich um eine Antwort per E-Mail bitten bis spaetestens kommenden Freitag, 18.09.2015. Ich danke Ihnen bestens im voraus und verbleibe mit freundlichen Gruessen. Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99

X)
18.09.2015 Fritz Mueller99 an Billag AG (E-Mail) Kuendigung der Radio Empfangsgebuehr (Billag). Ihre letzte Rechnung 99999999999 mit neuer Tarif/Preis Struktur ab 01.08.2015. Eine Vertragsaenderung gibt dem Kunden die Moeglichkeit, vom Vertrag zurueckzutreten. Von diesem Recht ich gerne Gebrauch mache und ich hiermit den Vertrag mit der Billag AG rueckwirkend auf den 31.07.2015 kuendige. Meine letzte Zahlung ist erfolgt: fuer den Monat September 2015. Rueckverguetung – somit ich als Kunde die beiden Monate Aug. und Sept. 2015 zuviel einbezahlt habe. Bitte ueberweisen Sie das zuviel einbezahlte Geld einer gemeinnuetzigen Organisation Ihrer Wahl. Es wird Sie ggf. interessieren, dass ich die Empfangsgebuehr in gleicher Hoehe ab sofort an andere Unternehmungen wie wwwkenfmde und siper zukommen lasse. Koennen Sie mir bitte den Eingang dieses Schreibens schriftlich bestaetigen. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99

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05.10.2015 Kautionsversicherung an Fritz Mueller99 (Brief) Mietkaution über CHF 9'999.-. Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl Betreibung Nr. 9999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, Sie haben mit Datum vom 01.10.2015 Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl Nr. 9999999 über CHF 999.00, die Rechnungen Nr.: NR. 9999999 VOM 14.11.2013 CHF 999.00, NR. 9999999 VOM 13.11.2014 CHF 999.00 betreffend, erhoben. Wir fordern Sie auf, innerhalb einer Frist von 10 Tagen: a) uns Ihre Gründe für den Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl schriftlich oder direkt per Telefon unter der Nr. 999 999 99 99 zu rechtfertigen. Oder auch b) Ihren Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl bei Ihrem Betreibungsamt zurückzunehmen. Wir stehen Ihnen für Nachfragen unter der Telefonnummer 999 999 99 99 oder per E-Mail an info@kautionsversicherung.ru zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen. Kautionsversicherung

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15.10.2015 Fritz Mueller99 an Kautionsversicherung (E-Mail) Rechtsvorschlag, Ref. 99999999. Sehr geehrte Kautionsversicherung. Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 05. Oktober 2015 – Sie mir mit diesem Schreiben rechtliches Gehoer in Bezug mit Zitat „Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl“ mit Frist bis 15.10.2015 gewaehren. Mit Eingabe von heute die 10taegige Frist gewahrt bleibt. Sofern Sie ggf. an Rechtsfertigungsgruenden in Bezug zu meinem „Teil-Rechtsvorschlag“ interessiert sind, koennen Sie sich jederzeit wieder an mich wenden. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99. Beilagen erwähnt.

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03.12.2015 Fritz Mueller99 an Krankenkasse (Webform) Betreff: Leistungsverrechnung ab 12.06.2015. Sehr geehrte Frau X___ (via kptnet.kpt.ch, 03.12.2015 - 14:55h). Sachverhalt – nach Durchsicht der verrechneten Leistungen fuer den Zeitraum ab 12.06.2015 sind drei Fehlbuchungen verzeichnet, die nicht der Vertragsnummer KPT999999 / 999999 zugeordnet werden duerfen. Begruendung – aufgrund der Tatsache, dass hierbei die Dringlichkeit der Umsetzung der absoluten Nothilfe, bzw. Notfall, bei der von Seite Aerzteschaft eine unbedingte Hilfe zu leisten ist, nicht gegeben ist, somit diese drei Betraege den Auftraggebern in Rechnung zu stellen sind. a) 15.10.2015, 033.60, Dr. M___ b) 27.08.2015, 329.10, Inselspital Bern und c) 06.08.2015, 046.30, Inselspital Bern. Antrag – a) die Auftraggeber zu ermitteln, diesen b) die oben genannten Betraege in Rechnung zu stellen sind. Besten Dank. Fuer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfuegung. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

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04.12.2015 Krankenkasse an Fritz Mueller99 (Webform) Betreff: Leistungsverrechnung ab 12.06.2015. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, wir nehmen an, dass Sie die Behandlungen bei den drei von Ihnen erwaehnten Leistungserbringern in Anspruch genommen haben und die Verrechnung der Behandlungskosten korrekt erfolgt ist. Sollten Sie mit den Kosten fuer die Behandlungen nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich direkt mit den Leistungserbringern in Verbindung zu setzen. Freundliche Gruesse, Ihre Krankenkasse

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09.08.2016 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland  (E-Mail) Betreff: Ref. 99999999 und 99999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter Herr S___, aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 99999999 und 99999999 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021), eine Einsprache von meiner Seite fuer diesen Vorgang haengig ist. Besten Dank fuer ihre Stellungnahme. Zum Nachlesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Stets gerne mit Ueberfluessigem beschaeftigt – freundliche Gruesse. Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99

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12.08.2016 Betreibungsamt Bern-Mittelland an Fritz Mueller99 (E-Mail) Ref. 999999999 und 999999999. Sehr geehrter Herr Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre Mail, die Sie bezueglich obgenannter Sache an unser Amt geschickt haben. Offenbar bestehen noch Unklarheiten betreffend der erhaltenen Mitteilung des Pfaendungsanschlusses in Betreibung 99999999. Sie koennen mich auf untenstehender Direktwahl erreichen. Freundliche Gruesse. Betreibungsamt Bern-Mittelland

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19.08.2016 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter P___. Gerne wiederhole ich meine Frage vom 09.08.2016. Aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 999999999 und 999999999 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021)? Besten Dank fuer Ihre Stellungnahme. Im Archiv nachlesbar unter TAP Schweiz » Schinders Protokoll Nr. 10. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

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24.08.2016 Inselspital an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrter Herr Mueller99, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ich braeuchte von Ihnen aber unbedingt noch genauere Angaben (Adresse etc.) vom Amt von welchem Sie Ergaenzungsleistungen erhalten. Ein Nothilfedienst der Stadt Bern, gibt es nur fuer solche die eine Ablehnung fuer ihr Asylgesuch bekommen haben und ausgewiesen werden. Ansonsten werde ich Ihnen die Rechnung privat zukommen lassen. Beste Gruesse, Inselspital Bern

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29.08.2016 Inselspital an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrter Herr Mueller99, da ich bis jetzt noch keine weiteren Infos von Ihnen erhalten habe, bin ich gezwungen die Rechnung zum normalen Taxpunkt Wert Ihnen privat zu stellen. Beste Gruesse, Inselspital Bern

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29.08.2016 Fritz Mueller99 an Inselspital (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrtes Inselspital Bern, danke fuer Ihre Mail vom 29. und 24.08.2016. Aufgrund der Weisung der Gemeinde Stadt Bern mit Zitat; "(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) koennen sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgefuehrt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann fuer den Patienten ein Kostenvoranschlag fuer eine weitere Behandlung erstellt werden .." (Quelle: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html) ..erhalten Sie ein Kostengutsprache fuer die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch. Diese Nachricht im Archiv nachlesbar unter TAP Schweiz » Schinders Protokoll Nr. 10. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen. Fritz Mueller99

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29.08.2016 Betreibungsamt Bern-Mittelland an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Am 11. August 2017 um 07.50 Uhr habe ich auf Ihre erste Anfrage geantwortet. Wie aus dem Mail-Verkehr ersichtlich ist, hat sich die zustaendige Dienststelle mit Ihnen bereits in Verbindung gesetzt. Ich bitte Sie daher um Verstaendnis, dass ich zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten auf weiter Eingaben Ihrerseits an mich nicht mehr reagieren werde. Wenden Sie sich bitte an X_____. Falls Sie mit einem Vorgehen der Dienststelle nicht einverstanden sind, steht Ihnen der Weg der betreibungsrechtlichen Beschwerde nach Art. 17 SchKG an die Aufsichtsbehoerde in Betreibungs- und Konkurssachen fuer den Kanton Bern offen. Die naeheren Angaben finden Sie in Ihren Unterlagen zum Geschaeftsfall Nr. 99999999. Freundliche Gruesse, Betreibungsamt Bern-Mittelland

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23.01.2017 Fritz Mueller99 an Insel Gruppe (E-MailBetreff: Entzündung Rachenraum. Sehr geehrtes Inselspital Bern. Sie wollten weitere Termine in anderen Abteilungen vereinbaren, damit auf mein Zahn-Dossier bezogen die Problematik mit Stichwort "Weisheitszahn" angegangen werden kann. Die Entzuendung beim rechten oberen Weisheitszahn hat sich bis in den Rachenraum ausgebreitet, so dass ein Schlucken zurzeit fast nicht mehr moeglich ist. Das stetige "Klopfen" lässt weiteres vermuten. Koennen Sie mir bitte die entsprechenden Termine baldmoeglichst vorschlagen! Besten Dank. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

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08.02.2017 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter X____, ich beziehe mich auf die E-Mail von Y____ vom 29.08.2016 und stelle meine Frage erneut. Aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 99999999 und 88888888 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021), eine Einsprache von meiner Seite fuer diesen Vorgang haengig ist. Besten Dank fuer ihre Stellungnahme. Zum Nachlesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

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17.02.2017 Fritz Mueller99 an Insel Gruppe (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter X____, ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 14.02.2017 - 11:39 Uhr (b26027). Ich von Ihnen bis heute keine Eingangsbestaetigung erhalten habe. Mit Frist bis Montag, 27.02.2017 ich Sie deshalb um eine Eingangsbestaetigung ersuche. Ich bitte um Kenntnisnahme. Nachzulesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Mit freundlichen Gruessen. Fritz Mueller99

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17.02.2017 Insel Gruppe an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. X___ hat mir dieses Mail zur Bearbeitung weitergeleitet. Gemaess den Dokumenten im Anhang handelt es sich um eine Forderung der Universitaet Bern, die in keinem Zusammenhang mit der Insel Gruppe steht. Es ist uns daher leider nicht moeglich, zu Ihrem Schreiben Stellung zu nehmen. Freundliche Gruesse. Insel Gruppe

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18.02.2017 Fritz Mueller99 an Universitaet Bern (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Z___. Offenbar im Inselspital Bern weitere Spitäler angegliedert sind – weshalb die „Steuerverwaltung des Kantons Bern“ als Absender auf meiner Arzt Rechnung aufgeführt ist bleibt mir ein Rätsel (..) egal (..) ich am 14.02.2017 mein Schreiben (b26027) offenbar an die falsche Stelle adressiert habe (an die Insel Gruppe) – ich Sie aus diesem Grund erst heute via E-Mail kontaktieren kann und Sie mit einer sehr kurzen Frist bis Montag, 27.02.2017 um eine Eingangsbestätigung ersuchen muss. Die Korrespondenz (b26027) entnehmen Sie bitte dem Anhang. Nachzulesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Beste Gruesse. Fritz Mueller99

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20.02.2017 Universität Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Mail an X____ und bestätige hiermit deren Eingang. Der Fall war uns bis anhin nicht bekannt und wurde zur Abklärung an mich weitergeleitet. Wir klären den Fall ab und werden Ihnen bis Mitte nächster Woche eine Rückmeldung per Mail zustellen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse, Universität Bern

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28.02.2017 Universität Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Universität Bern - zur Stellungnahme » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26028.html

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01.03.2017 Fritz Mueller99 an Gemeinde Bern (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Zum x-ten Gesuch an das Sozialamt Bern bzgl. der Kostenübernahme der Notfallbehandlungskosten » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26029.html

X)
03.03.2017 Gemeinde Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: 100% Sanktionierte nennt «man» jetzt – „Menschen mit knappem Budget“ » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26030.html

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26.04.2017 UNIBe an Fritz Mueller99 (EinschreibenBetreff: Statt einer Rechnung bekommt «man» neu vom Zahnarzt eine Verfügung » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26031.html

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15.05.2017 Fritz Mueller99 an UNIBe (E-MailBetreff: Bis wann Nicht-Menschen zu sanktionieren sind » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26032.html

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22.05.2017 Billag AG an Fritz Mueller99 (Brief) Betreff: Nach Ihrem Rechtsvorschlag - Einladung zum rechtlichen Gehör (b27023). Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, am 01 .03.2017 haben wir nach mehreren erfolglosen Mahnschreiben an Sie die Betreibung eingeleitet. Unsere Forderung bezüglich der ausstehenden Gebühren über CHF 233.30 basiert auf den entsprechenden Gesetzesartikeln, welche Sie im Beiblatt finden. Die Forderung ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht beglichen worden. Bitte um Begründung oder Zahlung bis am 11.06.2017. Gegen Ihre Betreibung haben Sie am 13.03.2017 Rechtsvorschlag erhoben. Damit können Sie nun die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 VwVG nutzen: Teilen Sie uns innerhalb von 20 Tagen mit, weshalb Sie in diesem Fall Rechtsvorschlag erhoben haben. Die Frist von 20 Tagen steht Ihnen auch zu, wenn Sie sich entscheiden, die Betreibung zu akzeptieren und den offenen Betrag zu begleichen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht reagieren, beseitigen wir den Rechtsvorschlag mittels Verfügung gemäss Art. 79 SchKG. Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Billag AG

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29.05.2017 Fritz Mueller99 an Billag AG (E-Mail) Betreff: Rechtlichen Gehör - Ihr Schreiben vom 22.05.2017 (b27023, im Anhang). Sehr geehrte Billag AG, es besteht ein formell korrekt eingereichtes Kündigungsschreiben. Aus diesem Grund habe ich Rechtsvorschlag erhoben. Die Betreibung ist somit hinfällig. Darf ich um eine Bestätigung bitten, woraus ersichtlich wird, dass Sie diese E-Mail erhalten haben. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen, Fritz Mueller99



Link zum Nachlesen: https://tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b250150.html

Bern, Schinders Protokoll vom 09. Januar 2019
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk

Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, January 09, 2019 at 07:00PM

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Wer sind wir ohne Arbeit?

Eine ältere Dame erzählte mir vor einiger Zeit, ein schöner Aspekt des Alters sei, dass sich nun in gewisser Weise alle in der gleichen Situation befänden. Nach der Pensionierung sei es nicht mehr so wichtig, ob jemand früher Chefärztin oder Schreiner war. Es zähle jetzt vor allem der Mensch. Allerdings falle es in ihrem Umfeld besonders jenen Männern, die sich früher stark über ihren Beruf definiert haben, nicht ganz leicht, sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Der Psychiater Christian Peter Dogs bietet Seminare für gestresste Top-Manager an und berichtete kürzlich im Tages-Anzeiger über ähnliche Erfahrungen: «In meinen Seminaren fordere ich die Teilnehmer jeweils auf, sich in der Runde vorzustellen, ohne ihre berufliche Funktion zu erwähnen. Das überfordert sie alle, weil kaum einer sagen kann, was er ist, ausser dem, was er tut.»

Man braucht kein Top-Manager sein, um bei dieser Aufgabe ins Straucheln zu kommen. Wenn man neue Menschen kennenlernt, ist oft eine der ersten Fragen: Was machst du? Damit ist selten gemeint, ob das Gegenüber gerne Handorgel spielt oder häkelt. Nennt nämlich jemand eine kreative Tätigkeit wie beispielsweise Schreiben oder Musizieren, wird gleich nachgefragt: Und davon kann man leben? Denn eigentlich wollen die Leute wissen: Womit verdienst du dein Geld?

Der Beruf spielt im zwischenmenschlichen Miteinander sowohl für das eigene Selbstverständnis als auch für die Wahrnehmung durch andere eine wichtige Rolle. Welcher Arbeit jemand nachgeht, vermittelt dem Gegenüber eine Vielzahl an Informationen, aus der wir weitere Schlüsse ziehen können. Zum Beispiel, ob die Person eher viel oder weniger Geld verdient, oder ob sie eine einflussreiche Position innehat. Nicht zuletzt sagt der Beruf oft auch etwas über die eigenen Interessen aus und ist deshalb ein wichtiger Anknüpfungspunkt für ein vertiefenden Gespräch.

Illustration: Rahel Eisenring

Menschen im erwerbsfähigen Alter, die kurz- oder längerfristig keiner bezahlten Arbeit nachgehen können, ist die Frage nach der beruflichen Tätigkeit deshalb meist unangenehm. Wie stellt man sich vor, wie sieht einen das Gegenüber, wenn man auf diese Frage keine einfache Antwort geben kann? Hinter einer Erwerbslosigkeit steht oft eine sehr persönliche Geschichte beispielsweise gesundheitliche Probleme. Das sind keine Themen für einen lockeren Smalltalk mit jemandem, den man gerade erst kennengelernt hat. Die meisten Menschen sprechen zudem – auch mit Freunden und Bekannten – lieber über ein spannendes Projekt, an dem sie gerade arbeiten, als darüber, dass sie am Morgen die 87. Absage auf eine Stellenbewerbung aus dem Briefkasten geholt haben.

Viele Menschen, die keine Arbeit haben, haben das Gefühl, es sei ihre Schuld – auch wenn sie gar nichts dafür können, weil ihre Kündigung beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen erfolgte. Aus Scham ziehen sie sich zurück und fürchten sich richtiggehend davor, beim Einkaufen unverhofft einem Bekannten zu begegnen, der fragen könnte, was man denn jetzt so mache. Schliesslich könnten sie ausgerechnet auf jenen Kollegen treffen, der sich immer so abfällig über Menschen äussert, die es sich seiner Meinung nach «in der sozialen Hängematte gemütlich machen».

Personen, die selbst nie erwerbslos waren, stellen sich Arbeitslosigkeit oft eher als «endlose Ferien» vor, statt als einen für die Betroffenen unangenehmen Zustand. Doch vermutlich würden gerade diejenigen, die laut über Menschen wettern, die es sich in der «sozialen Hängematte gemütlich machen», nach wenigen Wochen ohne Job und der damit verbundenen Anerkennung selbst ziemlich kleinlaut werden. Kurt, der Lastwagenfahrer, wäre dann plötzlich einfach nur noch Kurt. Ohne Lastwagen. Und Johannes, der Medizinprofessor, wäre ohne Titel und die E-Mailadresse eines renommierten Instituts nur noch johannes1963@emailfuerdich.ch

. . . . .

Obiger Text ist meine aktuelle Kolumne im Strassenmagazin Surprise. Meine Kolumne «all inclusive» erscheint einmal monatlich jeweils in den Surprise-Ausgaben mit den ungeraden Nummern.

In der aktuellen Surprise-Ausgabe geht Andres Eberhard ausserdem der Frage nach, wie es Menschen geht, die eine IV-Rente beziehen. Der Artikel dazu beginnt (obwohl weder ich beim Schreiben der Kolumne den Inhalt der Interviews noch der Autor meine Kolumne kannte), mit folgenden Worten:

Michael Hofer hat sich angewöhnt, nicht mehr darüber zu sprechen, wovon er lebt: «Wenn die Leute fragen, was ich beruflich mache, dann erzähle ich irgendwelche Sachen. Dass ich Lagerist sei oder Elektroniker.»



Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, January 09, 2019 at 03:45PM

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Betrug: Hartz IV Empfänger fuhren im Luxusauto beim Jobcenter vor

In Frankfurt gab es am Montag (07.01.2019) eine Polizeikontrolle der besonderen Art: Im Stadtteil Höchst überprüfte die Polizei im Bereich des Jobcenters ganz genau, mit welchen Fahrzeugen Sozialleistungsempfänger beim Jobcenter vorfuhren. Das Ergebnis der Kontrolle: Insgesamt vier von zwanzig überprüften Fahrern fuhren einen PKW aus dem Luxussegment. Autos aus dem Luxussegment parkten vor Jobcenter Um Sozialbetrüger ausfindig zu machen, hat […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 09, 2019 at 10:51AM

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Dienstag, 8. Januar 2019

„Der wollte mich umbringen“

Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich zwei Männer verantworten, die einen Obdachlosen im vergangenen Sommer lebensgefährlich verletzt haben sollen. Nun sagte erstmals das Opfer aus – und beschuldigte den Hauptangeklagten. Der Prozess um eine Messer-Attacke in Wandsbek vergangenen Sommer, bei der ein Obdachloser lebensgefährlich verletzt wurde, ist am Montag vor dem Landgericht fortgesetzt worden. Erstmals [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 08, 2019 at 01:14PM

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Hartz IV Irrsinn sorgt für meterhohe Aktenberge

Während Politiker und Sozialverbände über die Zukunft von Hartz IV diskutieren, bekommen die deutschen Sozialgerichte das ganze Dilemma jeden Tag aufs Neue zu spüren. Sie müssen unter anderem das ausbaden, was seit Jahren kritisiert wird: den Sanktionswahnsinn. Schon kleine Neujustierungen am System sorgen für zusätzliche Aktenberge. Allein beim Sozialgericht Berlin gingen im vorigen Jahr 30.000 neue Fälle ein. 14.000 Hartz-IV-Streitigkeiten […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 08, 2019 at 09:36AM

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Montag, 7. Januar 2019

Kältebus rollt durch die Nacht

Am Wochenende war Hamburgs Kältebus erstmals auf Tour. Obdachlose hätten sich über die zusätzliche Hilfe gefreut, berichtet Projektleiterin Christiane Hartkopf gegenüber Hinz&Kunzt. Er hatte keinen Schlafsack. Nur seine Kleidung am Körper, aber nichts, womit er sich in der Nacht hätte zudecken und vor der Kälte schützen können. Dank des Kältebusses schaffte es dieser Obdachlose am [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 07, 2019 at 04:09PM

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Hartz IV Urteil: 50 Euro Taschengeld von der Oma sind anrechnungsfrei

Grundsätzlich werden Hartz IV Beziehern sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen – Wenn die Anrechnung grob unbillig wäre, darf die Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Düsseldorf stellte sich im Sommer 2017 auf die Seite eines Hilfebedürftigen und urteilte, dass das Taschengeld i. H. v. monatlich 50 Euro, welches er […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 07, 2019 at 11:10AM

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Freitag, 4. Januar 2019

Bislang nur drei Bootflüchtlinge aufgenommen

Gerade einmal drei Bootsflüchtlinge hat Innenminister Seehofer Hamburg bis heute zugewiesen, obwohl der Senat mehr Hilfe angeboten hatte. Jetzt wurde bekannt: Im vergangenen Jahr ertranken mehr als 2200 Geflüchtete im Mittelmeer. Obwohl immer weniger Menschen die Flucht Richtung Europa über das Mittelmeer wagen, sind im vergangenen Jahr mehr als 2200 Geflüchtete nach UN-Angaben im Meer [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 04, 2019 at 02:28PM

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Der Hamburger Kältebus fährt los

Wer in Hamburg Obdachlose in Not sieht, kann ab Samstag den Kältebus der Alimaus anrufen. Die Fahrer suchen dann die Platten auf, bringen die Obdachlosen in Notunterkünfte oder statten Sie mit dem Nötigsten aus. Jetzt hat auch Hamburg einen Kältebus: Ab Samstag fährt der dunkelrote Volkswagen T5, den ein Autohaus der katholischen Obdachloseneinrichtung Alimaus günstig [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 04, 2019 at 12:28PM

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BA-Chef Scheele fordert: Hartz IV Sanktionen müssen bleiben

Das Hartz IV Karussell dreht sich munter weiter. Dabei hat sich jetzt, nicht zum ersten Mal, auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, zu Wort gemeldet. Er spricht sich zwar für Veränderungen aus, lehnt einen grundlegenden Wandel des Systems jedoch ab – ebenso das Ende der Hartz IV Sanktionen. Mit dieser Einstellung läuft er frontal gegen die […]

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Quelle: via @HartzIV.org, January 04, 2019 at 09:50AM

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Donnerstag, 3. Januar 2019

Stadt will Schäden zwangsweise beheben

Im Ringen um den Erhalt der denkmalgeschützten Schilleroper auf St. Pauli droht die Stadt der Eigentümerin nun mit Zwangsmaßnahmen, sollte sie nicht endlich Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um den Verfall zu stoppen. Dem jahrelangen Verfall der historischen Schilleroper auf St. Pauli will die Stadt nun endlich einen Riegel vorschieben. Die Eigentümerin soll dazu verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen am [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 03, 2019 at 01:42PM

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EU-Obdachlose sind zu krank für Abschiebung

Seit Jahren warnt Hinz&Kunzt, dass viele Obdachlose auf Hamburgs Straßen verelenden, weil sie nicht genügend Hilfe bekommen. Jetzt ist es amtlich: Viele Osteuropäer sind sogar zu krank, um abgeschoben zu werden. Hamburg will hart durchgreifen, Obdachlose aus dem EU-Ausland sollen und ausreisen. Seit März 2017 werden deshalb flächendeckend Obdachlose zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde aufgefordert, [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 03, 2019 at 01:21PM

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Hartz IV Urteil: Sozialamt muss Bestattungskosten trotz geerbter Eigentumswohnung zahlen

In dem vorliegenden Fall klagte ein Hartz IV Empfänger auf Übernahme anteiliger Bestattungskosten durch das zuständige Sozialamt. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde ihm Recht zugesprochen. Die geerbte Eigentumswohnung muss nicht zur Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden.   Hartz IV Empfänger erbt Eigentumswohnung Ein Mann verlor 2013 seine Mutter, mit der er jahrelang gemeinsam in einer 65 Quadratmeter großen Eigentumswohnung lebte. […]

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Quelle: via @HartzIV.org, January 03, 2019 at 11:20AM

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(D, CH, ..) Wohnen ist ein Menschenrecht!

Ein Recht auf Leben!

Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob der Betreffende für die Gesellschaft „von Nutzen ist“. (Erich Fromm)

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UN fordern mehr Hilfe für Obdachlose

Die Vereinten Nationen gehen hart mit sozialen Missständen in Deutschland ins Gericht. In einem Bericht sieht der Sozialrat auch das Menschenrecht auf Wohnen verletzt und fordert mehr Unterstützung für Obdachlose. Die acht Seiten des Berichts vom UN-Sozialrat haben es in sich. In dem Dokument, das Hinz&Kunzt vorliegt, drückt er seine Sorge über die Einhaltung der sozialen Menschenrechte in Deutschland aus. Kritisiert wird darin unter anderem die unzureichende Höhe von Sozialleistungen, die vielen Niedriglöhner und die verbreitete Kinderarmut. Auch das Recht auf Wohnen, wie es im von Deutschland unterzeichneten Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben ist, sieht das Gremium bedroht. Es kritisiert „die sehr hohen Mieten und Mietsteigerungen“ und einen „akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Anzahl an Sozialwohnungen.“ Zum Beitrag » bit.ly/2GTBsY8

#agenda2010leaks #menschenrecht #grundrecht #obdachlos #wohnungslos #tapschweiz #wehreteuch #menschwuerde


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, 01.01.2019

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Mittwoch, 2. Januar 2019

Obdachloser verliert sein „Zuhause“

In Wilhelmsburg ist zum Jahresende der Schlafplatz eines Obdachlosen abgebrannt. Die Polizei vermutet, dass fahrlässiger Umgang mit Feuerwerkskörpern die Brandursache sein könnte und sucht Zeugen. Verbrannte Kleider, zerstörtes Baumaterial, verkohlte Lebensmittel: Das ist alles, was das Feuer von dem notdürftigem Zuhause übrig gelassen hat. Die breite Plane, die der Obdachlose über sein Lager gespannt hatte, [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 02, 2019 at 03:52PM

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CDU-Wirtschaftsrat beklagt zu viele Flüchtlinge in Hartz IV

Nachdem sich der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer im Dezember positiv über die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt geäußert hat, nimmt die Debatte durch den CDU Generalsekretär des Wirtschaftsrates Wolfang Steiger erneut Fahrt auf. Im Gegensatz zu Kramer übt Steiger starke Kritik an der hohen Anzahl von Flüchtlingen im Hartz IV System. Eine Million Zuwanderer neu in Hartz IV Die Aussage […]

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Quelle: via @HartzIV.org, January 02, 2019 at 11:34AM

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Freitag, 28. Dezember 2018

Trauer um Hinz&Künztler Franz

Sein Stammplatz war der Kaufland in Neugraben. Anfang Dezember starb Hinz&Künztler Franz Singer nach schwerer Krankheit. Seine Kunden haben ihn nicht vergessen. Rote Weihnachtssterne, weiße Blumen, Kerzen und Karten: Beim Kaufland in Neugraben sieht es feierlich aus. Hier stand Hinz&Künztler Franz immer, es war sein Stammplatz. Hier verkaufte er das Straßenmagazin, hier schnackte er mit [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 28, 2018 at 02:54PM

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Kein Hartz IV ohne Gegenleistung – Wer gesund ist, kann Spargel stechen

Die SPD will Hartz IV komplett abschaffen, andere sprechen von einem künftigen Garantie- oder Grundeinkommen und die CDU fordert lediglich eine Hartz IV Reform… Ganz anders sieht es FDP-Politiker Karlheinz Busen: Seiner Meinung nach sind junge, gesunde Arbeitslosengeld II Empfänger eine Provokation für jeden Arbeitnehmer. Deswegen sollen – wenn es nach ihm ginge – gesunde Bürger unter 35 Jahren keinen […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 28, 2018 at 11:23AM

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600.000 Euro für soziale Projekte

Das Hamburger Spendenparlament konnte auch 2018 viele soziale Initiativen finanziell unterstützen. Der Förderschwerpunkt lag dieses Jahr bei der Hilfe für benachteiligte Kinder und Jugendliche – aber auch Projekte für Obdachlose wurden gefördert. Ein Zuschuss zum neuen Arztmobil, das kranke Obdachlose versorgt. Geld für die Law Clinic, die Menschen in Not kostenfrei rechtlich berät. Oder die [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 28, 2018 at 11:02AM

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Donnerstag, 27. Dezember 2018

Kinderarmut steigt rasant – Situation nicht nur zu Weihnachten heikel

Die Zahl der Kinder, die von Armut gefährdet sind, stieg in den vergangen zehn Jahren auf knapp zwei Millionen! Für Sabine Zimmermann von der Linkspartei ist dieser Zustand nicht hinnehmbar – Sie fordert ein wirkungsvolles Konzept gegen Kinderarmut. Laut der Statistik „Kinder in Bedarfsgemeinschaften“ der Bundesagentur für Arbeit ging die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, in […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 27, 2018 at 12:06PM

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Freitag, 21. Dezember 2018

UN fordern mehr Hilfe für Obdachlose

Die Vereinten Nationen gehen hart mit sozialen Missständen in Deutschland ins Gericht. In einem Bericht sieht der Sozialrat auch das Menschenrecht auf Wohnen verletzt und fordert mehr Unterstützung für Obdachlose. Die acht Seiten des Berichts vom UN-Sozialrat haben es in sich. In dem Dokument, das Hinz&Kunzt vorliegt, drückt er seine Sorge über die Einhaltung der [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 21, 2018 at 01:18PM

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Studie bestätigt: Bundesbürger halten Hartz IV für ungerecht

Hartz IV dient in erster Linie der Grundsicherung. Mit dem Systemwechsel im Jahr 2005 sollte zudem ein Ausrufezeichen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gesetzt werden. In der Öffentlichkeit hinterlässt Hartz IV jedoch einen völlig anderen Eindruck. Er deckt sich nicht mit der eigentlichen Zielsetzung. Vielmehr erachten immer mehr Deutsche die Methoden der Agenda 2010 als ungerecht. Mehr Geld für Familien […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 21, 2018 at 09:35AM

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Donnerstag, 20. Dezember 2018

Lächerliche Mindestlohnerhöhung ab 2019

Der aktuelle Mindestlohn (8,84 Euro) wird zum 01. Januar 2019 um 0,35 Euro erhöht! Damit übersteigt der Mindestlohn erstmals 9 Euro. Dennoch: Zum Leben wird auch dieser Mindestlohn nicht reichen! Zum Mindestlohn Der Mindestlohn beträgt seit dem 01. Januar 2017 8,84 Euro. Bei einer 40 Stunden Stunde Woche verdient ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn gerade einmal knapp 1.500 Euro. Zum 01. […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 20, 2018 at 04:15PM

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Raus aus Hartz IV – Sozialer Arbeitsmarkt startet ab Januar 2019

Nach dem Gesetzesbeschluss im Juli 2018 startet ab Januar des neuen Jahres der soziale Arbeitsmarkt. Konkret handelt es sich dabei um staatlich geförderte Jobs, welche von Hartz IV Empfängern bis zu 5 Jahre besetzt werden können. Sie sollen als Übergangslösung dienen und die Sozialetas von Kreis und Kommunen entlasten. Von Hartz IV in den sozialen Arbeitsmarkt Ein 62-jähriger Hartz IV […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 20, 2018 at 02:40PM

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Happy Holidays!

Happy holidays!



#WakeUp! Ein erster Schritt aus der Krise. Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @SteveCuttsArt, December 20, 2018 at 01:44PM

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Projekten in benachteiligten Quartieren droht das Aus

Absurd: Weil die Bundesregierung ein neues Programm für Langzeitarbeitslose einführt, fürchten Beschäftigungsprojekte für Langzeitarbeitslose in Hamburg um ihre Existenz. Die Fördergelder sollen nun an reguläre Wirtschaftsbetriebe fließen. Sie helfen alten Menschen mit kleiner Rente im Alltag. Bringen Bewerbungsunterlagen von Jobsuchenden in eine ansprechende Form. Oder betreiben einen Mini-Zoo für die Kinder einer Hochhaussiedlung: Beschäftigungsprojekte für [...]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 20, 2018 at 01:14PM

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Mittwoch, 19. Dezember 2018

Hartz IV: Preiserhöhung beim Sozialticket – Mobilität wird zum Luxus

Mobil sein bedeutet auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die Anschaffungs- und Haltungskosten für ein eigenes Auto sind für viele Hartz IV Empfänger jedoch zu hoch. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kommt man ebenso gut von A nach B – wären da nicht die hohen Ticketpreise. Das Sozialticket soll für Bedürftige wie Hartz IV Empfänger die vergünstigte Nutzung von Bus […]

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Quelle: via @HartzIV.org, December 19, 2018 at 12:28PM

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Sitzen statt Schlafen

Nein, sie erfrieren nicht. Aber viel mehr bietet die sogenannte Wärmestube Obdachlosen auch nicht. Kein Bett. Keine Duschen. Kein Essen. Nicht mal Trinken. Nur einen Stuhl – und in guten Nächten ein Stück Fußboden. „Wenn es nicht regnet, schlafe ich lieber draußen“, sagt Marcu*. Der Rumäne ist einer jener Obdachlosen, die der Senat nicht für [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hinzundkunzt.de, December 19, 2018 at 11:12AM

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