Mittwoch, 9. Januar 2019

Schinders Protokoll #10

Schinders Protokolle, – die nach wie vor nichts zu bieten haben, was der Gesellschaft zutraeglich waere.

Zum (Gespraechs-) Protokoll.

X)
05.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Frau M___, gem. telefonischer Besprechung von vorhin braeuchte ich von der Gemeinde *zensiert* eine sog. "Wohnsitzbescheinigung", welche belegt, dass ich als Pflegekind bis ca. 1999 im *zensiert* aufgewachsen bin und ca. 1999 in *zensiert* bei der Fam. *zensiert* aufgewachsen bin, wobei ich bzg. der Wohnsitzbescheinigung nur zweiteres benoetige bis spaetestens 20.08.2015. Fuer Fragen erreichen Sie mich am besten per E-Mail. Besten Dank. Fritz Mueller99

X)
13.08.2015 Regierungsstatthalteramt an Verwaltungsgericht (Brief, b250133)

X)
13.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Nach erfolgreicher Suche im Gemeindearchiv kann ich Ihnen bestaetigen, dass Sie bis 1986 in *zensiert* wohnhaft waren. Bitte lesen Sie die beiliegende Wohnsitz-Bestaetigung durch. Falls dies so Ihren Wuenschen entspricht, sende ich Ihnen das unterzeichnete Original mit Rechnung (Fr. 20.00) zu. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
13.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag M___. Vielen Dank fuer das pdf. Ich benoetige die Bestaetigung fuer *zensiert*. Im neunten Schuljahr war ich in *zensiert* bei den *zensiert* wohnhaft. Besten Dank. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

X)
14.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Leider habe ich aus dem Archiv nur diese Einwohnerkarte, auf welcher nicht vermerkt ist, in welchen Jahren Sie bei den *zensiert* waren. Ich kann Ihnen dies daher leider nicht bestaetigen. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
14.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Frau M___. Wie heisst es so schoen - "folge dem Geld..". Ich brauche diese Akten fuer Vorgaenge beim Schweizerischen Bundesgericht - ..ich denke, es wuerde sich nicht gut machen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die "Angaben" nicht korrekt dargestellt worden sind - von daher.. mmh - wie gehen wir weiter vor? Wenn jemand ueber die Aktenlage wirklich Bescheid weiss, dann ist es *zensiert* - ich bin mir ziemlich sicher, er kennt diese "Familiengeschichte" aus dem FF. Die Pfegekindsaufsicht hat 1985/86 Geld ausbezahlt an die *zensiert* (?!), dann waere bestimmt dort ein Vermerk zu finden. Besten Dank fuer's tiefer graben und tiefer schuerfen - ..und so. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
20.08.2015 Fritz Mueller99 (E-Mail an fruehere Wohngemeinde) Guten Morgen Frau M___. Wissen Sie Neues in Bezug zu der Wohnsitzbescheinigung o.ae.? Langsam naehern "wir" uns der Frist (meine Mail Sie vom 05.08.2015). Nach ZGB Art. 315, Abs.1+2 die Behoerden vor Ort zustaendig sein sollen in Bezug, wo sich ein Pflegekind aufhaelt. Wenn die *zensiert* mich anno 1999/99 als Pflegekind betreut haben und ich dort wohnte, dies einer Bewilligung der zustaendigen Behoerde des Wohnorts unterliegt, dieser Vorgang der Meldepflicht der staatlichen Aufsicht untersteht (Art. 316 ZGB, Art. 1 PAVO). - also der Gemeinde *zensiert*? Laut PAVO den Pflegeeltern ein Anrecht auf finanzielle Entschaedigung zukommt. Von daher - wie ist das Geld geflossen, wer ist zustaendig? Die Kindesschutzbehoerden? Sie? Die Gemeinde *zensiert*? An wen kann ich mich diesbezueglich wenden? Besten Dank fuer ihre Antwort. Nachzulesen unter Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
20.08.2015 Fruehere Wohngemeinde an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: AW: Wohnsitzbescheinigung. Guten Tag Herr Fritz Mueller99. Nach Stunden in unserem Gemeindearchiv wurde ich nur bei einem Fuersorgeprotokoll aus dem Jahre 9999 fuendig. Im Mai 9999 ging es darum, dass die Fuersorgekommission fuer jedes Pflegekind der Gemeinde einen Fragebogen zuhanden des kantonalen Jugendamtes auszufuellen hat; Ihr Name ist dort vermerkt. Ich konnte jedoch weder genaue Angaben zu Ihrer Pflegefamilie, noch genaue Aufenthaltsangaben, noch Abrechnungen finden. Des Weiteren fand ich in etlichen Gemeinderatsprotokollen aus diesen Jahren den Hinweis, dass die Pflegekindverhaeltnisse ueber das Jugendamt abgewickelt wurden. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Jugendamt des Kantons Bern oder der KESB Bern, welche die Vormundschaftsbehoerde abloest, in Verbindung zu setzen. Freundliche Gruesse. M___ (Einwohner- und Fremdenkontrolle, Gemeindeverwaltung *zensiert*)

X)
24.08.2015 Fritz Mueller99 an KESB (E-Mail) Sehr geehrter Herr A___. Ich braeuchte fuer die Gerichtsakten eine sog. "Wohnsitzbescheinigung" (o.ae.), welche belegt, dass die *zensiert* mich anno 9999/99 als Pflegekind betreut haben und ich auch dort wohnte. Laut PAVO den Pflegeeltern ein Anrecht auf finanzielle Entschaedigung zukommt. Von daher - wie floss anno 9999/99 das Geld zwischen der zustaendigen Behoerde und den Pflegeeltern, wer kann mir diesen "Vorgang" bestaetigen? Fuer die diesbezueglich weiterfuehrenden Informationen waere ich Ihnen sehr verbunden! Besten Dank fuer ihre Antwort. Nachzulesen unter Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
25.08.2015 KESP an Fritz Mueller99 (E-Mail) Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, vielen Dank fuer Ihre Anfrage. Sie muessen bei der Gemeinde nachfragen, welche ueber dieses Pflegeverhaeltnis die Aufsicht gehabt hat. Wahrscheinlich sind dort noch Akten der Vormundschaftsbehoerde vorhanden, die ueber die damaligen Vorgaenge Auskunft geben koennen. Das ist in ihrem Fall die Gemeinde *zensiert*. Sollte dort nichts mehr vorhanden sein, wuerde ich noch bei Ihrer damaligen Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz Ihrer Eltern) nachfragen. Hoffentlich konnte ich Ihnen damit behilflich sein. Beste Gruesse, A___

X)
26.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Guten Tag Herr Fritz Mueller99, Ihre Mutter, Frau *zensiert* war vom 01. Februar 1975 bis 28. Dezember 1992 im *zensiert* (Gemeinde *zensiert*) wohnhaft. Fuer weitere Auskuenfte teilen Sie uns bitte schriftlich mit, zu welchem Zweck sie diese moechten. Ob wir Ihre Fragen beantworten koennen, werden wir zu gegebener Zeit beurteilen. Freundliche Gruesse, Gemeindeverwaltung

X)
28.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Liebe Gemeindeverwaltung, die Frist laeuft heute, 28.08.2015 leider ab. Ihre Bestaetigung bzgl. "Wohnsitzbescheinigung 1975/92" fuer die Gerichtsbarkeiten mir zurzeit nicht vorliegt, daher bleibt mir nichts anderes uebrig, als Vollmachten auszustellen, damit die verfuegenden Behoerden auf den verschiedenen Stufen Sie persoenlich bzgl. dieser einen Frage angehen koennen. Ich warte mit dem Postversand bis 14:30h. Ein anderes Vorgehen waere bestimmt einfacher gewesen und haette weniger Umtriebe verursacht - aber es sollte nicht sein - schade, dass es nicht geklappt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruesse, Fritz Mueller99

X)
28.08.2015 Wohnsitzgemeinde der Eltern (ehem.) an Fritz Mueller99 (E-Mail) Guten Abend Herr Fritz Mueller99, bitte entschuldigen Sie, aber von Ihrer Frist war uns Nichts bekannt! Unsere neue Mitarbeiterin arbeitet Teilzeit und ist erst am Dienstag wieder im Buero. Vorgaengig wollte ich mit ihr Ruecksprache nehmen! Nach Ihrem heutigen E-Mail habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie uns eine Frist gesetzt haben, welche uns nicht bekannt war? An unserer Seite sollte es nicht liegen, dass wir Umtriebe machen, welche nicht sein sollten. Wuensche Ihnen gleichwohl ein schoenes Wochenende und bitte Sie, mir noch mitzuteilen, ob wir Ihnen die Wohnsitzbestaetigung nun noch zustellen sollen? Freundliche Gruesse, Gemeindeverwaltung

X)
01.09.2015 Regierungsstatthalteramt an Fritz Mueller99 (Brief, b26006)

X)
01.09.2015 Soziale Dienste Bern an Verwaltungsgericht (Brief, b250132)

X)
02.09.2015 Verwaltungsgericht an Fritz Mueller99 (Brief/Verfuegung, b250134)

X)
14.09.2015 Fritz Mueller99 an Anwalt (E-Mail) Sehr geehrte Frau Anwaeltin, moechten Sie Herrn Fritz Mueller99 in einem mietrechtlichen Verfahren waehrend zirka einer Stunde bei der Schlichtungsbehoerde Bern-Mittelland vertreten? Eine Verguetung ist vorgesehen und budgetiert.

Datum/Zeit: Freitag, 25. September 2015 um 10:15 Uhr
Ort: Gerichtssaal 3, Parterre, Effingerstrasse 34, 3008 Bern

Verfuegung » tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b250129.html

Stellungnahmen
- Klaeger/Mieter » tapschweiz.blogspot.ch/2015/07/b250125.html
- Vermieter » tapschweiz.blogspot.ch/2015/08/b250131.html

Darf ich diesbezueglich um eine Antwort per E-Mail bitten bis spaetestens kommenden Freitag, 18.09.2015. Ich danke Ihnen bestens im voraus und verbleibe mit freundlichen Gruessen. Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99

X)
18.09.2015 Fritz Mueller99 an Billag AG (E-Mail) Kuendigung der Radio Empfangsgebuehr (Billag). Ihre letzte Rechnung 99999999999 mit neuer Tarif/Preis Struktur ab 01.08.2015. Eine Vertragsaenderung gibt dem Kunden die Moeglichkeit, vom Vertrag zurueckzutreten. Von diesem Recht ich gerne Gebrauch mache und ich hiermit den Vertrag mit der Billag AG rueckwirkend auf den 31.07.2015 kuendige. Meine letzte Zahlung ist erfolgt: fuer den Monat September 2015. Rueckverguetung – somit ich als Kunde die beiden Monate Aug. und Sept. 2015 zuviel einbezahlt habe. Bitte ueberweisen Sie das zuviel einbezahlte Geld einer gemeinnuetzigen Organisation Ihrer Wahl. Es wird Sie ggf. interessieren, dass ich die Empfangsgebuehr in gleicher Hoehe ab sofort an andere Unternehmungen wie wwwkenfmde und siper zukommen lasse. Koennen Sie mir bitte den Eingang dieses Schreibens schriftlich bestaetigen. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99

X)
05.10.2015 Kautionsversicherung an Fritz Mueller99 (Brief) Mietkaution über CHF 9'999.-. Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl Betreibung Nr. 9999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, Sie haben mit Datum vom 01.10.2015 Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl Nr. 9999999 über CHF 999.00, die Rechnungen Nr.: NR. 9999999 VOM 14.11.2013 CHF 999.00, NR. 9999999 VOM 13.11.2014 CHF 999.00 betreffend, erhoben. Wir fordern Sie auf, innerhalb einer Frist von 10 Tagen: a) uns Ihre Gründe für den Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl schriftlich oder direkt per Telefon unter der Nr. 999 999 99 99 zu rechtfertigen. Oder auch b) Ihren Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl bei Ihrem Betreibungsamt zurückzunehmen. Wir stehen Ihnen für Nachfragen unter der Telefonnummer 999 999 99 99 oder per E-Mail an info@kautionsversicherung.ru zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen. Kautionsversicherung

X)
15.10.2015 Fritz Mueller99 an Kautionsversicherung (E-Mail) Rechtsvorschlag, Ref. 99999999. Sehr geehrte Kautionsversicherung. Ich beziehe mich auf ihr Schreiben vom 05. Oktober 2015 – Sie mir mit diesem Schreiben rechtliches Gehoer in Bezug mit Zitat „Rechtsvorschlag gegen unseren Zahlungsbefehl“ mit Frist bis 15.10.2015 gewaehren. Mit Eingabe von heute die 10taegige Frist gewahrt bleibt. Sofern Sie ggf. an Rechtsfertigungsgruenden in Bezug zu meinem „Teil-Rechtsvorschlag“ interessiert sind, koennen Sie sich jederzeit wieder an mich wenden. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99. Beilagen erwähnt.

X)
03.12.2015 Fritz Mueller99 an Krankenkasse (Webform) Betreff: Leistungsverrechnung ab 12.06.2015. Sehr geehrte Frau X___ (via kptnet.kpt.ch, 03.12.2015 - 14:55h). Sachverhalt – nach Durchsicht der verrechneten Leistungen fuer den Zeitraum ab 12.06.2015 sind drei Fehlbuchungen verzeichnet, die nicht der Vertragsnummer KPT999999 / 999999 zugeordnet werden duerfen. Begruendung – aufgrund der Tatsache, dass hierbei die Dringlichkeit der Umsetzung der absoluten Nothilfe, bzw. Notfall, bei der von Seite Aerzteschaft eine unbedingte Hilfe zu leisten ist, nicht gegeben ist, somit diese drei Betraege den Auftraggebern in Rechnung zu stellen sind. a) 15.10.2015, 033.60, Dr. M___ b) 27.08.2015, 329.10, Inselspital Bern und c) 06.08.2015, 046.30, Inselspital Bern. Antrag – a) die Auftraggeber zu ermitteln, diesen b) die oben genannten Betraege in Rechnung zu stellen sind. Besten Dank. Fuer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfuegung. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
04.12.2015 Krankenkasse an Fritz Mueller99 (Webform) Betreff: Leistungsverrechnung ab 12.06.2015. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, wir nehmen an, dass Sie die Behandlungen bei den drei von Ihnen erwaehnten Leistungserbringern in Anspruch genommen haben und die Verrechnung der Behandlungskosten korrekt erfolgt ist. Sollten Sie mit den Kosten fuer die Behandlungen nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sich direkt mit den Leistungserbringern in Verbindung zu setzen. Freundliche Gruesse, Ihre Krankenkasse

X)
09.08.2016 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland  (E-Mail) Betreff: Ref. 99999999 und 99999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter Herr S___, aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 99999999 und 99999999 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021), eine Einsprache von meiner Seite fuer diesen Vorgang haengig ist. Besten Dank fuer ihre Stellungnahme. Zum Nachlesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Stets gerne mit Ueberfluessigem beschaeftigt – freundliche Gruesse. Anita Zerk, i.A. Fritz Mueller99

X)
12.08.2016 Betreibungsamt Bern-Mittelland an Fritz Mueller99 (E-Mail) Ref. 999999999 und 999999999. Sehr geehrter Herr Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre Mail, die Sie bezueglich obgenannter Sache an unser Amt geschickt haben. Offenbar bestehen noch Unklarheiten betreffend der erhaltenen Mitteilung des Pfaendungsanschlusses in Betreibung 99999999. Sie koennen mich auf untenstehender Direktwahl erreichen. Freundliche Gruesse. Betreibungsamt Bern-Mittelland

X)
19.08.2016 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter P___. Gerne wiederhole ich meine Frage vom 09.08.2016. Aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 999999999 und 999999999 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021)? Besten Dank fuer Ihre Stellungnahme. Im Archiv nachlesbar unter TAP Schweiz » Schinders Protokoll Nr. 10. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

X)
24.08.2016 Inselspital an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrter Herr Mueller99, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Ich braeuchte von Ihnen aber unbedingt noch genauere Angaben (Adresse etc.) vom Amt von welchem Sie Ergaenzungsleistungen erhalten. Ein Nothilfedienst der Stadt Bern, gibt es nur fuer solche die eine Ablehnung fuer ihr Asylgesuch bekommen haben und ausgewiesen werden. Ansonsten werde ich Ihnen die Rechnung privat zukommen lassen. Beste Gruesse, Inselspital Bern

X)
29.08.2016 Inselspital an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrter Herr Mueller99, da ich bis jetzt noch keine weiteren Infos von Ihnen erhalten habe, bin ich gezwungen die Rechnung zum normalen Taxpunkt Wert Ihnen privat zu stellen. Beste Gruesse, Inselspital Bern

X)
29.08.2016 Fritz Mueller99 an Inselspital (E-MailBetreff: Kostengutsprache Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung. Sehr geehrtes Inselspital Bern, danke fuer Ihre Mail vom 29. und 24.08.2016. Aufgrund der Weisung der Gemeinde Stadt Bern mit Zitat; "(..) in der Gemeinde Stadt Bern lebende obdachlose SchweizerInnen, Nothilfebeziehende oder Nothilfeantragstellende SchweizerInnen mit positiv/negativem Bescheid (..) koennen sich immer am Morgen (Montag bis Freitag) zwischen 7.45 und 8.45 im Inselspital in der Zahnklinik melden (..) kann jede Person ohne Termin erscheinen, Notfallbehandlungen werden dann gleich durchgefuehrt (..) dies ohne vorherige Kostengutsprache. Im Anschluss an die Notfallbehandlung kann fuer den Patienten ein Kostenvoranschlag fuer eine weitere Behandlung erstellt werden .." (Quelle: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25050.html) ..erhalten Sie ein Kostengutsprache fuer die Notfallzahnbehandlung und Nachbehandlung via G___. Kontakt: Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, g___@bern.ch. Diese Nachricht im Archiv nachlesbar unter TAP Schweiz » Schinders Protokoll Nr. 10. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen. Fritz Mueller99

X)
29.08.2016 Betreibungsamt Bern-Mittelland an Fritz Mueller99 (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Am 11. August 2017 um 07.50 Uhr habe ich auf Ihre erste Anfrage geantwortet. Wie aus dem Mail-Verkehr ersichtlich ist, hat sich die zustaendige Dienststelle mit Ihnen bereits in Verbindung gesetzt. Ich bitte Sie daher um Verstaendnis, dass ich zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten auf weiter Eingaben Ihrerseits an mich nicht mehr reagieren werde. Wenden Sie sich bitte an X_____. Falls Sie mit einem Vorgehen der Dienststelle nicht einverstanden sind, steht Ihnen der Weg der betreibungsrechtlichen Beschwerde nach Art. 17 SchKG an die Aufsichtsbehoerde in Betreibungs- und Konkurssachen fuer den Kanton Bern offen. Die naeheren Angaben finden Sie in Ihren Unterlagen zum Geschaeftsfall Nr. 99999999. Freundliche Gruesse, Betreibungsamt Bern-Mittelland

X)
23.01.2017 Fritz Mueller99 an Insel Gruppe (E-MailBetreff: Entzündung Rachenraum. Sehr geehrtes Inselspital Bern. Sie wollten weitere Termine in anderen Abteilungen vereinbaren, damit auf mein Zahn-Dossier bezogen die Problematik mit Stichwort "Weisheitszahn" angegangen werden kann. Die Entzuendung beim rechten oberen Weisheitszahn hat sich bis in den Rachenraum ausgebreitet, so dass ein Schlucken zurzeit fast nicht mehr moeglich ist. Das stetige "Klopfen" lässt weiteres vermuten. Koennen Sie mir bitte die entsprechenden Termine baldmoeglichst vorschlagen! Besten Dank. Freundliche Gruesse, Fritz Mueller99

X)
08.02.2017 Fritz Mueller99 an Betreibungsamt Bern-Mittelland (E-Mail) Betreff: Ref. 999999999 und 999999999. Ihre Mitteilung – „Pfaendungsanschluss“. Sehr geehrter X____, ich beziehe mich auf die E-Mail von Y____ vom 29.08.2016 und stelle meine Frage erneut. Aufgrund welcher Rechtsbasis wurde die Pfaendung mit Betr.-Nr. 99999999 und 88888888 am 28.06.2016 bei mir vollzogen (b27021), eine Einsprache von meiner Seite fuer diesen Vorgang haengig ist. Besten Dank fuer ihre Stellungnahme. Zum Nachlesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Freundliche Gruesse. Fritz Mueller99

X)
17.02.2017 Fritz Mueller99 an Insel Gruppe (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter X____, ich beziehe mich auf meine E-Mail vom 14.02.2017 - 11:39 Uhr (b26027). Ich von Ihnen bis heute keine Eingangsbestaetigung erhalten habe. Mit Frist bis Montag, 27.02.2017 ich Sie deshalb um eine Eingangsbestaetigung ersuche. Ich bitte um Kenntnisnahme. Nachzulesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Mit freundlichen Gruessen. Fritz Mueller99

X)
17.02.2017 Insel Gruppe an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. X___ hat mir dieses Mail zur Bearbeitung weitergeleitet. Gemaess den Dokumenten im Anhang handelt es sich um eine Forderung der Universitaet Bern, die in keinem Zusammenhang mit der Insel Gruppe steht. Es ist uns daher leider nicht moeglich, zu Ihrem Schreiben Stellung zu nehmen. Freundliche Gruesse. Insel Gruppe

X)
18.02.2017 Fritz Mueller99 an Universitaet Bern (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Z___. Offenbar im Inselspital Bern weitere Spitäler angegliedert sind – weshalb die „Steuerverwaltung des Kantons Bern“ als Absender auf meiner Arzt Rechnung aufgeführt ist bleibt mir ein Rätsel (..) egal (..) ich am 14.02.2017 mein Schreiben (b26027) offenbar an die falsche Stelle adressiert habe (an die Insel Gruppe) – ich Sie aus diesem Grund erst heute via E-Mail kontaktieren kann und Sie mit einer sehr kurzen Frist bis Montag, 27.02.2017 um eine Eingangsbestätigung ersuchen muss. Die Korrespondenz (b26027) entnehmen Sie bitte dem Anhang. Nachzulesen unter: tapschweiz.blogspot.ch, Rubrik Schinders Protokoll #10. Beste Gruesse. Fritz Mueller99

X)
20.02.2017 Universität Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99. Ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Mail an X____ und bestätige hiermit deren Eingang. Der Fall war uns bis anhin nicht bekannt und wurde zur Abklärung an mich weitergeleitet. Wir klären den Fall ab und werden Ihnen bis Mitte nächster Woche eine Rückmeldung per Mail zustellen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Freundliche Grüsse, Universität Bern

X)
28.02.2017 Universität Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Universität Bern - zur Stellungnahme » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26028.html

X)
01.03.2017 Fritz Mueller99 an Gemeinde Bern (E-MailBetreff: Kein Rückzug des Rechtsvorschlags Betreibung-Nr. 99999999. Zum x-ten Gesuch an das Sozialamt Bern bzgl. der Kostenübernahme der Notfallbehandlungskosten » tapschweiz.blogspot.ch/2017/03/b26029.html

X)
03.03.2017 Gemeinde Bern an Fritz Mueller99 (E-MailBetreff: 100% Sanktionierte nennt «man» jetzt – „Menschen mit knappem Budget“ » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26030.html

X)
26.04.2017 UNIBe an Fritz Mueller99 (EinschreibenBetreff: Statt einer Rechnung bekommt «man» neu vom Zahnarzt eine Verfügung » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26031.html

X)
15.05.2017 Fritz Mueller99 an UNIBe (E-MailBetreff: Bis wann Nicht-Menschen zu sanktionieren sind » tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b26032.html

X)
22.05.2017 Billag AG an Fritz Mueller99 (Brief) Betreff: Nach Ihrem Rechtsvorschlag - Einladung zum rechtlichen Gehör (b27023). Sehr geehrter Herr Fritz Mueller99, am 01 .03.2017 haben wir nach mehreren erfolglosen Mahnschreiben an Sie die Betreibung eingeleitet. Unsere Forderung bezüglich der ausstehenden Gebühren über CHF 233.30 basiert auf den entsprechenden Gesetzesartikeln, welche Sie im Beiblatt finden. Die Forderung ist bis zum heutigen Zeitpunkt nicht beglichen worden. Bitte um Begründung oder Zahlung bis am 11.06.2017. Gegen Ihre Betreibung haben Sie am 13.03.2017 Rechtsvorschlag erhoben. Damit können Sie nun die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs nach Art. 29 VwVG nutzen: Teilen Sie uns innerhalb von 20 Tagen mit, weshalb Sie in diesem Fall Rechtsvorschlag erhoben haben. Die Frist von 20 Tagen steht Ihnen auch zu, wenn Sie sich entscheiden, die Betreibung zu akzeptieren und den offenen Betrag zu begleichen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht reagieren, beseitigen wir den Rechtsvorschlag mittels Verfügung gemäss Art. 79 SchKG. Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Billag AG

X)
29.05.2017 Fritz Mueller99 an Billag AG (E-Mail) Betreff: Rechtlichen Gehör - Ihr Schreiben vom 22.05.2017 (b27023, im Anhang). Sehr geehrte Billag AG, es besteht ein formell korrekt eingereichtes Kündigungsschreiben. Aus diesem Grund habe ich Rechtsvorschlag erhoben. Die Betreibung ist somit hinfällig. Darf ich um eine Bestätigung bitten, woraus ersichtlich wird, dass Sie diese E-Mail erhalten haben. Ich bitte um Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Grüssen, Fritz Mueller99



Link zum Nachlesen: https://tapschweiz.blogspot.ch/2017/05/b250150.html

Bern, Schinders Protokoll vom 09. Januar 2019
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk

Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, January 09, 2019 at 07:00PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...