Hartz-IV-Empfänger sind es gewohnt, jeden Cent mehrmals umzudrehen, und daher durchaus in der Lage, mit Geld umzugehen. Kein Wunder also, dass die Behörden und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Rot sehen, wenn ein Langzeitarbeitsloser eine Erbschaft über 200.000 Euro binnen kürzester Zeit verplempert und dann wieder auf Grundsicherung pocht. Die Richter bezeichneten dieses Verhalten als „sozialwidrig“. Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt Der Fall: Der […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, January 15, 2019 at 10:00AM