Montag, 14. Januar 2019

Hartz IV Urteil: Jobcenter muss neue Haustür bezahlen

Unter bestimmten Umständen dürfen Hartz IV Empfänger trotz Hartz IV ihr Eigenheim behalten. Das Jobcenter kommt dann für die laufenden, angemessenen Kosten des Wohneigentums auf und übernimmt auch notwendige Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung des Hauses. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bestätigte im Januar 2011, dass darunter auch die Kosten für eine neue Haustür fallen, wenn diese irreparabel beschädigt ist. Eigenheim […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 14, 2019 at 11:53AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...