Grundsätzlich werden Hartz IV Beziehern sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen – Wenn die Anrechnung grob unbillig wäre, darf die Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Düsseldorf stellte sich im Sommer 2017 auf die Seite eines Hilfebedürftigen und urteilte, dass das Taschengeld i. H. v. monatlich 50 Euro, welches er […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, January 07, 2019 at 11:10AM