In dem vorliegenden Fall klagte ein Hartz IV Empfänger auf Übernahme anteiliger Bestattungskosten durch das zuständige Sozialamt. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde ihm Recht zugesprochen. Die geerbte Eigentumswohnung muss nicht zur Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden. Hartz IV Empfänger erbt Eigentumswohnung Ein Mann verlor 2013 seine Mutter, mit der er jahrelang gemeinsam in einer 65 Quadratmeter großen Eigentumswohnung lebte. […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, January 03, 2019 at 11:20AM