Freitag, 4. Mai 2018

Hartz-4-Rückzahlung und -Rückforderung | Hartz IV & ALG II

Wenn auch Sie, wie Millionen von Menschen in Deutschland, auf die monatlichen Hartz-4-Zahlungen zur Grundsicherung angewiesen sind, dann kennen Sie sicher das ungute Gefühl, mit dem Nötigsten zu leben und jeden Monat auf die pünktliche Zahlung der Bezüge angewiesen zu sein. Doch was wäre, wenn sich herausstellt, dass Sie über geraume Zeit zuviel Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) erhalten haben?

Wann kann eine Hartz-4-Rückzahlung auf Sie zukommen und was gilt es zu beachten?

Wann kann eine Hartz-4-Rückzahlung auf Sie zukommen und was gilt es zu beachten?

Unter Umständen kann es vorkommen, dass das Jobcenter eine Hartz-4-Rückforderung an Sie stellen kann. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In diesem Ratgeber verraten wir, wann Sie sich auf eine Rückzahlung von Sozialleistungen einstellen müssen und wann Sie sich gegen eine Forderung wehren können.

Kurz & bündig: Das Wichtigste zur Rückzahlung von Hartz 4

  • Die Rückforderung Ihrer Hartz-4- und Sozialhilfebezüge darf nur unter bestimmten Umständen erfolgen.
  • Wenn Sie im Kontakt mit dem Jobcenter nicht wissentlich falsch gehandelt haben und sich nicht grob fahrlässig verhalten haben, haben Sie in der Regel keine Hartz-4-Rückforderung zu fürchten.
  • Wenn Sie beispielsweise wissentlich oder durch grobe Unsorgfältigkeit falsche Angaben in Ihrem Antrag gemacht haben, hat das Jobcenter ein Jahr lang Zeit, eine Hartz-4-Rückzahlung von Ihnen zu fordern.

      Rückforderung von Sozialleistungen: Was ist zu beachten?

      Eine Rückforderung von Sozialleistungen ist laut Gesetz nur unter bestimmten Umständen möglich.

      Eine Rückforderung von Sozialleistungen ist laut Gesetz nur unter bestimmten Umständen möglich.

      Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Jobcenter oder andere Behörden, bei denen Sie Ansprüche geltend machen, nicht einfach eine Hartz-4-Rückzahlung von Ihnen verlangen oder eine Rückforderung von Sozialhilfe an Sie stellen können. Dafür muss zuallererst der “Verwaltungsakt”, also Ihr Hartz-4-Antrag, “rechtswidrig begünstigt”, also trotz nicht bestehendem Anspruch genehmigt worden sein.

      Sozialleistungen zurückzahlen? Rechtsgrundlagen und Bedingungen

      Die Bedingungen für eine Rückforderung von Arbeitslosengeld klärt § 45 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X). Das SGB X regelt diverse Verwaltungsverfahren für alle Formen der Grundsicherung, also sowohl die Rückforderung von Hartz 4 also auch die Rückzahlung von Sozialhilfe.

      In § 45 SGB X steht, dass ein Leistungsempfänger grundsätzlich keine Hartz-4-Rückzahlung tätigen muss, wenn er ” auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat” und das Vertrauen schutzwürdig ist. Schutzwürdig ist der Empfänger dann, wenn er in große finanzielle Schwierigkeiten kommen würde oder andere “unzumutbare Nachteile” hätte, wenn das Geld zurückgefordert würde.

      Eine Rückzahlung von Arbeitslosengeld haben also in der Regel nur Betroffene zu befürchten, die selbst eine Schuld an der Mehrzahlung tragen. Dies ist der Fall, wenn

      1. eine arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung vorliegt,
      2. der Antrag auf Angaben beruht, die absichtlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit fehlerhaft sind,
      3. der Betroffene wusste, dass der Antrag fehlerhaft war oder ihm grobe Unsorgfältigkeit bei der Bearbeitung vorgeworfen werden kann.
      Beispiel: Helmut K. beantragt Hartz 4 und gibt an, alleinstehend zu sein. Tatsächlich wohnt er aber mit seiner Freundin zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.

      Statt der 416 € im Monat hat er in einer Bedarfsgemeinschaft nur Anspruch auf 374 €. Wenn das Amt davon erfährt, kann eine Hartz-4-Rückzahlung gefordert werden, da nach Fall Nummer Zwei der Antrag auf Angaben beruht, die absichtlich fehlerhaft abgegeben wurden.

      Die Angabe falscher Informationen kann auch rechtliche Folgen haben, so erhielt ein Hartz-4-Empfänger in einem Fall etwa eine Bewährungsstrafe, da er sein Einkommen falsch angegeben hatte.

      Kann ein gültiger Hartz-4-Bescheid auch rückwirkend rechtswidrig werden

      Auch, wenn rückwirkend ein Teil Ihres Anspruchs entfällt, kann eine Hartz-4-Rückzahlung drohen.

      Auch, wenn rückwirkend ein Teil Ihres Anspruchs entfällt, kann eine Hartz-4-Rückzahlung drohen.

      Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein gültiger Hartz-4-Bescheidfehlerhaft werden, ohne, dass Sie einen fehlerhaften oder unwahren Antrag gestellt haben. Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 kann dies aber nur passieren, wenn

      1. die Änderungen für Sie einen Vorteil bedeuten,
      2. Sie absichtlich oder grob fahrlässig Änderungen an Ihren Lebensumständen nicht der Behörde gemeldet haben,
      3. Sie zu Vermögen oder Einkommen gekommen sind,
      4. Sie wussten, dass der Anspruch weggefallen ist.
      Beispiel: Angela M. beantragt Hartz 4 unter korrekter Angabe aller ihrer Daten und erhält einen monatlichen Regelsatz von 416 Euro.

      Nach ein paar Monaten entschließt sich Angela, einen Minijob anzunehmen und verdient zusätzlich 450 € im Monat. Diese müssten eigentlich auf ihre Bezüge angerechnet werden, doch Angela verheimlicht dem Jobcenter ihre Berufstätigkeit.

      Erst ein Jahr später erfährt das Jobcenter von der Berufstätigkeit.In diesem Fall kann in der Regel der Hartz-4-Bescheid rückwirkend rechtswidrig werden. Angela droht nun eine Hartz-4-Rückzahlung.

      Was geschieht im Fall einer Hartz-4-Rückzahlung?

      Wenn Sie zu einer Rückzahlung von Arbeitslosengeld aufgefordert werden sollen, geschieht dies in Form eines Rückforderungsbescheides. Dieser Bescheid muss innerhalb eines Jahres ausgestellt werden, da rechtswidrig erlangte Leistungen nur ein Jahr lang zurückgefordert werden können.

      Nach einem Jahr tritt für die Rückforderung Ihrer Sozialleistungen eine “Verjährung” ein.

      Geht ein Rückforderungsbescheid bei Ihnen ein, der sich auf einen Hartz-4-Bescheid bezieht, der vor über einem Jahr ausgestellt wurde, können Sie unter Umständen einen Widerspruch einlegenund zumindest einen Teil der zurückgeforderten Beträge behalten. Dafür sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

      Wenn Ihr Leistungsbescheid für ungültig erklärt werden soll, haben Sie als Betroffener das Recht, angehört zu werden, bevor eine Hartz-4-Rückzahlung verlangt wird.

      Dafür erhalten Sie entweder mündlich oder schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme. So wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, eventuelle Missverständnisse aufzuklären.

      Aufrechnung der Rückforderung auf eine Leistung

      Das Jobcenter kann eine Hartz-4-Rückzahlung auch aufrechnen und von Ihren monatlichen Bezügen abziehen.

      Das Jobcenter kann eine Hartz-4-Rückzahlung auch aufrechnen und von Ihren monatlichen Bezügen abziehen.

      Das Jobcenter hat in einigen Fällen auch die Möglichkeit, die widerrechtlich gezahlten Ansprüche auf Ihre bestehenden Leistungen aufzurechnen.

      Wenn Sie also über einen bestimmten Zeitraum zu viel Geld erhalten haben, aber dennoch nach wie vor leistungsberechtigt sind,kann das Jobcenter anstatt einer einmaligen Hartz-4-Rüchzahlung auch einen bestimmten Betrag von Ihren monatlichen Bezügen abziehen, bis die Mehrzahlungen getilgt sind.

      Für die Bestimmung des Prozentsatzes, der monatlich aufgerechnet werden kann, gilt der Schlüssel in § 42 SGB II.

      In der Regel können monatlich 10 Prozent des Regelsatzes vom Arbeitslosengeld als Rückzahlung einbehalten werden. In besonderen Fällen, wenn “sozialwidriges” Verhalten vorliegt, wenn mit falschen Aussagen Geld erschlichen oder doppelte Zahlungen kassiert wurden, kann der Regelsatz sogar um 30 Prozent gemindertwerden.

      Droht auch für Sozialhilfe eine Rückzahlung?

      Wie anfangs erklärt, regelt das Zehnte Sozialgesetzbuch die Sozialverwaltungsverfahren. Dazu gehört neben der Hartz-4-Rückzahlung auch die Sozialhilfe-Rückforderung.

      https://www.hartz4hilfthartz4.de/hartz-4-rueckzahlung/



      Weg mit der #Agenda2010

      Quelle: via @Norbertschulze, May 04, 2018 at 09:09PM

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