Donnerstag, 3. Mai 2018

Hartz IV Urteil: Betroffene müssen Belege nicht kopieren

Jobcenter dürfen bei der Aufforderung zur Mitwirkung beim Hartz IV Leistungsbezug nicht übertrieben hohe Hürden für Betroffene setzen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Dresden. Dazu gehört auch beispielsweise, dass Betroffene keine Belege in Kopie vorlegen müssen und stattdessen das Jobcenter auch Originale akzeptieren muss.Im vorliegenden Streitfall hatte das Sozialgericht einen Fall eines Ingenieurs gegen das Jobcenter Dresden zu entscheiden. Der […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, May 03, 2018 at 12:26PM

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