Trotz eines eher geringen Einkommens hohe Unterhaltsleistungen zu vereinbaren und dann auf die Hilfe vom Staat bzw. Hartz IV zu hoffen, funktioniert nicht. Das bestätigt jetzt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. In einem solchen Fall sind die Betroffenen laut Richterspruch selbst schuld und dürfen die Existenzprobleme nicht auf die Allgemeinheit abwälzen. Verringerter Hartz IV Anspruch trotz Unterhaltstitel Klage eingereicht hatte […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 29, 2018 at 10:17AM