Am Mittwoch, den 08.05.2019, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden, dass nicht nur Hartz IV Empfängern, sondern auch Arbeitnehmern mit geringem Einkommen der Heizkostenzuschuss vom Jobcenter zustehen kann (Az.: B 14 AS 20/18 R). Antrag auf jährlichen Heizkostenzuschuss vom Jobcenter Geklagt hat eine fünfköpfige Familie aus dem Landkreis Zwickau. Die zwei berufstätigen Eltern verdienen monatlich nur ein wenig mehr […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, May 11, 2019 at 08:00AM