Jobcenter müssen die Kosten für Schulbücher übernehmen, so die Entscheidung des Bundessozialgerichts in zwei Fällen. Geklagt hatten zwei Familien, jeweils aus dem niedersächsischen Landkreis Celle und Hildesheim und bekamen bereits vor dem niedersächsischen Landessozialgericht Recht zugesprochen. Wahlversprechen: Bildung darf nichts kosten Die Mutter einer Klägerin ist fassungslos und wütend. Wie sie im Interview vor einiger Zeit mit dem NDR erzählt, […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 09, 2019 at 09:38AM