Ein Arbeitsloser erhält Post vom Jobcenter. Zunächst nichts Ungewöhnliches. Doch ist der Brief namentlich an einen ganz anderen Hartz IV Empfänger adressiert. Dem hat das Jobcenter in dem Schreiben nämlich eine wichtige Frist gesetzt, die durch die Fehlleitung verstrich. Die Folge: Dem eigentlichen Empfänger wird das Arbeitslosengeld gesperrt. Fehlgeleiteter Brief hat Sanktion zur Folge Wie die Ruhr Nachrichten berichten hat […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 20, 2019 at 11:53AM