Im Regelfall dauern Verfahren vor dem Sozialgericht rund 2 Jahre. Kommt es auf Grund eines Richterwechsels oder etwaigen unvorhergesehen Gründen zu einer unangemessenen Verlängerung des Verfahrens, haben die Verfahrensteilnehmer in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von Seiten des Staates. Dies gilt auch für Hartz IV Empfänger. Pro Verzögerungsjahr 1.200 Euro Entschädigung Gemäß § 198…
Hartz IV: Entschädigung wegen zu langer Verfahrensdauer bei Gericht
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 10, 2020 at 10:53AM