Donnerstag, 5. März 2020

Hartz IV: Kein Zuschlag auf Mietkosten aus religiösen Gründen

Wer Hartz IV bezieht, hat Anspruch auf die Übernahme der angemessenen Wohnkosten durch das Jobcenter. Was das Jobcenter für „angemessen“ hält, steht dabei jedoch immer wieder in der Kritik. In Härtefällen gewährt das Jobcenter bei unangemessen teurem Wohnraum einen Mietkostenzuschlag – Religionsausübung rechtfertigt diesen Zuschlag jedoch aus Sicht des Sozialgerichts (SG) Berlin nicht. SG Berlin… Hartz IV: Kein Zuschlag auf Mietkosten aus religiösen Gründen

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, March 05, 2020 at 04:41PM

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