Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage einer Hartz IV Empfängerin ab, die die Übernahme der Fahrtkosten zu den Sitzungen ihrer Psychotherapie einforderte. Das Sozialgericht sah keine „atypische Bedarfslage“, die die Kostenübernahme durch das Jobcenter rechtfertigen würde. Sozialgericht sieht keinen Mehrbedarf Fahrtkosten zum Arzt können Mehrbedarf sein – allerdings nicht immer. Im Fall einer Frau aus…
Urteil: Kein Hartz IV Mehrbedarf für Fahrt zur Psychotherapie
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, March 07, 2020 at 11:17AM