Leistungsempfängern im Hartz IV Bezug steht die Übernahme von angemessenen Wohnkosten durch das Jobcenter zu. Gemäß § 22 SGB II richten sich die Kosten der Unterkunft (KdU) nach den ortsüblichen Mieten in den Städten und Gemeinden, eine bundesweite Regelung gibt es hierbei nicht. Die Kostenübernahme für ein Dach über dem Kopf erfolgt zusätzlich zum Hartz…
Hartz IV Urteil: Garagen und Stellplätze fallen nicht unter KdU
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, March 04, 2020 at 11:06AM