Wenn der Ehepartner stirbt, erhält dessen Witwe oder Witwer 3 Monate die volle Rente des Verstorbenen. Nach Ablauf dieser Frist können die Hinterbliebenen je nach Einkommensverhältnissen Ansprüche auf Witwenrente geltend machen. Wie ein Sozialgericht in Darmstadt entschied, zählt die Witwenrente im Hartz IV Bezug als laufendes Einkommen, während der Sterbeviertelvorschuss als einmaliges Einkommen zu betrachten…
Hartz IV: Witwenrente zählt als laufendes Einkommen
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, March 02, 2020 at 02:33PM