Mittwoch, 8. Juli 2015

Mahnung II/II betreffend Arztzeugnis / gesundheitliche Abklärungen / Rechtliches Gehör

Thema heute: Weisungen und Drohungen, Kapitel 2. Ein weiteres unnötiges Schreiben (bitte nicht lesen) #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz


Permalink b250112
Absender (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern



Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Einschreiben
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern


Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 23. Juni 2015 (erhalten am 02.07.2015)



Mahnung II/II betreffend Arztzeugnis / gesundheitliche Abklärungen / Rechtliches Gehör


Sehr geehrter Herr Fritz Müller99


Gestützt auf die Besprechungen von 08.06.2015 bzw. unsere schriftliche Weisung vom 08.06.2015 verlangten wir von Ihnen, dass Sie ein Arztzeugnis vorlegen und sich bis am 19.06.2015 bei Dr. K___ und Dr. Z___ für eine gesundheitliche Abklärung melden und bei beiden Ärzten einen Termin vereinbaren.

Dieser Weisung leisteten Sie bis anhin keine Folge. Wir ermahnen Sie deshalb, bis spätestens am 05.07.2015 und die unterschriebenen Anmeldungen und Vollmachten Dr. K___ und Dr. Z___ zuzustellen, einen Termin bei Dr. K___ abzumachen und die vereinbarten Termine einzuhalten. Von Dr. Z___ erhalten Sie direkt eine Termineinladung, sobald die Anmeldung verschickt werden konnte.

Gleichzeitig zur Weisung vom 08.06.2015 forderte der Sozialdienst, gestützt auf Ihre Ermächtigung vom 08.06.2015, bei Dr. M___ und Inselspital Bern aktuelle Berichte ein. Diese wurden uns am 11.06.2015 und 12.06.2015 zugestellt. Kopien der Schreiben finden Sie in der Beilage. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Arztberichte keine aktuelle Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Rechtsfolgen
Wir machen Sie noch einmal darauf aufmerksam, dass die Nichteinhaltung unserer Weisung eine Kürzung Ihres Grundbedarfes für den Lebensunterhalt um 15% für 12 Monate und die Streichung der situationsbedingten Leistungen zur Folge hat. Zudem werden die Zulagen nicht gewährt.

Sie erhalten Gelegenheit, sich bis zum oben erwähnten Datum zu äussern, warum Sie der Weisung bis heute nicht nachkamen (rechtliches Gehör). Zudem können Sie zu den beiden Arztberichten bzw. zu Ihrer aktuellen Arbeitsfähigkeit ebenfalls Stellung beziehen. Sie können dieses Recht mündlich oder schriftlich ausüben.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/07/b250112.html
Stellungnahme, bzw. rechtl. Gehör von Fritz Müller99, nachzulesen unter » b250116

Freundliche Grüsse
Soziale Dienste Bern, (in Verantwortung von G___)

1 Exemplar (b250112)
Stellungnahme vom 12.06.2015 Dr. M___
Schreiben vom 11.06.2015 und Sprechstundenbericht vom 06.02.2014 Inselspital Bern


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, July 08, 2015 at 06:00PM

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