Sonntag, 26. Juli 2015

Nichts gelernt – Die Bundesagentur für Arbeit im Bonussystem

Behörden brauchen, wie auch Unternehmen ein Ziel. Dazu verwenden sie zumeist ein ausgeklügeltes System, welches gemeinhin als Controlling genannt wird. „Die erfolgreiche Arbeit mit unseren Kundinnen und Kunden kann nur durch eine fachlich gute Vorbereitung und Planung der künftigen Investitions- und Integrationsaktivitäten gelingen“, so der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit in einem Schreiben an die Vorsitzenden der Regionaldirektionen für das Jahr 2015. Damit die Planung nicht ins Leere geht, wird im Rahmen eines Planungsprozesses eine Zielsteuerung erstellt. In der gegenwärtigen Zielsteuerung im SGB II, soll diese die Wirksamkeit der Leistungen in den Jobcentern verbessern und die Leistungsunterschiede zwischen den Jobcentern verringern.

Diagnosen mit Haken
Es wird oft gesagt, die Perspektiven am Arbeitsmarkt seien günstig, die Beschäftigung wird weiter steigen. Dabei berücksichtigt die Bundesagentur für Arbeit, dass dieses keineswegs ein Automatismus ist. Und sie stellen fest, dass Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Menschen vielfach vor spezifischen Hindernissen stehen. Dass das nichts Neues ist, dürfte sich von selbst erklären. Egal. Es ist im Sinne dieser Sache, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Zielsteuerung Jugendliche und junge Erwachsene gleichzeitig berücksichtigt. Nur wenn ein nachhaltiger Erfolg bei der Vermittlung in eine Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt erreicht wird, wird sich genau jenes ein Leben lang auszahlen. Und doch haben diese Diagnosen einen Haken. Sie setzen einen absoluten Willen voraus, dass die Unternehmen ihre Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslose, im Duktus der BA gesprochen, Schwerbehinderte und jungen Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug ad acta legen. Angesichts der fortschreitenden Stigmatisierung von Menschen ohne Erwerbstätigkeit oder gar längerer Erwerbslosigkeit kann man sich das nur schwer vorstellen.

Indizien hoher Bonuspunkte
Vielleicht ist es wirklich unvermeidlich, dass die Bundesagentur für Arbeit nun ihr internes Punktesystem von 2014 auf 2015 geändert hat. Gab es 2014 nur 19 Bonuspunkte für die schnelle Vermittlung aus dem Arbeitslosengeld I heraus, so sind es dieses Jahr 35 Punkte. Nicht viel anders verhält es sich bei der Dauer der Arbeitslosigkeit, die von 16 auf 25 gestiegen ist. Bereits 2013 kritisierte „Der Spiegel“, nach Unterlagen des Bundesrechnungshofes, dass die schnelle Vermittlung mit „einfachen“ Erwerbslosen den Vorrang hat. Auf diese Kritik hin, gelobte Vorstandschef Frank-Jürgen Weise in einem Spiegel-Interview Besserung: „Wenn es nur um die Zahl der Integrationen ging, wären wir an einem hohen Umschlag interessiert. Das sind wir aber nicht.“ Die Anhebung der Bonuspunkte spricht jedoch eine andere Sprache. Wenn es darum geht, die Quote der Arbeitslosigkeit nach Außen hin zu transportieren, dann könnte durchaus ein kausaler Zusammenhang zwischen „einfachen Arbeitslosen“ und Langzeitarbeitslose bestehen. Und zwar genau dann, wenn sich Indizien dafür finden lassen, dass der Fokus mittels hoher Bonuspunkte, in der Einfachheit einer Vermittlung liegt. Nach der einfachen Regel, warum soll ich es mir als Mitarbeiter in der Arbeitsagentur oder Jobcenter schwieriger machen, als nötig. Gleichsam sieht man in diesem Prozess, dass das Bonussystem die treibende Kraft ist, sich nicht primär mit den Ursachen einer Langzeitarbeitslosigkeit zu befassen.

„Wir arbeiten für Menschen“ ist hinfällig
Es handelt sich also um eine Zuordnung, die zumindest die Arbeitslosenquote scheinbar hübsch aussehen lässt. Verstärkt wird diese Prozedur dadurch, dass in der Zielvereinbarung SGB II zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der BA bereits im Grundsatz der neoliberalen Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und deren Mitglieder eine entscheidende Voraussetzung ist. Hier scheint man sich von einer raschen Vermittlung bereits verabschiedet haben, wenn ein besonderer Augenvermerk auf die Verbesserung der Betreuungsintensität gelegt wird. Für 2014 klang es nicht anders. Allerdings wurde das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt anders definiert. Erhoffte man sich im Vorjahr, dass die Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit aus 2013 um nicht mehr als 0,8 Prozent sinkt, so erwartet man nun, dass diese zu 2014 um 0,7 Prozent steigt. Dass die BA die Erkenntnis erlangt hat, dass wir eine immer höher werdende verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit haben und der Arbeitsmarkt nur begrenzt aufnahmefähig ist, ändert nichts an der Tatsache, dass gerade die Gelder für eine sinnvolle Qualifizierung stagnieren und in den letzten Jahren rückläufig waren. Die Schuld der BA zu geben, wäre hier fehl am Platz und gehört dem BMAS zugeschrieben. Allerdings ist die BA und besonders die Jobcenter dafür verantwortlich, für welche Maßnahmen Gelder zur Verfügung gestellt werden. Und so lange diese, auf Kosten der Steuerzahler für Parkmaßnahmen und der Aufhübschung der Arbeitslosenstatistik dienen, kann das Ziel der BA der intensiven Beratung, wirksamer Förderung und verstärkte Integration der Ablage P zugeordnet werden. Der Satz des Vorstandes „Wir arbeiten für Menschen“ ist somit solange hinfällig, solange die Quantität im Sinne einer schnellen Vermittlung, und sei sie noch so kurzfristig und prekär, Vorrang vor der Qualitätsmessung der nachhaltigen Vermittlung hat [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, July 26, 2015 at 12:26PM

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