Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, November 30, 2016 at 03:23PM
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Zu Beginn möchte ich den Leserinnen und Lesern, die beim BSV oder einer IV-Stelle arbeiten, eine Frage stellen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in der NZZ lesen würden, dass Untersuchungen ergeben haben, dass eine Mehrheit der IV/BSV-MitarbeiterInnen Lügner und Betrüger seien?
Vermutlich fänden Sie das nicht so… lustig. Sowas würde aber natürlich nie in der NZZ stehen (schön für Sie). Am 5. Januar 2014 war in der NZZ dafür Folgendes zu lesen:
Die IV-Stelle in Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.
Eine solche Aussage ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sowieso schon stigmatisiert werden (Man sieht ja gar nichts, die übertreiben doch u.s.w.) nicht gerade der beste «Werbespot». Aber darum ging’s ja nicht. Es ging vielmehr um einen «Werbespot» für Donald Locher.
Locher ist IV-Direktor der IV-Stelle Luzern, setzt sich immer wieder gerne mit Anekdoten über seine erfolgreiche IV-Betrügerjagd ins Szene («Auch haben mich schon Bekannte direkt angerufen und etwa gesagt, wir sollten doch mal bei ihrem Nachbarn reinschauen.») und erregte Anfang 2014 schweizweit Aufmerksamkeit mit einem grossen Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag.
Der Artikel hiess «Luzern leistet Pionierarbeit». Der damalige Leiter des RAD-Zentralschweiz Dr. Peter Balbi erklärte darin, dass sich mittels der Ableitung von Hirnströmen (so genannte Event Related Potentials, ERP) den Ärzten ein Fenster zum Hirn öffne. Es seien, so Balbi, «im Gehirn von psychisch kranken Menschen ganz spezielle Muster zu beobachten.» Donald Locher, der Direktor der IV-Stelle Luzern, beschrieb die «erstaunlichen Resultate», die diese innovative Methode bei den 60 untersuchten Personen Versuchskaninchen, hervorgebracht hätten:
Es gibt nicht nur etliche Leute, die eine psychische Erkrankung übertreibend darstellen oder gar vortäuschen, es gibt ebenso welche, die untertreiben.
Am 6. Januar 2014 schrieb ich einen kritischen Blogbeitrag über «die Innovation aus Luzern». Die Medien stürzten sich natürlich auf das Thema. Mehrere befragte Experten betonten jedoch, dass mittels «Hirnstrommessungen» keine zuverlässigen Resultate zu erzielen wären. Ich verfasste einen weiteren Artikel über die Medienberichterstattung. Locher sagte beispielsweise im 20min:
Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben. Bei 40 Prozent der Probanden hingegen waren die Hirnleistungen stärker beeinträchtigt, als sie selber gedacht hatten.
Eine Trefferquote von exakt null Prozent wäre das dann. Nichtsdestotrotz führte die IV-Stelle Luzern im Rahmen der (auch andere Untersuchungen umfassenden) Abklärungsmassnahmen weiterhin «Hirnstrommessungen» durch. Mit dem Segen des BSV.
Das Kantonsgericht Luzern hat nun am 10. November 2016 eine Beschwerde eines Versicherten gutgeheissen, der sich während der Abklärung seines Gesundheitszustandes einer solchen Hirnstrommessung unterziehen musste – und dem (auch) infolgedessen eine Rente verweigert wurde. Zentralplus.ch berichtet dazu:
Es fehlt an einem breit abgestützten Konsens, welcher gestatten würde, die streitige Abklärungsmethode als zuverlässige Grundlage für die Beurteilung von psychischen und kognitiven Beschwerden zu betrachten. Die Anwendung der Hirnstrommessungen zur Abklärung eines Leistungsanspruchs in der Invalidenversicherung lasse sich – zumindest vorerst – nicht rechtfertigen.
Versicherte mit einer unzulässigen Methode beurteilen – Ist das nicht sowas wie… Betrug Missbrauch, Herr Locher…?
Am 23. November griff die Sendung 10vor10 das Thema auf. Der Luzerner IV-Direktor Locher, der vor knapp vier Jahren gar nicht genug davon bekommen konnte, die «Innovation aus Luzern» in den Medien anzupreisen, war auf einmal gar nicht mehr erpicht auf’s Rampenlicht. Die IV-Stelle Luzern äusserte sich nur schriftlich und in dürren Worten:
Diese Zusatzuntersuchung hat in Einzelfällen dazu geführt, dass Versicherte Leistungen erhielten. In keinem Fall wurden hingegen Leistungen einzig aufgrund dieser Zusatzuntersuchung abgelehnt.
Aber… man konnte doch – siehe oben – laut Locher aufgrund der Hirnstrommessungen bei 60% der untersuchten Versicherten feststellen, dass sie «ihr Leiden wirklich übertrieben hatten»? Oder wie die NZZ es formulierte: «Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.» Und Herr Locher sprach 2014 in der Zentralschweiz am Sonntag von einer «Erfolgsgeschichte». (60 Personen hatte man damals angeblich schon mittels «Hirnscans» untersucht, im 10vor10 waren es nun plötzlich insgesamt nur noch 26…).
BSV-Sprecher Harald Sohns sagte im 10vor10:
Aus der Erkenntnis heraus, dass die Methode medizinisch-wissenschaftlich umstritten ist und der IV kaum zusätzliche Erkenntnisse bringt, hat die IV-Stelle Luzern den Versuch eingestellt und das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, diese Methode nicht anzuwenden.
Wann das war? Anfang 2015. Auf meine Nachfrage hin, warum das BSV diesen Entscheid nicht öffentlich kommuniziert hat, schreibt Harald Sohns:
Das wurde kommuniziert. Sowohl die IV-Stelle Luzern als auch das BSV haben den Sachverhalt gegenüber Medien mehrfach bekanntgegeben.
Via Google findet man 2015 keine einzige solche Meldung. Dafür kann man im Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern einen sehr wolkigen Text über das «Projekt Komplexfallabklärungen» lesen, das «im Medienjargon oft fälschlicherweise als ‚Hirnscans‘ bezeichnet worden sei»:
Nach einer umfassenden Evaluation am Ende der Projektphase hat sich gezeigt, dass das Hauptziel des Projekts dank des grossen persönlichen Einsatzes der Beteiligten erreicht wurde. Aufgrund des beträchtlichen Ressourceneinsatzes im Einzelfall werden diese Abklärungen künftig bedarfsweise bei externen Anbietern in Auftrag gegeben.
Das ist also luzernerisch für «Das Verfahren ist unseriös, darum haben wir die Versuche eingestellt». (…?)
Vielleicht könnte Donald Locher seine Worte zukünftig auch dann mit soviel Sorgfalt wählen, wenn es um Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Als IV-Direktor steht er nämlich im Dienst der Versicherten. Und nicht umgekehrt. Die Versicherten sind nicht dazu da, damit sich ein IV-Direktor auf ihre Kosten («Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben») mit einer unseriösen «Wundermethode» als «innovativ» profilieren kann. Das gilt auch für alle anderen BSV- und IV-Mitarbeitenden: Sie tragen durch Ihre Kommunikation eine Mitverantwortung dafür, wie Menschen, die auf die IV angewiesen sind, in den Medien dargestellt und somit von der Bevölkerung gesehen werden.
. . . . . . . .
Für die interessierten Juristen, hier das Urteil aus Luzern als PDF. Ein Zückerli daraus:
Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.
Ich hatte bezüglich des hier kritisierten RAD-Arztes Dr. C. in meinem Artikel von 2014 gefragt, was diesen Feld-Wald-Wiesen-Psychiater denn genau dazu qualifiziere, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen. Der vom Gericht für das Gutachten beauftragte Professor hat an den Qualifikationen von Dr. C. offenbar auch gewisse… Zweifel.
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http://www.20min.ch/schweiz/news/story/29770137
http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/zuercher-sozialdetektive-als-exportschlager
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/geschaeft-mit-sozialhilfe-die-missbrauchs-detektive-der-firma-sowatch-129790671
http://www.polizei-schweiz.ch/ger_details_68930/Pratteln_BL_-_Vermisster_Mann_tot_aufgefunden.html
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/Wie-zwei-Brueder-im-Pratteler-Wald-landeten-31095495
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Welten-klaffen-zwischen-Schweizer-Haushalten;art46447,899342
http://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/bei-zwoelf-prozent-der-pensionierten-reicht-die-altersvorsorge-nicht-aus-130742713
http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/abstimmungen-zg/zuger-sparpaket-auf-dem-pruefstand
https://www.plaedoyer.ch/artikel/d/rechtsschutz-fuer-die-schwaechsten-zu-schwach/
http://www.humanrights.ch/front_content.php?idart=11463&lang=1&client=3
http://www.infosperber.ch/Gesellschaft/Sozialversicherung-Privatdetektive
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/die-invalidenversicherung-diskriminiert-die-frauen-1.18688140
http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/schweiz/Hilfswerke-kritisieren-Staat-bei-Sozialhilfe;art46447,884360
“Alain Berset, nehmen Sie endlich die Armut in der Schweiz ernst!”
https://www.migrosmagazin.ch/menschen/interview/artikel/forscher-armut-bleibt-oft-unsichtbar
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Schikane-bei-der-Sozialhilfe-Duebendorf/story/25704679
http://www.bzbasel.ch/basel/basler-sozialhilfe-wird-radikal-umgebaut-130698122
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/todesursachenstatistik-sterbehilfe-nimmt-zu-ld.121383
http://www.nzz.ch/schweiz/sterbehilfe-heilsarmee-unterliegt-vor-bundesgericht-ld.120531
https://www.kath.ch/newsd/282976/http://www.ahv-ch.info/index.php?l=de&id=documents
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standard/MilliardenGewinn-bei-der-SNB/story/18620539
http://finanzmarktwelt.de/der-groesste-hedgefonds-der-welt-macht-45483/
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/anwalt-aus-stadtkasse-finanziert-opfiker-iv-stadtraetin-soll-10-000-franken-zurueckzahlen-id5779508.html
http://bazonline.ch/basel/region/Das-IVGeschaeftsmodell-des-Richters-Fesli/story/24071953
http://www.zentralplus.ch/de/news/gesellschaft/5500209/Grosser-Strafprozess-Ivo-Romer-ab-Montag-vor-Gericht.htm
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/boombranche-sozialfirmen-kassieren-630-millionen-franken-128366515
http://www.nzz.ch/zuerich/svp-frau-betruegt-sozialamt-1.17130991https://ivinfo.wordpress.com/tag/abi/
https://www.luzerner-forum.ch/assets/Dateien/Medienspiegel/woz_anleitungen_zur_kraenkung.pdf
http://www.beobachter.ch/wirtschaft/artikel/psychiatrie_im-wahn-der-oekonomisierung/
http://www.onvista.de/news/too-big-to-fail-auch-eine-anlagestrategie-34017981
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/svpinitiative-kann-menschenrechte-nicht-aushebeln/story/28468796#mostPopularCommenthttp://www.20min.ch/schweiz/news/story/20011843
http://www.sozialinfo.ch/aktuell/fokus/sozialhilfe-negativer-wettbewerb-oder-gesamtschweizerische-harmonisierung-914/
http://www.denknetz.ch/grundlagen/neuere-geschichte-der-sozialhilfe-der-schweiz
https://www.plaedoyer.ch/artikel/d/rechtsschutz-fuer-die-schwaechsten-zu-schwach/
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/sozialhilfe/artikel/sozialhilfe_kein-geld-fuer-den-zahnarzt/
http://www.aerztekammer-bw.de/news/2013/2013_05/zeko/index.html
https://www.amnesty-in-bewegung.de/urgent-action/ua-157-2016/dringend-medizinische-versorgung-benoetigt
http://www.medicusmundi.ch/de/bulletin/mms-bulletin/moglichst-viel-gesundheit-furs-geld/choosing-health-interventions-and-setting-priorities-at-national-level/mittelverwendung-und-prioritaetensetzung-im-schweizerischen-gesundheitswesen
http://www.nzz.ch/zuerich/sozialhilfe-zh-legende-ld.17583http://www.watson.ch/!974052509
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/brugg/gemeinde-raet-vermieter-per-brief-keine-sozialfaelle-in-ihre-wohnungen-zu-lassen-128236193
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitslosigkeit/artikel/stellensuche_arbeitslose-sollen-nach-deutschland/
http://www.blick.ch/news/schweiz/happy-end-fuer-deutschen-rentner-klaus-seidel-89-kesb-opfer-geniesst-seine-neue-freiheit-id5084427.
htmlhttp://www.swissinfo.ch/ger/unter-vormundschaft_ein-leben-als-sklavin-in-der-reichen-schweiz/42055822
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/hemmungen-mit-folgen/story/14158972
https://www.bluewin.ch/de/news/regional/region-bern/2016/7/29/berner-konferenz-fuer-sozialhilfe-kritisiert-geplan.html
http://www.srf.ch/news/regional/zuerich-schaffhausen/staedtische-hoffnung-auf-budget-senkung-dank-iv-noch-nicht-erfuellt
http://www.watson.ch/Schweiz/Migration/750951631-%C2%ABFreikaufen%C2%BB-von-Fl%C3%BCchtlingen–Diese-17-Kantone-lehnen-das-Modell-Aargau-f%C3%BCr-ihre-Gemeinden-ab
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Gemeinden-schieben-Hilfsbeduerftige-an-Kesb-ab-/story/19300948
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/strafen-gegen-folter-sind-in-der-schweiz-streng-genug/story/15462308?track
http://servat.unibe.ch/dfr/bger/121010_1C_382-2012.html
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Um die letzte Frage vorweg zu beantworten. -Nein du darfst nicht mehr Leben.
Ich habe mir geschworen, dass ich jeden vereinzelten Verantwortlichen für meinen baldigen Tod namentlich benennen werde und publik mache. Hierzu gehören bisher auch noch der Blick, der Tagesanzeiger, die WOZ und der Beobachter, sowie die KESB Aufsicht des Kantons Zürich und die KESB Dielsdorf.
Behinderte und ausgesteuerte Arbeitslose und Ergänzungsleistungsempfänger haben offiziell kein Recht mehr zu Leben. Gemeinden triagieren bereits nach Überlebenschancen und da sind Kinder, Behinderte und Alte nicht im Fokus.
Unter derartigen Bedingungen sollte man ja noch zu Begutachtungen.
Die Zeitungen dürfen nicht Schreiben, wie schlimm es wirklich ist.
Die Hilfsorganisationen und Behindertenvereine helfen nicht. Bestenfalls machen sie medial auf sich aufmerksam.
Verfügungen existieren kaum.
Rechtliches Gehör existiert nicht. Tickets zu den Stellen werden nicht übernommen. Briefe und Telefon kannst du dir nicht leisten. Mails werden nicht entgegen genommen.
Falls doch gibt man dir keine Akteneinsicht. Korrigiert nicht was du sagst. Und vor allem nimmt deine Anträge nicht entgegen. Nimmt man Sie doch entgegen, werden Sie nicht entschieden und verzögert. Rechtsverzögerungsbeschwerden und Rechtsverweigerungsbeschwerden, werden genau gleich behandelt.
Solltest du Erfolg haben gibt man dir einen negativen Entscheid und bittet dich um die Prozesskosten, denn die Rechtsverweigerungsbeschwerde war ja unnötig, denn es gibt ja jetzt eine Verfügung. Eben einen negativen Bescheid.
Dank der Betreibung wirst du dich ja nicht mehr getrauen deinen negativen Bescheid anzufechten.
Gerichtliche Anfechtung innert Frist ist nicht möglich. Wenn doch gibt es keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand.
Wird dir tatsächlich offiziell ein unentgeltlicher Rechtsbeistand gewährt, wird dieser zur Inaktivität verdonnert.
KESB und Staatsanwaltschaften und Aufsichtsorgane haben absolut kein Interesse zu ermitteln und dich nicht sterben zu lassen.
Sie wissen genau was Sie tun, wenn sie dir sämtliche finanziellen Ressourcen kappen und die medizinische Grundversorgung.
Ärzte werden nicht mehr bezahlt. Sie behandeln dich nicht.
Spitäler werden nicht mehr bezahlt. Sie behandeln dich nicht.
Gleichzeitig kassieren Sie durch die neue Rechtsänderung von der Krankenkasse sämtliche Rückzahlungen. Glücklicherweise liegt das Betreibungsrisiko der Ärzte und Spitäler bei dir während Sie deine Gelder einbehalten. Die Krankenkassen wissen das und unterstützen diese Geldwäscherei, diese Unterschlagung und diesen Betrug.
Damit wirst du nicht behandelt, kriegst deine Medikamente und Behandlungen nicht mehr.
Es ging nie darum dir eine Rente zu zahlen.
Es ging auch nie darum dich zu Integrieren.
Bist du Lebensunwertes Leben immer noch am Leben? Dann schäm dich gefälligst, dass du auf dem Sozialamt oder bei den Ergänzungsleistungen oder der IV einfach einen Antrag stellst! Man zahlt dir ohnehin einfach die IV- Rente oder Sozialhilfe nicht mehr und verweist dich demnächst an Exit.
Die Heime haben sogar extra Sterberäume für EXIT einzurichten für die Alten und den an Ihnen begangenen Massenmord.
Viele Kinder die von der KESB weg genommen wurden oder Erwachsene die verbeiständet wurden, werden sich selbst überlassen.
Über Selbstmorde darf man ja medial nicht berichten. Über verhungerte, verdurstete und erfrorene auch nicht. Weil man könnte ja wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Stimmt man ist ja nicht im Kriegsfall, dann gilt das ja praktisch nicht. Ach und für was braucht es schon ein Individualbeschwerde Recht bei der BRK. Die EMRK und damit der EMRG wird auch noch gekappt nicht, dass du noch auf dumme Gedanken kommst.
Glaubst du mir alles nicht? Dann lies doch selbst.
Von: Alex Sutter [mailto:alex.sutter@humanrights.ch]
Gesendet: Montag, 4. Juli 2016 08:35
An:
Betreff: Re: In der Gemeinde wird behinderten Sozialhilfeempfängern bereits Exit nahegelegt.
Danke für Ihre Mitteilung. Humanrights.ch ist eine kleine Organisation, und unsere Hauptarbeit ist es, über die Menschenrechte in der Schweiz zu berichten. Leider können wir uns keinen Beratungsservice anbieten, weil uns dazu die Ressourcen fehlen. Deshalb hier nur ein adhoc-Ratschlag:
Obwohl diese Exit-Sache völlig jenseits ist und eigentlich bestraft gehört, rate ich Ihnen, das nicht weiter zu verfolgen. Denn die Aussage fiel ja am Telefon; also gibt es vermutlich keine Zeugen. Der Mann wird sich herausreden und sagen, dies sei ein Missverständnis gewesen. Wenn Sie darauf beharren und zB. eine Klage einreichen, haben Sie sehr wahrscheinlich bald eine Gegenklage wegen übler Nachrede oder Ähnlichem am Hals.
Deshalb würde ich mich auf Ihre Hauptanliegen konzentrieren und dafür professionelle Beratung einholen. Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht scheinen Sie ja bereits zu kennen; in Frage kommt ausserdem die Rechtsberatung von Inclusion Handicap unter 031 370 08 55.
Mit besten Grüssen
Alex Sutter
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: info@sozialhilfeberatung.ch [mailto:info@sozialhilfeberatung.ch]
Gesendet: Freitag, 22. Juli 2016 11:21
An:
Betreff:wurden immer noch nicht bezahlt und gesprochen
Herr Hediger ist für drei Wochen abwesend. In der Zwischenzeit betreue ich seine Dossiers.
Ich danke Ihnen für die Zusendung der Unterlagen. Aufgrund der vorliegenden Akten sehe ich jedoch keinen Handlungsbedarf unsererseits, da die Anliegen, bei denen wir Ihnen weiterhelfen konnten, bereits durch Herrn Hediger erledigt wurden.
Freundliche Grüsse
lic.iur. Nicole Hauptlin
—
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS Pflanzschulstrasse 56
8004 Zürich
Tel.: 043 540 50 41
Fax: 043 544 27 33
Post- und Spendenkonto: 60-73033-5
Telefonische Beratungen: Mo 11:00-14:00 und Mi 9:00-12:00
Von: Rechtsdienst ZH [mailto:rechtsdienst.zh@inclusion-handicap.ch]
Gesendet: Donnerstag, 11. August 2016 17:56
An:
Betreff: AW: Ihre heutige dringliche Anfrage
Es tut mir Leid, Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht weiterhelfen zu können.
Die am Schluss Ihres Mails gestellten Fragen betreffen das Strafrecht und das Asylrecht. Dies sind Rechtsgebiete, die von Inclusion Handicap nicht beantwortet werden können, da unser Rechtsdienst im Sozialversicherungsrecht tätig ist.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Entscheiden (Vorbescheide, Verfügungen) im Sozialversicherungsrecht haben, muss ich Sie trotzdem an unsere telefonische Rechtsauskunft verweisen.
Freundliche Grüsse,
Sibylle Käser
Von: Ombudsmann [mailto:Ombudsmann@ombudsmann.zh.ch]
Gesendet: Dienstag, 16. August 2016 12:41
An:
Betreff: E-Mail Herr Marco Fey vom 15. August 2016 an den Ombudsmann des Kantons Zürich
162_16
Am 15. August 2016 haben wir die E-Mail von Herrn Marco Fey, Abteilungsleiter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, erhalten.
Der Ombudsmann des Kantons Zürich vermittelt zwischen kantonalen Behörden bzw. der kantonalen Verwaltung und Privaten. Bei Gemeindeangelegenheiten ist er lediglich dann berechtigt, sich einer Sache anzunehmen, wenn die Gemeindeordnung eine Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann vorsieht. Dies ist bei der Gemeinde X nicht der Fall. Ansonsten könnte Ihnen vielleicht auch der Bezirksrat X weiterhelfen. Sollten Sie allenfalls Fragen oder Anliegen haben, die eine kantonale Institution oder ein kantonales Amt betreffen, dürfen Sie sich jederzeit an den Ombudsmann wenden.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen werden und danken für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Ombudsmann des Kantons Zürich
Hedwig Hitz, Sekretariat
____________________________
Forchstrasse 59, 8032 Zürich
Tel. 044 269 40 70, Fax 044 269 40 79
Mails bitte immer an: ombudsmann@ombudsmann.zh.ch, ansonsten besteht keine Gewähr für eine rechtzeitige Behandlung Ihres Anliegens.
Von: autismus deutsche schweiz [mailto:katja.schneider@autismus.ch]
Gesendet: Mittwoch, 28. September 2016 10:23
An:
Betreff: AW: Internationaler Notruf
Vielen Dank für Ihr E-Mail.
Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen, da ihr Anliegen nicht in unser Bereich fällt.
Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können und wünschen Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüsse
Katja Schneider
Katja Schneider
Sachbearbeiterin autismus deutsche schweiz
Geschäftsstelle Zürich
Riedhofstrasse 354
8049 Zürich
044 341 13 13
www.autismus.ch oder auf facebook
Mit einer Spende auf PC 80-52832-2 oder einer Mitgliedschaft können Sie unser Engagement unterstützen. Herzlichen Dank.
Von: gerhard.rimann@ji.zh.ch [mailto:gerhard.rimann@ji.zh.ch] Im Auftrag von Bezirksrat.Dielsdorf@ji.zh.ch
Gesendet: Montag, 15. August 2016 15:58
An:
Cc: Marco.Fey@dsb.zh.ch; daniel.widmer@ji.zh.ch;
Betreff: Ihre Mails vom August 2016
Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 10. sowie 12. August 2016 an den Bezirksrat Dielsdorf sowie etliche Mails an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich teile ich Ihnen mit, dass gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) Eingaben beim Bezirksrat schriftlich (in Briefform mit Ort und Datum sowie Unterschrift) eingereicht werden müssen. Mit anderen Worten kann der Bezirksrat Dielsdorf elektronische Eingänge per Mail nicht berücksichtigen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und freundliche Grüsse
Gerhard Rimann
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lic. iur. Gerhard Rimann
Ratsschreiber/Statthalter-Stv.
Bezirksratskanzlei Dielsdorf
Geissackerstrasse 24
8157 Dielsdorf
Tel: 043 258 16 50
Fax: 043 258 16 51
Mail: gerhard.rimann@ji.zh.ch
www.bezirksrat-dielsdorf.zh.ch
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Diese Mitteilung kann vertrauliche Informationen beinhalten und richtet sich ausschliesslich an die in der Anrede aufgeführte/-n Person/-en. Falls Sie fälschlicherweise diese Nachricht erhalten oder sonst wie zur Kenntnis nehmen, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die unberechtigte Verwendung dieser oder Bekanntgabe an Dritte nicht zulässig ist und gemäss Artikel 50 Fernmeldegesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert werden kann. Ich bitte Sie, die fälschlicherweise erhaltene Nachricht zu löschen und mir zudem Meldung zu erstatten. Besten Dank.
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Die Düsseldorfer Tabelle erhält am 1. Januar 2017 frisches Blut, zu gut Deutsch: frische Eurowerte. Es gibt mehr Unterhalt für Trennungskinder.
Nach der neuen Tabelle sind es nun 7 Euro mehr, also 342,- Euro im Monat, in der untersten Unterhaltsstufe. hierbei ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt! Unterhaltspflichtige können die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellensatz bei minderjährigen Kindern abziehen, bei volljährigen Kindern sogar das ganze Kindergeld. Voraussetzung: Das Kindergeld steht den Kindern tatsächlich zur Verfügung Die Höhe des Kindergeldes ab 2017 wird erst im Dezember festgelegt. Voraussichtlich wird es pro Kind um 2 Euro angehoben. Kindergeld für ein 1. und 2. Kind beträgt dann 192 Euro für ein 3. Kind 198 Euro und für das 4. und jede weitere Kind 223 Euro.
Die Erhöhung der Mindestunterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle beruht auf § 1612a BGB. Und diese Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ist die Grundlage für die Erhöhung der Bedarfssätze der weiteren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Die höheren Einkommensgruppen werden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils 5 %, in der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 % aufgestockt. Damit erhöhen sich die Unterhaltssätze im Vergleich zu der letzten Anpassung vor einem Jahr zwischen 7 und 18 Euro
Die genauen Zahlen finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2017.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt es seit nunmehr über 50 Jahren. Sie ist kein Gesetz, sondern eine allgemeine Richtlinie für die Familiengerichte bei der Berechnung der Unterhaltspflicht. Fast alle Gerichte in Deutschland legen sie ihrer Unterhaltsberechnung zugrunde.
Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, ist mit 735 Euro unverändert geblieben. In dieser Summe ist der Anteil für die studentische Krankenversicherung enthalten. Ist der oder die Studierende noch bei den Eltern familienversichert, so beträgt der Unterhaltssatz 649 Euro.
Bis auf die oben beschriebene Erhöhung der Unterhaltssätze bleibt Düsseldorfer Tabelle jedoch unverändert. Insbesondere werden die Selbstbehaltsätze des Unterhaltsverpflichteten nicht angehoben.
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder in der Schulausbildung bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, beträgt 1.080 Euro, für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete beträgt er 880 Euro. Gegenüber anderen volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.300 Euro.
Eine Änderung der Düsseldorfer erfolgt in aller Regel jedes Jahr zu Beginn des Jahres. Die nächste Erhöhung dürfte somit für Januar 2018 zu erwarten sein.
Der Beitrag Düsseldorfer Tabelle verspricht Kindern mehr Unterhalt erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Da die BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) – Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens* – (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Handeslregister eingetragen ist, ist sie auch automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (zu Berlin) und muss einen Mindest(zwangs)beitrag von 80,- Euro pro Jahr leisten. Da uns die Industrie- und Handelskammer damit vorlebt, wie man gesetzlich verbrieft eine ganze Berufsgruppe bedingungslos finanziell und somit existenziell absichert**, haben wir uns auch sofort bei der IHK dafür schriftlich bedankt.
*) Dem wirtschaftlichen Träger des Projektes „Grundeinkommen für alle„.
**) Woher die UnternehmerInnen den Zwangsbeitrag nehmen sollen, ist der IHK dabei völlig egal.
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Vor Beginn der Lehre stellen sich vielen Auszubildenden nicht wenige Fragen. Schließlich ändert sich mit der Ausbildungsart viel: Arbeit statt Schule, Urlaub statt Schulferien und ein festes Gehalt.
Das hängt davon ab, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Tarifgebunden heißt, er muss einen Tarifvertrag beachten. Ist er das, muss er sich an die im Tarifvertrag genannte Vergütung halten. Ist er nicht tarifgebunden, darf die Ausbildungsvergütung nicht mehr als 20 Prozent unter der Taifvergütung liegen. Außerdem muss die Ausbildungsvergütung jährlich steigen.
Wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, kann eventuell Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommen. Einen Antrag kann man bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Müssen Auszubildende Überstunden machen?
Grundsätzlich sollen Auszubildende keine Überstunden machen. Kommt es allerdings ausnahmsweise vor, so müssen sie abgegolten werden. Dar Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen. Danach dürfen Jugendlichen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Ist die Zahl der Überstunden sehr hoch, können Jugendliche sich auch an ihre Kammer wenden.
Grundsätzlich darf der Auszubildende bestimmen, wann er Urlaub nimmt. Liegen allerdings betriebliche Belange vor, so kann der Arbeitgeber die Urlaubszeit bestimmen. In der Gastronomie muss auch an Feiertagen gearbeitet werden. Wenn es im Betrieb wegen erhöhtem Auftragsaufkommen eine Urlaubssprerre gibt, so gilt dies auch für Auszubildende. Selbstverständlich gelten die Regeln zum gesetzlichen Mindesturlaub.
Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind, haben mindestens 30 Werktage frei. Ein 16-Jähriger hat mindestens 27 Werktage frei, ein 17-Jährige 25 Werktage. Ab dem 18. Lebensjahr gilt das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer Fünf-Tage-Woche gibt es danach mindestens 20 Werktag Urlaub. Zu Beachten ist, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Nein, es ist nicht möglich, den Ausbildungsbetrieb einfach zu wechseln. Man kann kündigen und mit einem neuen Betrieb einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Die bisherige Ausbildungsdauer wir angerechnet, allerdings nur, wenn der neue Betrieb derselben Branche angehört.
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Aktuell sind über 1,5 Millionen unter 15-Jährige von Hartz IV Leistungen abhängig. Und das noch einmal deutlich zu sagen: 1,5 Millionen Kinder leben von Hartz IV. Das ist jedes 7. Kind.
Die Zahlen der Kinder mit Hartz IV schwanken. In jüngster Vergangenheit stiegen sie wieder an. Gut 30.000 Kinder mehr als im Vorjahr sind auf Hartz IV angewiesen. Fünf Jahre zuvor waren es insgesamt etwas mehr als heute, 1,6 Millionen.
Diese Zahlen sollte man sich vergegenwärtigen. Die betroffenen Kinder werden schon in der Kindheit aussortiert. Ihre Möglichkeiten sind begrenzt. Sie haben es schwer, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Sozialwissenschaftler sprechen von einer Verfestigung von Armut. Viele Kinder schaffen es auch als Erwachsene nicht, in die Mittel- oder Oberschicht zu gelangen. Sie erleben ihr Dasein als lebenslanges Kämpfen und Scheitern.
Die Kinderarmut ist alarmierend, mahnen Sozialverbände. Es müssten höhere und klarer strukturierte Sozialleistungen geben, da dort, wo die Not am größten ist, am wenigsten ankommt.
Natürlich lässt sich die Situation der vielen Familien mit Hartz IV Leistungen nicht vereinheitlichen. Es gibt einige, die sich hartnäckig, aber vergeblich nach Arbeit umschauen, oder die aus Krankheitsgründen in diese Lage geraten oder Opfer der Rationalisierung geworden sind. Natürlich gibt es auch andere Eltern, die sich in ihrer Situation eingerichtet haben und nicht bereit sind, viel dafür zu tun, um ihre Lage zu ändern.
Für die Kinder ist dies aber vollkommen unerheblich. Denn sie merken nur, dass kein Geld da ist, kein Geld für die Klassenfahrt, für neue Schuhe, für den Sportverein, die Musikschule. Es sind die vielen kleinen Dinge des Alltags, die sie nicht bekommen können oder an denen sie nicht teilhaben dürfen. Das gibt ihnen das Gefühl, am Rand der Gesellschaft zu stehen.
Was hilft, ist allein Bildung. Aus diesem Grund ist die Bildungsoffensive in Deutschland so wichtig. Die Kinder sollen die Basis erhalten, sich durch einen guten Schulabschluss aus dem Teufelskreis von wenig Chancen und wenig Geld zu befreien.
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Endlich ist es so weit Sanction-free at the start, Newsletter Blog Spenden Plattform Über uns Hartzbreaker Sanktionsfrei Gemeinsam machen wir aus Hartz IV eine echte Existenzsicherung. WERDE HARTZBREAKER, ODER ICH BRAUCHE UNTERSTÜTZUNG.
Wir setzen uns für eine menschenwürdige Existenz in unserer Gesellschaft ein. Deswegen unterstützen wir Menschen, die von Hartz IV-Sanktionen bedroht sind.
Für eine solidarische Gesellschaft und ein Sozialsystem, das individuelle Unterstützung bietet.Das kannst du tun: Werde Teil der Hartzbreaker-Community und fülle verfassungswidrige Sanktionen vorübergehen auf. Du befindest dich gerade im Hartz IV Bezug? – Wir begleiten dich bei deinen Interaktionen mit dem Jobcenter.
HARTZBREAKER Ich möchte Teil der Hartzbreaker Community werden. HARTZBREAKER UNTERSTÜTZUNG Wir unterstützen dich, wenn du gerade im Hartz IV Bezug bist. UNTERSTÜTZUNG AKTENEINSICHT Ich möchte bei meinem Jobcenter Akteneinsicht beantragen.
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Spende an Sanktionsfrei Jetzt mit SMS unterstützen Nummer: 81190 SMS-Text: sanktionsfrei3 (mit 3 € unterstützen) sanktionsfrei10 (mit 10 € unterstützen) Blog & News Grüne Kurskorrektur – Sanktionen sollen abgeschafft werden Sanktionsfrei November 16, 2016 Allgemein MEHR
Unser Solidartopf ist am Start Sanktionsfrei November 09, 2016 Allgemein MEHR Telefonnummern und Akteneinsicht Sanktionsfrei Oktober 24, 2016 Allgemein MEHR Revision abgelehnt Sanktionsfrei Oktober 21, 2016 Allgemein MEHR Sanktionsfrei Team
Wir sind ein Team aus Campaignern, Programmierern und Anwälten. Zusammen arbeiten wir für die Abschaffung von Sanktionen. DAS SANKTIONFREI -TEAM Die Würde des Menschen ist Sanktionsfrei:
Sechs Millionen Menschen leben in Deutschland von Hartz IV – darunter 1,7 Millionen Kinder.
Was viele nicht wissen: Die Jobcenter verhängen Sanktionen gegen Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben. Sie kürzen die monatlichen Leistungen damit unter das Existenzminimum, teilweise bis auf Null!
Das ist nicht okay! 40% der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter sind bereits heute erfolgreich! Doch nur 5% der Betroffenen wehren sich. Das werden wir jetzt ändern! Newsletter Kontakt Wir wollen Deine Geschichte hören!
Bitte sende uns aber keine privaten Daten zu. ADRESSE Skalitzer Str. 85-8712059 Berlin E-mail: info@sanktionsfrei.de MEHR INFOS (kein Titel) Akteneinsicht – so gehts. FAQsIch brauche Unterstützung! Impressum Presse Termin verpasst NEWS Grüne Kurskorrektur – Sanktionen sollen abgeschafft werden Unser Solidartopf ist am Start Telefonnummern und Akteneinsicht Revision abgelehnt NEWSLETTER 2016 with by Thomas Kuhnert
Quelle: Sanktionsfrei E.V – Gemeinsam Sanktionen abschaffen – wir freuen uns auf dich!
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Jean-Jacques Rousseau, einer der großen europäischen Aufklärer war es, der der letzten französischen Königin Marie Antoinette den Ausspruch in den Mund gelegt hat, “Wenn sie kein Brot haben, warum essen sie dann keinen Kuchen?” Sie soll dies am Vorabend der französischen Revolution gesagt haben.
Der Satz ist zum sprachlichen Sinnbild für einen Zustand der Entfremdung der Eliten und dem von ihr regierten Volk geworden. Er steht für die völlige Ignoranz gegenüber Bedürfnissen und Fakten einer sich in Selbstbezüglichkeit ergehenden Führungsschicht, durch die das historische Ereignis der Revolution überhaupt erst möglich wurde.
Was nicht in den Bereich der Legenden gehört, ist, dass es Marie-Antoinette war, die sich für eine militärische Lösung entschieden hatte und die Ständeversammlung in einem Staatsstreich auseinander treiben ließ. Das Ergebnis war ein verstärktes Aufbäumen, das den raschen Untergang des Ancien Régime bedeutete. Auch heute glaubt die politische Elite mit einem kräftigen militärischen Einsatz, könne wieder Ruhe (nicht zu…
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Traunreut – Es kommt Bewegung in die Wohnungsmiserie um den St.-Georgs-Platz 10. Tragen Eigentümer und Hausmeister Schuld am Zustand des Wohnblocks? chiemgau24.de hat mit beiden gesprochen:
Nach dem Hinweis eines Users über den miserablen Zustand des Hauses am Traunreuter St.-Georgs-Platz machte chiemgau24.de sich selbst auf den Weg und sich dort ein Bild von der Lage. Nun haben wir den Besitzer, Helmut Laich (77) aus Stuttgart, und den Hausmeister, der jedoch nicht namentlich genannt werden möchte, zu den Zuständen befragt.
„Es ist traumatisch“, antwortete der Stuttgarter Hausbesitzer Helmut Laich auf die derzeitige Situation im Haus. So stehe er ständig in Kontakt mit der Polizei, da mehrere Bewohner durch ihr Verhalten negativ auffielen. Zwar seien es bei weitem nicht alle, aber „wenn 10 Prozent ‚unnormal‘ sind, sind die anderen die Leidtragenden„.
Laich betont, dass vielerlei Reparaturen, teilweise im fünfstelligen Bereich, durchgeführt wurden und weitere geplant seien. So sei vor nicht allzu langer Zeit erst eine Reparatur am Dach durchgeführt worden. Dennoch komme man ins Zweifeln, ob Reparaturarbeiten sinnvoll seien, wenn es vorprogrammiert sei, dass die durchgeführten Reparaturen bereits nach kurzer Zeit wieder „der blinden Zerstörungswut zum Opfer fallen“.
Was die „schwarzen Schafe“ betreffe, so bemühe sich Laich auch darum, in Zukunft keine Menschen mit zweifelhaftem Sozialverhalten aufzunehmen, um den anderen Hausbewohnern eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. Im gleichen Zug wolle er auch dafür sorgen, dass „Problem Bewohner“, die bereits eine Wohnung im Haus bewohnen, sich woanders eine Bleibe suchen müssten.
Zudem führte Laich im Gespräch mit chiemgau24.de einige Beispiele an, wie das Haus teilweise von den Bewohnern verunstaltet wurde:
Und trotz aller unschönen Ereignisse sei Laich bemüht, für einigermaßen gute Verhältnisse zu sorgen, zum Beispiel durch die Mülltrennung. Doch oftmals werde diese nicht genutzt, vielmehr missbraucht. Ebenso eine Verbesserrung stelle die Installation von Wasser- und Heizzählern dar, die dem immensen Verbrauch Einhalt geboten hat, da nun mehr keine Pauschale für Wasser- und Ölverbrauch fällig wird, sondern sich die Nebenkosten nach individuellem Verbrauch richten.
Trotz alledem seien weitere Reparaturen, am Haus geplant, so zum Beispiel ein Vollwärmeschutz, der den bröckelnden Putz beseitigen und ersetzen soll.Angesichts des Verhaltens einiger Bewohner sei man jedoch noch am Zweifeln, ob das wirklich Sinn ergebe.
Auch teilte er mit, dass erkein „Geizhals“ sei – im Gegenteil: Fakt sei, dass er einiges von seinem Geld der zusammen mit seiner Frau gegründeten „Edda und Helmut Laich Stiftung“ zukommen lasse. Und schließlich besitze Laich nicht nur die Immobilie am St.-Georgs-Platz 10 mit seinen 94 Wohnungen- sind im schnitt 541.440,- € im Jahr bei einer Warmmiete von ca. 480 im Monat. In allen anderen Objekten, auch in Traunreut, sei das Verhältnis zu seinen Mietern „super“.
Auch mit dem Hausmeister des Objektes hat chiemgau24.de gesprochen. „Ich tue das, was ich gesagt bekomme“, antwortet der Mann auf die Frage, warum er an den Zuständen nichts ändern könne. „Wenn ich keinen Rasenmäher, sondern nur eine Schaufel habe, kann ich nicht viel machen!“ Halbjährlich kämen große Container (38 Kubikmeter Inhalt, zwölf Meter lang). Innerhalb kurzer Zeit würden diese voll gefüllt sein mit Sperrmüll aller Art – und wenn sie voll sind, würde der Müll einfach daneben abgelegt.
Insgesamt seien laut seinen Eindrücken viele Bewohner Alkoholiker und Drogensüchtige, die nichts zu tun hätten. D a komme es schon mal vor, dass der eine oder andere „einfach so“ auf die Treppe uriniere.
Dass derartig viele Haushaltsgeräte auf den Gängen herumstehen oder gleich auf die Wiese geworfen werden, erkläre sich damit: Viele Bewohner gingen auf Schrottplätze und holten sich Haushaltsgeräte. Seien diese in gutem Zustand, würden diese ins Ausland verschickt oder verkauft, die schlechten würden auf beschriebene Weise „entsorgt“.
Obwohl die Beseitigung entstandener Schäden einer Sisyphusarbeit gleicht, versuche der Hausmeister dennoch, die auf den Fluren abgestellten Haushaltsgeräte schnellstmöglich woanders hin zu verfrachten.
Quelle: „Die Schande von Traunreut“: Das sagen Besitzer und Hausmeister | Traunreut
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