Montag, 28. November 2016

Kantonsgericht Luzern: Hirnstrommessungen lassen sich nicht rechtfertigen. BSV: Das haben wir schon 2015 gesagt. (Aber nur ganz leise).

Zu Beginn möchte ich den Leserinnen und Lesern, die beim BSV oder einer IV-Stelle arbeiten, eine Frage stellen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in der NZZ lesen würden, dass Untersuchungen ergeben haben, dass eine Mehrheit der IV/BSV-MitarbeiterInnen Lügner und Betrüger seien?

Vermutlich fänden Sie das nicht so… lustig. Sowas würde aber natürlich nie in der NZZ stehen (schön für Sie). Am 5. Januar 2014 war in der NZZ dafür Folgendes zu lesen:

Die IV-Stelle in Luzern zieht bei der Beurteilung strittiger IV-Gesuche neuropsychologische Tests an Patienten zu Hilfe. Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.

Eine solche Aussage ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die sowieso schon stigmatisiert werden (Man sieht ja gar nichts, die übertreiben doch u.s.w.) nicht gerade der beste «Werbespot». Aber darum ging’s ja nicht. Es ging vielmehr um einen «Werbespot» für Donald Locher.

Locher ist IV-Direktor der IV-Stelle Luzern, setzt sich immer wieder gerne mit Anekdoten über seine erfolgreiche IV-Betrügerjagd ins Szene («Auch haben mich schon Bekannte direkt angerufen und etwa gesagt, wir sollten doch mal bei ihrem Nachbarn reinschauen.») und erregte Anfang 2014 schweizweit Aufmerksamkeit mit einem grossen Artikel in der Zentralschweiz am Sonntag.

Der Artikel hiess «Luzern leistet Pionierarbeit». Der damalige Leiter des RAD-Zentralschweiz Dr. Peter Balbi erklärte darin, dass sich mittels der Ableitung von Hirnströmen (so genannte Event Related Potentials, ERP) den Ärzten ein Fenster zum Hirn öffne. Es seien, so Balbi, «im Gehirn von psychisch kranken Menschen ganz spezielle Muster zu beobachten.» Donald Locher, der Direktor der IV-Stelle Luzern, beschrieb die «erstaunlichen Resultate», die diese innovative Methode bei den 60 untersuchten Personen Versuchskaninchen, hervorgebracht hätten:

Es gibt nicht nur etliche Leute, die eine psychische Erkrankung übertreibend darstellen oder gar vortäuschen, es gibt ebenso welche, die untertreiben.

Am 6. Januar 2014 schrieb ich einen kritischen Blogbeitrag über «die Innovation aus Luzern». Die Medien stürzten sich natürlich auf das Thema. Mehrere befragte Experten betonten jedoch, dass mittels «Hirnstrommessungen» keine zuverlässigen Resultate zu erzielen wären. Ich verfasste einen weiteren Artikel über die Medienberichterstattung. Locher sagte beispielsweise im 20min:

Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben. Bei 40 Prozent der Probanden hingegen waren die Hirnleistungen stärker beeinträchtigt, als sie selber gedacht hatten.

Eine Trefferquote von exakt null Prozent wäre das dann. Nichtsdestotrotz führte die IV-Stelle Luzern im Rahmen der (auch andere Untersuchungen umfassenden) Abklärungsmassnahmen weiterhin «Hirnstrommessungen» durch. Mit dem Segen des BSV.

Das Kantonsgericht Luzern hat nun am 10. November 2016 eine Beschwerde eines Versicherten gutgeheissen, der sich während der Abklärung seines Gesundheitszustandes einer solchen Hirnstrommessung unterziehen musste – und dem (auch) infolgedessen eine Rente verweigert wurde. Zentralplus.ch berichtet dazu:

Es fehlt an einem breit abgestützten Konsens, welcher gestatten würde, die streitige Abklärungsmethode als zuverlässige Grundlage für die Beurteilung von psychischen und kognitiven Beschwerden zu betrachten. Die Anwendung der Hirnstrommessungen zur Abklärung eines Leistungsanspruchs in der Invalidenversicherung lasse sich – zumindest vorerst – nicht rechtfertigen.

Versicherte mit einer unzulässigen Methode beurteilen – Ist das nicht sowas wie… Betrug Missbrauch, Herr Locher…?

Am 23. November griff die Sendung 10vor10 das Thema auf. Der Luzerner IV-Direktor Locher, der vor knapp vier Jahren gar nicht genug davon bekommen konnte, die «Innovation aus Luzern» in den Medien anzupreisen, war auf einmal gar nicht mehr erpicht auf’s Rampenlicht. Die IV-Stelle Luzern äusserte sich nur schriftlich und in dürren Worten:

Diese Zusatzuntersuchung hat in Einzelfällen dazu geführt, dass Versicherte Leistungen erhielten. In keinem Fall wurden hingegen Leistungen einzig aufgrund dieser Zusatzuntersuchung abgelehnt.

Aber… man konnte doch – siehe oben – laut Locher aufgrund der Hirnstrommessungen bei 60% der untersuchten Versicherten feststellen, dass sie «ihr Leiden wirklich übertrieben hatten»? Oder wie die NZZ es formulierte: «Eine Mehrheit der Patienten gaukelte eine übertriebene psychologische Erkrankung vor.» Und Herr Locher sprach 2014 in der Zentralschweiz am Sonntag von einer «Erfolgsgeschichte». (60 Personen hatte man damals angeblich schon mittels «Hirnscans» untersucht, im 10vor10 waren es nun plötzlich insgesamt nur noch 26…).

BSV-Sprecher Harald Sohns sagte im 10vor10:

Aus der Erkenntnis heraus, dass die Methode medizinisch-wissenschaftlich umstritten ist und der IV kaum zusätzliche Erkenntnisse bringt, hat die IV-Stelle Luzern den Versuch eingestellt und das BSV hat die IV-Stellen angewiesen, diese Methode nicht anzuwenden.

Wann das war? Anfang 2015. Auf meine Nachfrage hin, warum das BSV diesen Entscheid nicht öffentlich kommuniziert hat, schreibt Harald Sohns:

Das wurde kommuniziert. Sowohl die IV-Stelle Luzern als auch das BSV haben den Sachverhalt gegenüber Medien mehrfach bekanntgegeben.

Via Google findet man 2015 keine einzige solche Meldung. Dafür kann man im Jahresbericht 2014 der IV-Stelle Luzern einen sehr wolkigen Text über das «Projekt Komplexfallabklärungen» lesen, das «im Medienjargon oft fälschlicherweise als ‚Hirnscans‘ bezeichnet worden sei»:

Nach einer umfassenden Evaluation am Ende der Projektphase hat sich gezeigt, dass das Hauptziel des Projekts dank des grossen persönlichen Einsatzes der Beteiligten erreicht wurde. Aufgrund des beträchtlichen Ressourceneinsatzes im Einzelfall werden diese Abklärungen künftig bedarfsweise bei externen Anbietern in Auftrag gegeben.

Das ist also luzernerisch für «Das Verfahren ist unseriös, darum haben wir die Versuche eingestellt». (…?)

Vielleicht könnte Donald Locher seine Worte zukünftig auch dann mit soviel Sorgfalt wählen, wenn es um Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Als IV-Direktor steht er nämlich im Dienst der Versicherten. Und nicht umgekehrt. Die Versicherten sind nicht dazu da, damit sich ein IV-Direktor auf ihre Kosten («Die Tests ergaben bei 60 Prozent, dass sie ihre Leiden wirklich übertrieben haben») mit einer unseriösen «Wundermethode» als «innovativ» profilieren kann. Das gilt auch für alle anderen BSV- und IV-Mitarbeitenden: Sie tragen durch Ihre Kommunikation eine Mitverantwortung dafür, wie Menschen, die auf die IV angewiesen sind, in den Medien dargestellt und somit von der Bevölkerung gesehen werden.

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Für die interessierten Juristen, hier das Urteil aus Luzern als PDF. Ein Zückerli daraus:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Ich hatte bezüglich des hier kritisierten RAD-Arztes Dr. C. in meinem Artikel von 2014 gefragt, was diesen Feld-Wald-Wiesen-Psychiater denn genau dazu qualifiziere, mittels EGG-Messungen bei IV-Antragstellern psychische Krankheiten zu erkennen. Der vom Gericht für das Gutachten beauftragte Professor hat an den Qualifikationen von Dr. C. offenbar auch gewisse… Zweifel.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, November 28, 2016 at 02:52PM

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