Wer Hartz IV bezieht, darf nichts besitzen, was über dem Existenzminimum liegt. Dies mussten nun auch die Eltern von vier Kindern schmerzlich erfahren, die vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert sind, ihr selbst erbautes Haus behalten zu können. Im vorliegenden Streitfall bewohnte eine Familie – bestehend aus den Eltern und deren vier Kindern Eigenheim. Nachdem drei der vier Kinder aus dem […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, November 12, 2016 at 01:09PM