Um die letzte Frage vorweg zu beantworten. -Nein du darfst nicht mehr Leben.
Ich habe mir geschworen, dass ich jeden vereinzelten Verantwortlichen für meinen baldigen Tod namentlich benennen werde und publik mache. Hierzu gehören bisher auch noch der Blick, der Tagesanzeiger, die WOZ und der Beobachter, sowie die KESB Aufsicht des Kantons Zürich und die KESB Dielsdorf.
Behinderte und ausgesteuerte Arbeitslose und Ergänzungsleistungsempfänger haben offiziell kein Recht mehr zu Leben. Gemeinden triagieren bereits nach Überlebenschancen und da sind Kinder, Behinderte und Alte nicht im Fokus.
Unter derartigen Bedingungen sollte man ja noch zu Begutachtungen.
Die Zeitungen dürfen nicht Schreiben, wie schlimm es wirklich ist.
Die Hilfsorganisationen und Behindertenvereine helfen nicht. Bestenfalls machen sie medial auf sich aufmerksam.
Verfügungen existieren kaum.
Rechtliches Gehör existiert nicht. Tickets zu den Stellen werden nicht übernommen. Briefe und Telefon kannst du dir nicht leisten. Mails werden nicht entgegen genommen.
Falls doch gibt man dir keine Akteneinsicht. Korrigiert nicht was du sagst. Und vor allem nimmt deine Anträge nicht entgegen. Nimmt man Sie doch entgegen, werden Sie nicht entschieden und verzögert. Rechtsverzögerungsbeschwerden und Rechtsverweigerungsbeschwerden, werden genau gleich behandelt.
Solltest du Erfolg haben gibt man dir einen negativen Entscheid und bittet dich um die Prozesskosten, denn die Rechtsverweigerungsbeschwerde war ja unnötig, denn es gibt ja jetzt eine Verfügung. Eben einen negativen Bescheid.
Dank der Betreibung wirst du dich ja nicht mehr getrauen deinen negativen Bescheid anzufechten.
Gerichtliche Anfechtung innert Frist ist nicht möglich. Wenn doch gibt es keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand.
Wird dir tatsächlich offiziell ein unentgeltlicher Rechtsbeistand gewährt, wird dieser zur Inaktivität verdonnert.
KESB und Staatsanwaltschaften und Aufsichtsorgane haben absolut kein Interesse zu ermitteln und dich nicht sterben zu lassen.
Sie wissen genau was Sie tun, wenn sie dir sämtliche finanziellen Ressourcen kappen und die medizinische Grundversorgung.
Ärzte werden nicht mehr bezahlt. Sie behandeln dich nicht.
Spitäler werden nicht mehr bezahlt. Sie behandeln dich nicht.
Gleichzeitig kassieren Sie durch die neue Rechtsänderung von der Krankenkasse sämtliche Rückzahlungen. Glücklicherweise liegt das Betreibungsrisiko der Ärzte und Spitäler bei dir während Sie deine Gelder einbehalten. Die Krankenkassen wissen das und unterstützen diese Geldwäscherei, diese Unterschlagung und diesen Betrug.
Damit wirst du nicht behandelt, kriegst deine Medikamente und Behandlungen nicht mehr.
Es ging nie darum dir eine Rente zu zahlen.
Es ging auch nie darum dich zu Integrieren.
Bist du Lebensunwertes Leben immer noch am Leben? Dann schäm dich gefälligst, dass du auf dem Sozialamt oder bei den Ergänzungsleistungen oder der IV einfach einen Antrag stellst! Man zahlt dir ohnehin einfach die IV- Rente oder Sozialhilfe nicht mehr und verweist dich demnächst an Exit.
Die Heime haben sogar extra Sterberäume für EXIT einzurichten für die Alten und den an Ihnen begangenen Massenmord.
Viele Kinder die von der KESB weg genommen wurden oder Erwachsene die verbeiständet wurden, werden sich selbst überlassen.
Über Selbstmorde darf man ja medial nicht berichten. Über verhungerte, verdurstete und erfrorene auch nicht. Weil man könnte ja wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Stimmt man ist ja nicht im Kriegsfall, dann gilt das ja praktisch nicht. Ach und für was braucht es schon ein Individualbeschwerde Recht bei der BRK. Die EMRK und damit der EMRG wird auch noch gekappt nicht, dass du noch auf dumme Gedanken kommst.
Glaubst du mir alles nicht? Dann lies doch selbst.
Von: Alex Sutter [mailto:alex.sutter@humanrights.ch]
Gesendet: Montag, 4. Juli 2016 08:35
An:
Betreff: Re: In der Gemeinde wird behinderten Sozialhilfeempfängern bereits Exit nahegelegt.
Danke für Ihre Mitteilung. Humanrights.ch ist eine kleine Organisation, und unsere Hauptarbeit ist es, über die Menschenrechte in der Schweiz zu berichten. Leider können wir uns keinen Beratungsservice anbieten, weil uns dazu die Ressourcen fehlen. Deshalb hier nur ein adhoc-Ratschlag:
Obwohl diese Exit-Sache völlig jenseits ist und eigentlich bestraft gehört, rate ich Ihnen, das nicht weiter zu verfolgen. Denn die Aussage fiel ja am Telefon; also gibt es vermutlich keine Zeugen. Der Mann wird sich herausreden und sagen, dies sei ein Missverständnis gewesen. Wenn Sie darauf beharren und zB. eine Klage einreichen, haben Sie sehr wahrscheinlich bald eine Gegenklage wegen übler Nachrede oder Ähnlichem am Hals.
Deshalb würde ich mich auf Ihre Hauptanliegen konzentrieren und dafür professionelle Beratung einholen. Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht scheinen Sie ja bereits zu kennen; in Frage kommt ausserdem die Rechtsberatung von Inclusion Handicap unter 031 370 08 55.
Mit besten Grüssen
Alex Sutter
—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: info@sozialhilfeberatung.ch [mailto:info@sozialhilfeberatung.ch]
Gesendet: Freitag, 22. Juli 2016 11:21
An:
Betreff:wurden immer noch nicht bezahlt und gesprochen
Herr Hediger ist für drei Wochen abwesend. In der Zwischenzeit betreue ich seine Dossiers.
Ich danke Ihnen für die Zusendung der Unterlagen. Aufgrund der vorliegenden Akten sehe ich jedoch keinen Handlungsbedarf unsererseits, da die Anliegen, bei denen wir Ihnen weiterhelfen konnten, bereits durch Herrn Hediger erledigt wurden.
Freundliche Grüsse
lic.iur. Nicole Hauptlin
—
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS Pflanzschulstrasse 56
8004 Zürich
Tel.: 043 540 50 41
Fax: 043 544 27 33
Post- und Spendenkonto: 60-73033-5
Telefonische Beratungen: Mo 11:00-14:00 und Mi 9:00-12:00
Von: Rechtsdienst ZH [mailto:rechtsdienst.zh@inclusion-handicap.ch]
Gesendet: Donnerstag, 11. August 2016 17:56
An:
Betreff: AW: Ihre heutige dringliche Anfrage
Es tut mir Leid, Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht weiterhelfen zu können.
Die am Schluss Ihres Mails gestellten Fragen betreffen das Strafrecht und das Asylrecht. Dies sind Rechtsgebiete, die von Inclusion Handicap nicht beantwortet werden können, da unser Rechtsdienst im Sozialversicherungsrecht tätig ist.
Sollten Sie konkrete Fragen zu Entscheiden (Vorbescheide, Verfügungen) im Sozialversicherungsrecht haben, muss ich Sie trotzdem an unsere telefonische Rechtsauskunft verweisen.
Freundliche Grüsse,
Sibylle Käser
Von: Ombudsmann [mailto:Ombudsmann@ombudsmann.zh.ch]
Gesendet: Dienstag, 16. August 2016 12:41
An:
Betreff: E-Mail Herr Marco Fey vom 15. August 2016 an den Ombudsmann des Kantons Zürich
162_16
Am 15. August 2016 haben wir die E-Mail von Herrn Marco Fey, Abteilungsleiter des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, erhalten.
Der Ombudsmann des Kantons Zürich vermittelt zwischen kantonalen Behörden bzw. der kantonalen Verwaltung und Privaten. Bei Gemeindeangelegenheiten ist er lediglich dann berechtigt, sich einer Sache anzunehmen, wenn die Gemeindeordnung eine Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann vorsieht. Dies ist bei der Gemeinde X nicht der Fall. Ansonsten könnte Ihnen vielleicht auch der Bezirksrat X weiterhelfen. Sollten Sie allenfalls Fragen oder Anliegen haben, die eine kantonale Institution oder ein kantonales Amt betreffen, dürfen Sie sich jederzeit an den Ombudsmann wenden.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen werden und danken für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Ombudsmann des Kantons Zürich
Hedwig Hitz, Sekretariat
____________________________
Forchstrasse 59, 8032 Zürich
Tel. 044 269 40 70, Fax 044 269 40 79
Mails bitte immer an: ombudsmann@ombudsmann.zh.ch, ansonsten besteht keine Gewähr für eine rechtzeitige Behandlung Ihres Anliegens.
Von: autismus deutsche schweiz [mailto:katja.schneider@autismus.ch]
Gesendet: Mittwoch, 28. September 2016 10:23
An:
Betreff: AW: Internationaler Notruf
Vielen Dank für Ihr E-Mail.
Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen, da ihr Anliegen nicht in unser Bereich fällt.
Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können und wünschen Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüsse
Katja Schneider
Katja Schneider
Sachbearbeiterin autismus deutsche schweiz
Geschäftsstelle Zürich
Riedhofstrasse 354
8049 Zürich
044 341 13 13
www.autismus.ch oder auf facebook
Mit einer Spende auf PC 80-52832-2 oder einer Mitgliedschaft können Sie unser Engagement unterstützen. Herzlichen Dank.
Von: gerhard.rimann@ji.zh.ch [mailto:gerhard.rimann@ji.zh.ch] Im Auftrag von Bezirksrat.Dielsdorf@ji.zh.ch
Gesendet: Montag, 15. August 2016 15:58
An:
Cc: Marco.Fey@dsb.zh.ch; daniel.widmer@ji.zh.ch;
Betreff: Ihre Mails vom August 2016
Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 10. sowie 12. August 2016 an den Bezirksrat Dielsdorf sowie etliche Mails an den Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich teile ich Ihnen mit, dass gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) Eingaben beim Bezirksrat schriftlich (in Briefform mit Ort und Datum sowie Unterschrift) eingereicht werden müssen. Mit anderen Worten kann der Bezirksrat Dielsdorf elektronische Eingänge per Mail nicht berücksichtigen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und freundliche Grüsse
Gerhard Rimann
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lic. iur. Gerhard Rimann
Ratsschreiber/Statthalter-Stv.
Bezirksratskanzlei Dielsdorf
Geissackerstrasse 24
8157 Dielsdorf
Tel: 043 258 16 50
Fax: 043 258 16 51
Mail: gerhard.rimann@ji.zh.ch
www.bezirksrat-dielsdorf.zh.ch
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Quelle: via @IV Debakel, November 25, 2016 at 05:35PM
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