Die Düsseldorfer Tabelle erhält am 1. Januar 2017 frisches Blut, zu gut Deutsch: frische Eurowerte. Es gibt mehr Unterhalt für Trennungskinder.
Wie viel Geld bekommen die Kinder tatsächlich mehr?
Nach der neuen Tabelle sind es nun 7 Euro mehr, also 342,- Euro im Monat, in der untersten Unterhaltsstufe. hierbei ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt! Unterhaltspflichtige können die Hälfte des Kindergeldes vom Tabellensatz bei minderjährigen Kindern abziehen, bei volljährigen Kindern sogar das ganze Kindergeld. Voraussetzung: Das Kindergeld steht den Kindern tatsächlich zur Verfügung Die Höhe des Kindergeldes ab 2017 wird erst im Dezember festgelegt. Voraussichtlich wird es pro Kind um 2 Euro angehoben. Kindergeld für ein 1. und 2. Kind beträgt dann 192 Euro für ein 3. Kind 198 Euro und für das 4. und jede weitere Kind 223 Euro.
Die Erhöhung der Mindestunterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle beruht auf § 1612a BGB. Und diese Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ist die Grundlage für die Erhöhung der Bedarfssätze der weiteren Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle. Die höheren Einkommensgruppen werden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils 5 %, in der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 % aufgestockt. Damit erhöhen sich die Unterhaltssätze im Vergleich zu der letzten Anpassung vor einem Jahr zwischen 7 und 18 Euro
Die genauen Zahlen finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2017.
Seit 1962
Die Düsseldorfer Tabelle gibt es seit nunmehr über 50 Jahren. Sie ist kein Gesetz, sondern eine allgemeine Richtlinie für die Familiengerichte bei der Berechnung der Unterhaltspflicht. Fast alle Gerichte in Deutschland legen sie ihrer Unterhaltsberechnung zugrunde.
Unterhaltsanspruch von Studenten
Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, ist mit 735 Euro unverändert geblieben. In dieser Summe ist der Anteil für die studentische Krankenversicherung enthalten. Ist der oder die Studierende noch bei den Eltern familienversichert, so beträgt der Unterhaltssatz 649 Euro.
Bis auf die oben beschriebene Erhöhung der Unterhaltssätze bleibt Düsseldorfer Tabelle jedoch unverändert. Insbesondere werden die Selbstbehaltsätze des Unterhaltsverpflichteten nicht angehoben.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder in der Schulausbildung bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, beträgt 1.080 Euro, für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete beträgt er 880 Euro. Gegenüber anderen volljährigen Kindern liegt der Selbstbehalt bei 1.300 Euro.
Nächste Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle
Eine Änderung der Düsseldorfer erfolgt in aller Regel jedes Jahr zu Beginn des Jahres. Die nächste Erhöhung dürfte somit für Januar 2018 zu erwarten sein.
Der Beitrag Düsseldorfer Tabelle verspricht Kindern mehr Unterhalt erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, November 25, 2016 at 04:12PM
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