Mittwoch, 30. November 2016

Schweigen der Mutter rechtfertigt keine Hartz IV Streichung

Weil die Mutter geschwiegen hatte, strich das Jobcenter einem Kind die Hartz IV Leistungen – daraufhin landete der Fall vor dem Sozialgericht und das Jobcenter wurde verurteilt.Im vorliegenden Fall ging es um eine Mutter, die selbst im Hartz IV Bezug steht und gegenüber dem zuständigen Jobcenter darüber schwieg, wer der Vater ihrer minderjährigen Tochter sei. Um mögliche Unterhaltsansprüche zu prüfen, […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 30, 2016 at 03:23PM

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