Da die BGE-Lobby UG (haftungsbeschränkt) – Gesellschaft zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens* – (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Handeslregister eingetragen ist, ist sie auch automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (zu Berlin) und muss einen Mindest(zwangs)beitrag von 80,- Euro pro Jahr leisten. Da uns die Industrie- und Handelskammer damit vorlebt, wie man gesetzlich verbrieft eine ganze Berufsgruppe bedingungslos finanziell und somit existenziell absichert**, haben wir uns auch sofort bei der IHK dafür schriftlich bedankt.
*) Dem wirtschaftlichen Träger des Projektes „Grundeinkommen für alle„.
**) Woher die UnternehmerInnen den Zwangsbeitrag nehmen sollen, ist der IHK dabei völlig egal.

Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @BGE-Lobby, November 23, 2016 at 11:09PM
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