Wegen Körperverletzung muss sich ein Mitarbeiter der DB-Sicherheit vor Gericht verantworten. Er soll einen Obdachlosen zu Boden gestoßen haben. Für eine andere angebliche Attacke im AK St. Georg hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mitarbeiter des Bahn-Sicherheitsdienstes erhoben, weil er einen Obdachlosen am Hamburger Hauptbahnhof tätlich angegriffen haben soll. [...]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Hinzundkunzt.de, April 29, 2019 at 05:51PM