So wirklich profitieren Hartz-IV-Empfänger nicht vom Kindergeld. Der Betrag wird seit jeher als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet, kann aber trotzdem zurückgefordert werden. Eine schwangere Hartz IV Empfängerin und ihre Mutter aus Hameln haben dieses nun am eigenen Leibe erfahren. 1080 Euro Kindergeldrückforderung trotz Hartz IV Bezug Derzeit berichtet die „DEWEZET“ (Deister- und Weserzeitung) über Barbara S. aus Coppenbrügge, eine […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, April 15, 2019 at 11:25AM