Mittwoch, 3. April 2019

Frag den Staat - aber verheimliche die Antwort? #Zensurherrecht im Falle Glyphosat

Das Portal "fragdenstaat.de" ist ein Service, der es Bürgern erleichtert, Auskunftsanfragen direkt und unkompliziert an Behörden und staatliche Stellen zu richten.
So etwa auch zum Thema Glyphosat, zu dessen Unbedenklichkeit bzw. Bedenklichkeit wissenschaftliche Studien durchgeführt worden sind.

Nun war so ein Gutachten über Krebsrisiken durch Glyphosat auf "fragdenstaat.de" veröffentlicht worden. Eine Bürgeranfrage - ein behördliches Dokument als Antwort darauf vom "Bundesinstitut für Risikobewertung", einer Einrichtung, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium untergeordnet ist.
Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln unterbindet derzeit den Betreibern von fragdenstaat.de bei Androhung hoher Geldstrafe bzw. bei Androhung einer 6monatigen Haft, das Gutachten hochzuladen und zu veröffentlichen. Sie mussten es also vom Netz nehmen, bis im Klageverfahren abschließend der Streit geklärt ist. **

Solange all das ungeklärt ist oder wenn sich auf höherer gerichtlicher Ebene dieser Kurs festsetzen sollte, werden alle, die Interesse an mehr Transparenz haben, gebeten, das Gutachten selber bei der verantwortlichen Stelle BfR einzufordern. Sprich dann muss jeder Bürger es selber anfragen... und die Behörde muss es dann auf jede Anfrage rausschicken ;-)

über 24 000 Leute machen schon mit (03. 04. 2019 kurz vor 13 Uhr)... Ihr auch?





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#"Zensurheberrecht" wird es genannt, was da geschieht. Dürfen Dokumente, die von Steuermitteln von öffentlichen Einrichtungen erstellt wurden und im Rahmen der TRANSPARENZ (z.B. auf Anträge nach dem IFG) von Presse oder Bürgern nicht herumgezeigt werden? 

Daraus leiten sich ganz viele weitere Fragen ab, z.B.:
-Darf man dann alternativ zu Haus bei sich eine Akteneinsicht veranstalten?
-auf Facebook etc. solche Dokumente oder Teile davon hochladen? Fotos davon, die dann in den Besitz von facebook, google oder anderen "übergehen"?
-youtubevideos machen, in welchen man dann eine Art "Textbesprechung" macht und dazu die quellen zitiert... etwa wenn man wissenschaftlich oder journalistisch damit arbeitet?
-Oder im Rahmen der Kunstfreiheit die Dokumente drucken und zu einem Wandteppich umarbeiten, den man dann seinerseits wieder fotografiert und bloggt etc.?

Eine Möglichkeit kann sein, BEVOR man eine Nacherzählung oder Tatsachenbehauptungen bloggt, vorher anfragt, ob das den URHEBERN genehm ist... also den Entwurf zuschicken ;-)
Ich würde gern schreiben, dass... ich würde gern zitieren dass... ich würde gern verlinken, dass...
 
Seine Entwürfe als freie Meinungsäußerung und künstlerisches Gedankengut ohne Garantie oder wissenschaftlich-faktischen Anspruch herumzuzeigen, bis man sich Wahrheit, Klarheit und Fakten erfragt hat, ebenso.

In wie fern diese Ideen sich VORAB RÜCKZUVERSICHERN, so dass man kein KLAGERISIKO eingeht, nicht doch selber Klagerisiken oder sonstigen Stress in sich bergen, kann von mir nicht abschließend gesagt werden. Also die Ideen ohne Garantie :-)

Bloggen was man SAGEN will, ist gut, zeigen, was man zeigen will, damit andere informiert sind, ebenso... aber noch besser: darüber bloggen bzw. BENENNEN, was man NICHT sagen darf bzw. nachzuerzählen, was einem angedroht wird, wenn man es sagt...!



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., April 03, 2019 at 12:57PM

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