Das Jobcenter darf grundsätzlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate als Nachweis der Hilfebedürftigkeit vom Hartz IV Antragsteller einfordern. In einigen Fällen auch länger. Da Kontoauszüge ein umfangreiches und sehr persönliches Bild des Antragstellers abzeichnen, müssen nicht alle Daten darauf offen gelegt werden. Hartz IV Antrag: Kontoauszüge schwärzen Darf ich die Kontoauszüge schwärzen, bevor ich sie beim Jobcenter vorlege? Ja, […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, April 16, 2019 at 01:25PM