Der Bundesgerichtshof (BGH) tritt für Leistungsempfänger ein: In einem Urteil straft der BGH Sozialleistungsträger ab, weil sie schlechte Aufklärungsarbeit leisteten. Mann erhielt zu wenig Geld Der Kläger, ein 35-Jähriger mit Schwerstbehinderung, erhielt jahrelang lediglich Hartz IV, obwohl er Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gehabt hätte. Das Sozialamt kam seiner Beratungspflicht jedoch nicht nach und informierte den Mann nicht darüber, dass ihm deutlich […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, September 09, 2019 at 10:33AM