Dienstag, 3. September 2019

Hartz IV Rückzahlung: Psychische Probleme sind kein sozialwidriges Verhalten

Ein junger Mann begann 2014 eine außerbetriebliche Berufsausbildung, die ihm zuvor durch das Jobcenter Herne vermittelt wurde. Während der Ausbildungszeit fehlte der 24-jährige jedoch insgesamt etwa 800 Stunden unentschuldigt wegen psychischer Probleme. Nach mehreren Personalgesprächen und einer Abmahnung folgte die fristlose Kündigung- und das Jobcenter will sein Geld zurück. Jobcenter wirft Mann sozialwidriges Verhalten vor Das Jobcenter bewilligte dem Mann […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, September 03, 2019 at 11:06AM

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