Lehnen Hartz IV Empfänger Arbeitsstellen ohne wichtigen Grund ab, verhängt das Jobcenter laut Bund-Verlag Sperrzeiten von bis zu 12 Wochen. Doch dies soll sich nun ändern. Urteil des Bundessozialgerichts Wenn Leistungsempfänger Arbeit zwei- oder dreimal unzureichend begründet ablehnen, können sie bis zu 12 Wochen lang kein Hartz IV mehr bekommen. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied jedoch in zwei Verfahren, dass Hartz […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, September 02, 2019 at 10:33AM