Donnerstag, 26. September 2019

Hartz IV und U25: Umzug nur mit Jobcenter Genehmigung möglich?

In Deutschland ist man mit 18 Jahren zwar offiziell volljährig, jedoch gelten beim Jobcenter andere Maßstäbe bezüglich Hartz IV. Das Jobcenter geht generell davon aus, dass Eltern ihre im selben Haushalt lebenden arbeitslosen Kinder finanziell unterhalten. Unter 25 Jährige haben somit nur Anspruch auf Hartz IV Leistungen, wenn die Eltern keine finanzielle Unterstützung bieten können. Zudem gilt ein Umzugsverbot für […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, September 26, 2019 at 02:13PM

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