Dienstag, 17. September 2019

Hartz IV: Jobcenter muss Umzugskosten rückwirkend zahlen

Das Jobcenter verwehrte einem Hartz IV Empfänger aus Braunschweig die Übernahme der Umzugskosten. Der betroffene Mann ging vor Gericht und gewann den Fall. Die Folgen: Das Jobcenter musste die Umzugskosten rückwirkend zahlen.  Jobcenter lehnt Antrag auf Übernahme der Umzugskosten ab Der Fall: Ein Mann und seine Partnerin fühlten sich in ihrer Wohnsituation von einer benachbarten Großfamilie gestört, welche die direkte […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, September 17, 2019 at 10:49AM

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