Wenn für den Unterricht eines Schülers der Berufseinstiegsklasse eine spezielle Berufsbekleidung nötig ist, welche nicht durch die Schulbedarfspauschale gedeckt werden kann, muss das Jobcenter die Mehrkosten erstatten. Eine Zweitausstattung ist davon ausgenommen, wenn der zwingende Bedarf nicht nachvollziehbar dargelegt werden kann. Mit diesem Urteil schließt das Gericht eine Regelungslücke. Schüler benötigte Kleidung für Berufseinstiegsklasse Geklagt…
Hartz IV: Jobcenter muss für teurere Berufsbekleidung zahlen
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 09, 2020 at 11:14AM