Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass Trinkgelder als zugeflossenes Erwerbseinkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sind. Trinkgelder zählen zu Erwerbseinkommen Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sind rund ein Viertel der Hartz IV Empfänger sogenannte Aufstocker. Damit reicht das Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit nicht aus, um ihren Bedarf zu decken, weshalb sie zusätzlich…
Hartz IV Urteil: Trinkgelder zählen als Einkommen
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, June 22, 2020 at 10:43AM