Grundsätzlich sind Steuerrückzahlungen immer ein Grund zur Freude. Ungünstig nur, wenn diese in den Zeitraum eines Hartz IV Leistungsbezuges fallen. In diesem Fall werden sie als Einkommen angesehen und daher voll auf den Hartz IV Anspruch angerechnet. Zeitpunkt der Steuererstattung ausschlaggebend Handelt es sich um eine einmalige Einnahme als Zufluss im laufenden Bezug (§ 11…
Steuerrückzahlung wird auf Hartz IV angerechnet
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 10, 2020 at 03:47PM