Das Jobcenter hatte sich geweigert, nach einem nicht explizit genehmigten Umzug die vollen Mietkosten der neuen Wohnung sowie eine Betriebskostennachzahlung aus der vorherigen Wohnung zu bezahlen. Nachdem ein Widerspruch der Mieterin gegen den Bescheid des Jobcenters abgelehnt wurde, zog die inzwischen 23-jährige Hartz IV Bezieherin (1997) vor das Sozialgericht Frankfurt (Oder). Gründe für den Umzug:…
Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Umzug nicht zustimmen
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 18, 2020 at 11:25AM