Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hinzundkunzt.de, January 16, 2017 at 04:31PM
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Interview mit Daniel Häni in der Handelszeitung: «Vor sechs Monaten wurde Daniel Hänis Grundeinkommens-Initiative abgelehnt. Nun spricht er von einer zweiten Abstimmung, seiner Verachtung für die Work-Life-Balance und einem Grundeinkommen in den USA. 23 Prozent: Knapp ein Viertel der Schweizer Stimmbürger gab am 5. Juni ein Ja für das bedingungslose Grundeinkommen ab. Das ist ein…
Der Beitrag «Mit Grundeinkommen hätte Trump nie gewonnen» erschien zuerst auf grundeinkommen.
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Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander. Weltweit verfügen die 4 reichsten Menschen über genauso viel Geld, wie die Hälfte der armen Bevölkerung. Unvorstellbar.
Doch schauen wir nach Deutschland.
Deutschland ist eines der reichsten Länder Europas. Doch die Kinderarmut nimmt auch hier zu. Im Jahr 2012 gab es etwa 2,13 Millionen Kinder, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren. Zwei Jahre später stieg die Zahl um 140.000. Und die Entwicklung ist auch im Jahr 2017 nicht gebremst. Knapp 20 Prozent aller Kinder in Deutschland sind damit von Armut betroffen oder bedroht.
Die oben genannten Zahlen stammen vom Europäischen Statistikamt.
Nimmt man andere Länder in Europa hinzu, so sehen die Zahlen noch schlechter aus. Statistisch ist mehr als jedes vierte Kind in Europa unter 16 Jahren von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In absoluten Zahlen heißt das, dass knapp 23 Millionen Kinder in Europa in benachteiligenden sozialen Verhältnissen aufwachsen.
Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom letzten Jahr ist in Deutschland rund jedes siebte Kind auf Hartz IV angewiesen. Über 1,5 Millionen der unter 15 Jahre alten Kinder sind betroffen. Die Zahl wächst
Die Situation der Kinder ist in einzelnen Regionen Deutschlands noch stärker angespannt, als im Bundesdurchschnitt. Negativ fallen die Stadtstaaten Bremen und Berlin auf. Mit fast 32 Prozent Prozent ist dort fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Hartz-IV-Leistungen abhängig. In Bayern hingegen gibt es die wenigsten armen Kindern, etwas über 6 Prozent sind dort auf Hartz IV angewiesen.
Jedes Kind hat einen eigenen Anspruch auf Sozialgeld.
Ab dem Alter von 15 Jahren kann entsprechend § 36 Abs. 1 SGB I ein jugendliches Kind ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters Sozialgeld beantragen. Wollen die Eltern nach Vollendung des 18. Lebensjahres Hartz IV für ihr Kind beantragen, benötigen sie eine Vollmacht ihrer volljährigen Kinder.
Die Berechtigung für ein minderjähriges Kind Hartz IV bzw. eine andere Sozialhilfeleistung zu beantragen ist grundsätzlich vom Sorgerecht abhängig. In Ausnahmefällen kann auch ohne Sorgerecht Hartz IV für das Kind beantragt wenn das Kind seinen Hauptwohnsitz beim Antragsteller hat.
Die Höhe der Hartz IV Regelsätze für Kinder ist abhängig von ihrem Alter. In nachfolgender Tabelle haben wir die aktuellen Sätze 2017 zusammengefasst.
| Kinder von 0 bis einschließlich 5 Jahre | 237 Euro |
| Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahre | 291 Euro |
| Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre | 311 Euro |
Voraussetzung für den Harz IV Bezug der Kinder ist immer die Bedürftigkeit. Verfügen sie über eigenes Vermögen oder Einkommen, müssen sie dies für ihren Lebensunterhalt einsetzen (nicht für den Lebensunterhalt ihrer Eltern). Insbesondere müssen die Kinder Sparguthaben nutzen, die über dem Freibetrag liegen. Freibetrag liegt bei 3.850 Euro. Die Eltern erhalten (bei eigenen Einkommen oder Vermögen der Kinder) dann aber weiterhin den Hartz IV Regelsatz, nur kein Sozialgeld für das Kind, da es nicht bedürftig ist.
Wenn das Guthaben des Kindes unterhalb des Freibetrages von 3.850 Euro (3.100 Euro Grundfreibetrag und 750 Euro Freibetrag für notwendige Anschaffungen) liegt, hat das Kind Anspruch auf Sozialgeld.
Einige Sozialverbände und Parteien fordern eine eigene Kindergrundsicherung und eine Abkehr von den an Erwachsenen orientierte Hartz IV Leistungen. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, sondern haben besondere Bedürfnisse und Ansprüche, die durch die gegenwärtige Hartz IV Regelung nicht angemessen abgedeckt werden könnten.
Der Beitrag Kinderarmut: Hilft ein eigenes Hartz IV für Kinder? erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Nicht nur bunt: die Elternzeit
Oftmals haben berufstätige junge Eltern Angst in die Elternzeit zu gehen. Das trübt die Vorfreude auf die spannende Zeit mit dem Kind. Aber auch diejenigen Arbeitnehmer, die die Vertretung in der Elternzeit übernehmen, sehen die Zeit oft mit Sorge auf sich zukommen.
Die Vertretung sollte sehr gut eingearbeitet werden. Eine gute und ausführliche an die Stellvertretung während der Elternzeit ist quasi Pflicht. Das sollte man auch dann unbedingt tun, wenn man Angst davor hat, dass der Vertreter so gut ist, dass er einen ausstechen könnte. Denjenigen aus dieser Sorge heraus schlecht einzuarbeiten ist eine falsche Strategie. Viel bedeutender ist es, während der Auszeit im Unternehmen im Gespräch zu bleiben. So kann man etwa mit dem Vorgesetzten vereinbaren, dass man sich ab und an mittels Telefon oder E-Mail über Neuigkeiten im Betrieb austauscht. Andere Möglichkeiten sind, sich mit Kollegen zu treffen oder bei Firmenfeiern dabei zu sein. Einen persönlichen Kontakt zu halten und Interesse am Geschehen in der Firma zu zeigen sind die Mittel, um seinen Platz in der Firma zu wahren.
Für die Vertretung ist es nicht gerade angenehm, wenn derjenige, der in Elternzeit geht, immer 150 Prozent gibt und quasi ohne Pausen arbeitet. Man sollte nicht in den Fehler verfallen, dem Vorgänger nachzueifern. Besser ist es, seine eigene Arbeitsweise effektiv in den Betrieb einzubringen. Man sollte herausfinden, was der Vorgänger nicht so gut konnte und womit man selbst punkten kann. Ziel sollte sein, mit eigenen Schwerpunkten aufzufallen und in Erinnerung zu bleiben.
Im Fall, dass der Stellvertreter nicht so gut war, sind die Kollegen und der Chef froh, dass man wieder aus der Elternzeit zurück ist. Im umgekehrten Fall sieht das anders aus. Sind alle traurig, dass der Stellvertreter gehen muss, so sollte man selbst nicht zu aggressiv vorgehen. Man sollte sich den anderen anschließen und dem Stellvertreter ebenfalls Anerkennung zollen. Gleichzeitig sollt man jedoch nicht in Frage stellen, dass man wieder zurück im Job ist. Man sollte sich keinesfalls beleidigt zeigen, sondern schauern, was der Stellvertreter geändert hat und diese Veränderungen erst einmal beibehalten. Alles rückgängig zu machen ist kein guter Stil, der auch keinen Beifall bei Chef und Kollegen ernten wird.
Der Beitrag Probleme in der Elternzeit meistern erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Eh voilà, die Konsequenzen der IV Revision #tapschweiz #agenda2010leaks
Quelle: BZ, 13. Januar 2017
„Experten zweifeln am Sparpotenzial“
„Die vorgesehenen finanziellen Kürzungen in der Sozialhilfe könnten dazu führen, dass das System sogar noch teurer würde als vorher. Das befürchten zwei Experten der Berner Fachhochschule.
Simon Steger und Daniel Iseli sind skeptisch: Die Mitarbeiter des Fachbereichs Soziale Arbeit der Berner Fachhochschule (BFH) glauben nicht, dass SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg mit den vorgesehenen Kürzungen in der Sozialhilfe jährlich 15 bis 25 Millionen Franken einsparen wird. «Ich habe schon oft erlebt, dass im Sozialbereich ein Sparpaket geschnürt wird und es am Schluss noch teurer kommt als vorher», sagt Iseli, der als Dozent arbeitet. Und genau dies könne gut auch bei den aktuellen Ideen der Fall sein.
Für die vergangene Woche vorgestellten Eckwerte einer dritten Vorlage der Sozialhilfegesetzrevision erntete Schnegg denn auch heftige Kritik. Geplant ist eine generelle Kürzung des Grundbedarfs um 10 Prozent unter die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.
Jungen Erwachsenen und vorläufig Aufgenommenen wird der Grundbedarf gar um bis zu 30 Prozent gekürzt. Dafür sollen Sparmassnahmen bei den Integrationszulagen rückgängig gemacht und die Einkommensfreibeträge erhöht werden. Insgesamt will Schnegg so zwischen 15 und 25 Millionen Franken einsparen. Während die Bürgerlichen die Stossrichtung begrüssten, drohten die linken Parteien bereits mit dem Referendum.
«Investitionen sind nötig»
Iseli bezweifelt das Sparpotenzial deshalb, weil er glaubt, dass es vor allem zu Verschiebungen zwischen einzelnen Bereichen der Sozialhilfe kommen wird. So könnten beispielsweise die Mitarbeitenden auf den Sozialdiensten künftig mehr situationsbedingte Leistungen auszahlen und so die Kürzungen wieder wettmachen.
Um in der Sozialhilfe nachhaltig zu sparen, müssten mehr Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, sagen Iseli und Steger. «Es wäre verkürzt, wenn man nur finanzielle Massnahmen beschliesst und hofft, das Ziel so zu erreichen», so Steger, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig ist [..]“
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Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit verabschiedet. Jetzt kann es den Weg durch Bundestag und Bundesrat nehmen.
Wichtigster Punkt des Gesetzes ist die Auskunftspflicht der Unternehmen. Nunmehr soll es nicht mehr möglich sein, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden, weil es niemand weiß. Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit an Lohn erhalten. Allerdings gibt es kein Recht auf Einblick in die einzelne Gehaltsabrechnung. Zum Vergleich wird eine Gruppe von mindestens sechs Mitarbeitern herangezogen.
Mit dem neuen Gesetz erhalten 14 Millionen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Informationen zum Gehalt. Bei Betrieben mit Tarifbindung läuft der Anspruch über den Betriebsrat, bei Unternehmen ohne Tarifbindung ist er direkt an den Arbeitgeber gerichtet.
Vier wichtige Bereiche werden von dem Gesetz zur mehr Lohngerechtigkeit abgedeckt. Neben dem Anspruch auf individuelle Auskunft gibt es für 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht über den Stand der Entgeltgleichheit.
6300 Unternehmen werden aufgefordert, Prüfungsverfahren einzuführen.
Es wird schließlich das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit festgeschrieben.
Oft wird gefragt, wie groß die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind. Das Statistische Bundesamt gibt eine Antwort. Danach beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich 21 Prozent. 4,50 Euro verdienen Frauen damit pro Stunden weniger als Männer.
Der Verband der Familien-Unternehmer hält das geplant Gesetz für ein Bürokratie-Monster. Für die Arbeitgeberverbände ist das Gesetz unnötig und belastend. Dadurch würden keine besseren Karriere-Chancen für Frauen geschaffen werden.
Das Gesetz zu mehr Lohngerechtigkeit sei ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke, erklärte das Bundesfamilienministerium. Im Grundgesetz seien gleiche Rechte von Männern und Frauen festgeschrieben; das müsse sich auch bei der Bezahlung widerspiegeln. Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern haben künftig ein Recht auf Information über die Höhe des Gehalts, das an vergleichbare Kollegen gezahlt wird.
Der Beitrag Neues Gesetz zu mehr Lohngerechtigkeit 2017 erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Alltag in einem Jobcenter“Ich habe Kollegen, da möchte ich nicht Kundin sein“Blick hinter die Kulissen eines Jobcenters: Martina Haase will Arbeitslosen helfen, doch kommt vor lauter Bürokratie kaum dazu. Verzweifelt steckt sie Menschen in Maßnahmen – auch wenn die sinnlos sind.Ein Interview von Franziska Reif DPA Agentur für Arbeit: Viel Stress, viel Bürokratie und wenig Hilfe für die Arbeitslosen.
SPIEGEL: Sie sind Vermittlerin in einem Jobcenter, wie wird man das?
Haase:* Eher zufällig. Eigentlich bin ich Soziologin, habe vorher Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Als das Arbeitsamt irgendwann Arbeitsvermittler gesucht hat, habe ich mich beworben, Schulungen gemacht und, tja, jetzt bin ich hier.Karriere
SPIEGEL: Von der Gute-Laune-Tante der PR in die Arbeitsvermittlung – das ist ein weiter Weg.
Haase: Ja, aber dieser Job ist nicht weniger abwechslungsreich. Ich betreue Akademiker, die nach der Uni keinen Job finden, aber auch Langzeitarbeitslose, die schon seit 20 Jahren zu Hause sitzen. Einige Kunden stehen kurz vor der Rente. Die kann ich gar nicht mehr vermitteln, weil sie ihr Leben lang körperlich gearbeitet haben und kaputt sind. Und dann gibt es noch die Aufstocker, die im Beruf so wenig verdienen, dass ihnen Unterstützung zusteht.
SPIEGEL: Das hört sich nach einem eng getakteten Arbeitstag an.
Haase: Das kann man wohl sagen. Offiziell liegt der Betreuungsschlüssel bei 150 Kunden pro Vermittler. Tatsächlich bin ich aber für 350 bis 380 Leute zuständig. Wenn Kollegen krank oder im Urlaub sind, verdoppeln sich die Zahlen.
SPIEGEL: Es gibt einen offiziellen und einen tatsächlichen Schlüssel?
Haase: Ja, denn um dem Schlüssel, den das Bundesarbeitsministerium vorgibt, zu entsprechen, werden die Kunden auf alle Mitarbeiter verteilt. Also auch auf die, die am Empfang, im Sekretariat oder anderswo sitzen – also nichts mit Vermittlung zu tun haben.
SPIEGEL: Kennen Sie dann überhaupt alle Ihre Kunden persönlich?
Haase: Richtig kennen? Eigentlich nur die Problemfälle oder Arbeitslose, mit denen ich gerade eine Umschulung plane. Aber die Masse, die wischt an mir vorbei. Das sind die Unauffälligen, die brav ihre Bewerbungen nachweisen und wieder gehen. Da mache ich einen Haken und vergesse sie wieder, weil mir einfach die Zeit fehlt.
SPIEGEL: Und wenn die mal einen Termin verpassen?
Haase: Sie meinen, ob ich sie bestrafe? Ich mag keine Sanktionen. Die motivieren nicht. Und Motivation ist doch der Schlüssel zum Erfolg. Es ist doch klar, dass einer, der immer nur Absagen erhält, irgendwann die Energie verliert.
SPIEGEL: Also drücken Sie schon mal ein Auge zu?
Haase: Laut Gesetz muss ich sanktionieren, das heißt, bei einem vergessenen Termin drei Monate lang zehn Prozent vom Arbeitslosengeld II abziehen. Gott sei Dank kann die Teamleiterin nicht immer so genau hinschauen.
SPIEGEL: Und ihre Kollegen?
Haase: Da gibt es sicherlich einige, die sich sogar freuen, wenn sie Strafen aussprechen können. Das muss auch nicht in jedem Fall schlecht sein. Manchmal kommt man nur so mit einem Menschen ins Gespräch. Einer erzählte mir erst dann, dass er drogenabhängig ist und sein Vermieter ihn aus der Wohnung schmeißen will. Dann geht es nicht mehr um die Bewerbungen, dann geht meine Arbeit mehr in Richtung Sozialarbeit.
SPIEGEL: Wie erklären sie sich den schlechten Ruf von Arbeitsvermittlern?
Haase: Ich habe Kollegen, bei denen ich nicht Kundin sein möchte. Für die ist das hier einfach nur ein Job, die könnten auch im Lager arbeiten und Milchkästen zählen. Außerdem sind alle im Jobcenter überlastet. Und dann ist da noch die Angst, dass ein Arbeitsloser uns plötzlich angreifen könnte. Wir haben alle einen Alarmknopf unterm Schreibtisch.
SPIEGEL: Haben sie den schon mal gedrückt?
Haase: Bisher ging immer alles gut. Es gibt wohl niemanden, der aus heiterem Himmel ausrastet. Neulich wollte ein Kunde zu mir. Er stand zunächst im Empfangsbereich in der Schlange. Dort ist es heiß und stickig. Kinder schreien, Alkoholisierte pöbeln, es riecht nicht gut. Vor meiner Tür musste er wieder warten. Schließlich trafen ein Gestresster und eine Entnervte aufeinander. Da sind die Fetzen geflogen. Gott sei Dank ist es bei Worten geblieben.
SPIEGEL: Sie haben viel Verständnis.
Haase: Na klar. Niemand ist gerne Bittsteller beim Jobcenter. Und kaum einer weiß, wie schnell man hier landet: Arbeit verloren, ein Jahr keinen neuen Job gefunden, und schon sitzt man vor meiner Tür. Ich kriege einen Hals, wenn ich höre, dass alle Arbeitslosen faul sind.
SPIEGEL: Das muss doch frustrierend sein, wenn Sie wissen, dass Sie auch nichts mehr tun können.
Haase: Ja. Hier sagt auch niemand: „Das ist der tollste Job der Welt“. Dabei könnten die Vermittler so viel Gutes bewirken. Doch sie werden ja leider nicht unterstützt. Stattdessen werten ganz
Quelle: Hartz IV: Jobcenter-Mitarbeiterin erzählt vom Alltag im Arbeitsamt – SPIEGEL ONLINE
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Im Müll nach Essen gesucht: Geldstrafe für Rentner (75)Neumarkt-St. Veit/Mühldorf am Inn – Bereits im Dezember 2015 war ein Rentner dabei erwischt worden, wie er in den Abfallcontainern eines Discounters nach Essen suchte. Nun musste er sich deswegen vor Gericht verantworten.
Seit seiner Scheidung sei der 75-Jährige nicht mehr auf die Beine gekommen, plädierte seine Verteidigerin, „Eine Abwärtsspirale, die sich immer weiter dreht“, zitiert sie der Neumarkter Anzeiger. Jegliche Geldstrafe sei für ihn nicht bezahlbar, nur rund 300 Euro habe er im Monat zum Leben.
Auch wenn eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei, erlegte der vorsitzende Richter schließlich dem Angeklagten eine Geldstrafe von 200 Euro wegen Hausfriedensbruchs auf.
Zum Verhängnis war ihm dabei sein umfangreiches Vorstrafenregister mit rund 20 Einträgen geworden. Außerdem sei auf Grund der Eingrenzungen um den Container klar gewesen, dass er fremdes Eigentum betrat.
Meiner Meinung nach, auch wenn ein Mensch 20 Einträge im Vorstrafenregister hat, „ist man deswegen ein schlechterer Mensch?“
Und wenn er 20 Einträge hat, hat er bestimmt dafür bezahlt. Sollten sich Richter lieber mal dafür interessieren, was in unserem sozusagenen Rechtsstaat falsch läuft, aber lieber Verurteilt man jemanden der eh nichts zu essen hat, als dass man Steuerflüchtlinge die Hunderte Milliarden an Euro verschwinden lassen Dingfest macht.
Natürlich eine Straftat ist eine Straftat, aber es sollte sich in der Relation halten und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie auf OVB Online oder in der gedruckten Heimatzeitung!Rubriklistenbild: © dpa (Montage)
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Klaus Schwab, Chef des Weltwirtschaftsforums, spricht in einem Interview im Hamburger Abendblatt über die Grenzen der Globalisierung und soziale Verantwortung von Topmanagern. Dabei kommt er auf das bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen: «Schwab: In der Schweiz fand kürzlich die Abstimmung über das bedingungslose Grundeinkommen statt. Immerhin 23 Prozent der Bürger haben diesem zugestimmt. Auch ich finde…
Der Beitrag WEF-Gründer Klaus Schwab findet Grundeinkommen plausibel erschien zuerst auf grundeinkommen.
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Wieder ein neuer Newsletter draußen:
Thomé Newsletter 02/2017 vom 09.01.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter. Dieser zu folgenden Themen:
1. Änderungen ab 2017 im Arbeits- und Sozialrecht
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Ich weise hier noch auf die ein oder andere Zusammenfassung von Änderungen vorwiegend im Sozialrecht hin:
•Einmal vom BMAS in Juris: http://tinyurl.com/h56qwuj
•und bei Arbeitsrechtsberater: http://www.arbrb.de/46489.htm
Hier noch eine Anmerkung/Klarstellung: die BLÖD-Zeitung hat zum Jahresbeginn ihre eigne Interpretation der BA Weisung zu § 5 SGB II publiziert, ein Ergebnis davon findet sich auf Focus: http://tinyurl.com/joqnwnk , was wiederum völlig unreflektiert und sachlich schlichtweg falsch von Gegen-Hartz.de übernommen wurde: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-duerfen-radikal-kuerzen.php
Zur Rechtslage: Generell gilt, eine fiktive Anrechnung, also Anrechnungen von Geldern die nicht vorhanden sind darf in keinem Fall erfolgen. Lediglich in dem Fall, in dem das JC über den § 5 Abs. 3 SGB II statt dem dazu Verpflichteten selbst eine vorrangige Leistung selbst beantragt hat und der SGB II-Bezieher von dem vorrangigen Leistungsträger aufgefordert wurde mitzuwirken und nicht mitgewirkt hat und vom vorrangigen Leistungsträge ein Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung ergangen ist und dieser bestandskräftig ist, dann darf das JC die SGB II-Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise entziehen (§ 5 Abs. 3 S. 4 SGB II). Aber so Aussagen: „Jobcenter dürfen ab 2017 Mittel komplett streichen, wenn Hartz-IV-Empfänger andere Leistungen, auf die sie einen Anspruch haben, nicht beantragen.“ sind sachlich falsch und unterscheiden sich echt kaum noch vom Niveau der BLÖD-Zeitung.
2. Fälle für das BVerfG wegen Richtervorlage zu Sanktionen
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Ich hatte im letzten Newsletter drum gebeten, uns möglichst Fälle zu nennen und zu übersenden für das Verfahren beim BVerfG. Die Rückmeldungen waren sehr spärlich. Ich möchte daher nochmal beschreiben worum es mir bei der Suche geht:
•Fälle in denen Lebensmittelgutscheine „grundsätzlich“ bei Sanktionen verweigert werden.
•Fälle in denen Geldleistungen für Fahrtkosten, Medikamentenzuzahlungen, bei Schwangerschaftsbedarfen neben Lebensmittelgutscheinen verweigert werden.
•Fälle bei denen durch Sanktionen Obdachlosigkeit eingetreten ist und der Vermieter fristlos oder später ordentlich gekündigt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren.
•Fälle, in denen das JC bei Sanktionen die darlehensweise Übernahme von Miet- und Energieschulden bei 100 % Sanktionen abgelehnt hat. Besonders spannend bei kranken Menschen oder Schwangeren.
•Fälle bei denen auf die Unterwerfungs-/Bereiterklärung „ich tue in Zukunft alles, nur gebt mir die Miete wieder“ nach § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II (für Ü- 25 Jährige) und nach § 31a Abs. 2 S. 4 SGB II (für U-25-Jährige) vom JC nicht hingewiesen und / oder diese ignoriert wurde.
Also alles Fälle in denen Sanktionen zu erheblichen und gegen die Menschenwürde verstoßenden Übergriffen geworden sind. Der Pferdefuß ist aber, wir müssen die Fälle irgendwie dokumentieren. Das bedeutet durch Akten oder Eidesstattliche Versicherung belegen. Ich fordere daher alle NL Leser auf, hier in Euch zu gehen und aktiv zu werden.
3. Stellungnahmen zum Entwurf eines 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung =====================================================
Dann gibt es erste Stellungnahmen zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Hier die vom DPWV: http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/armuts-und-reichtumsbericht-der-bundesregierung-paritaetischer-wohlfahrtsverband-weist-in-aktuelle/ und die von der Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/5_NARB_Caritas_DCV_Stellungnahme.pdf
4. Handreichung zum Bundesteilhabegesetz
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Der DPWV hat eine umfassende Handreichung zum Bundesteilhabegesetz erstellt. Die Handreichung richtet sich an die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Die in den Gesetzen normierten Ansprüche und Leistungen können von den Menschen mit Behinderung nur dann realisiert werden, wenn eine gute Infrastruktur von Leistungsangeboten vorhanden ist. Daher ist es auch im Interesse der Menschen mit Behinderung, wenn die Leistungserbringer über die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Leistungsmöglichkeiten gut informiert sind. Dem Paritätischen ist es ein besonderes Anliegen eine im Sinne für Menschen mit Behinderung bedarfsgerechte Unterstützung zu befördern. Daher wird in der Handreichung aus Sicht der Leistungserbringer die neue Gesetzeslage in ausgewählten Aspekten beschrieben und beurteilt. Sie soll auf die für die Leistungserbringer durch die neue Gesetzeslage entstehenden Frage- und Problemstellungen in dreierlei Hinsicht aufmerksam machen, ohne den Blick für die Menschen mit Behinderung zu verlieren. Mehr dazu hier: http://www.der-paritaetische.de/nc/fachinfos/artikel/news/handreichung-zum-bundesteilhabegesetz/
Der Kollege Bernd Eckard hat seine Veröffentlichung zur Einkommensanrechnung in fast allen Facetten, modifiziert auf die Rechtslage durch das 9. SGB II – Änderungsgesetz neu aufgesetzt. Diese gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2017-Sozialrecht-Justament.docx.pdf
6. Einladung zur Rentenkonferenz am 28. Januar 2017 nach Frankfurt am Main
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Die gravierendsten Zerstörungen des Sozialsystems durch die Hartz IV Gesetze wurden durch die radikalen Einschnitte in die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung bewirkt. Während die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und deren Ersetzung durch die viel zu niedrige Grundsicherung sofort sichtbar wurde, vollzieht sich der Abbau der Renten über einen länger laufenden Prozess. Inzwischen wird aber das Elend, das vielen Millionen droht, deutlich sichtbar. Allein im letzten Jahr sind die staatlichen Ausgaben für die Grundsicherung von Rentnern um 8,5 Prozent gestiegen. Im Verhältnis zu 2011 schon insgesamt um 35 Prozent (FAZ 11.10.2016). Das ist erst der Anfang einer sich beschleunigenden Entwicklung. Die durchschnittliche Neurente betrug 2015 nur noch 730 Euro und sie soll noch weiter sinken
Mehr dazu in der Einladung, Infomaterial und Hintergrund: http://www.harald-thome.de/media/files/Rentenkampagne_-Einladung_Materialien.pdf
7. Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren
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Dann möchte ich noch auf einen Aufsatz von RA Till Koch hinweisen zu Entschädigungsansprüchen bei überlangen Gerichtsverfahren in der Sozialgerichtsbarkeit, das sollte sich jeder mal angucken und im Blick haben. Den Aufsatz gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2124/
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
– am 20./21. Feb. in Dresden
– am 20./21. März in Leipzig
– am 27./28. März in Wuppertal (noch 1. Platz frei)
– am 03./04. April in München
– am 10./11. April in Berlin
– am 18./19. April in Frankfurt
– am 29./30. Mai in Augsburg
– am 21./22. Juni in Erfurt
– am 24./25. Juli in Berlin
– am 07./08. Aug. in Bremen
– am 17./18. Aug. in Koblenz
– am 21./22. Aug. in Dresden
Die Änderungen durch das „9. SGB II ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
– vom 15. – 19. Mai in Wuppertal
– vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen .
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
– am 29./30. März in Frankfurt
– am 23./24. Mai in Wuppertal
– am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
——————————————————–Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
– am 26. April in Hamburg
– am 13. Juni in Frankfurt
– am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
————————————————————————————In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
– am 20. April in Wuppertal
– am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste ====================================================
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
– am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
– am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
– am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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Asylbewerber mit Hartz 4 Anspruch
Wer nicht genug Einkommen oder Vermögen hat, um den eigenen Unterhalt zu sichern und sich rechtmäßig in Deutschland aufhält und weitere Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Sozialleistungen.
Sozialleistungen sind Beispielsweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, die Grundsicherung bei längerer Arbeitslosigkeit, besser bekannt unter dem Namen ALG II oder Hartz IV, sowie die Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Vergangenen Jahr hatten Flüchtlinge mit Bleibereicht einen Anspruch auf Asylbewerberleistungen. Viele von ihnen haben eine dauerhafte Bleibeperspektive und damit auch einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen. Hartz IV ist im Vergleich zu den Asylbewerberleistungen der Anspruch mit dem größeren Leistungsumfang.
Viele Menschen aus den Flüchtlings-Herkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea erhalten deshalb im laufenden Jahr 2017 Leistungen nach dem SGB II. Viele stellen sich deshalb die Frage, ob dem deutschen Sozialsystem eine Überlastung droht und wer die Kosten trägt.
Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Zahl von Leistungsbeziehen aus den größten Herkunftsländern von Asylbewerbern verdoppelt und lag Ende des 3. Quartals letzten Jahres bei etwas mehr als einer halben Million. Die meisten von den Anspruchsberechtigten kamen aus Syrien, gefolgt vom Irak, Afghanistan und Eritrea.
In den letzten drei Monaten des letzten Jahres sind nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch gut 100.000 Menschen aus Asyl-Herkunftsländern dazugekommen. Somit beziehen Anfang 2017 etwa 670.000 Menschen aus Flucht-Ländern Hartz-IV-Leistungen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl damit erneut verdoppelt.
Die Entwicklung war lange voraussehbar. Schließlich sind im Jahr 2015 knapp 900.000 Menschen nach Deutschland geflohen. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass bis 2019 etwa eine Million zusätzliche Hartz-IV-Empfänger durch die Zuwanderung von staatlichen Leistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Derr Anstieg wird sich allerdings in Zukunft stark abschwächen. Im letzten Jahr kamen nur etwa 300.000 Flüchtlinge nach Deutschland, zwei Drittel weniger als 2015.
Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher ging hingegen zurück. Die Gesamtzahl der Hartz IV Berechtigten lag im Dezember 2016 bei etwas mehr als 4 Millionen. Sie stagnierte damit auf Vorjahresniveau.
Einen Anspruch auf Hartz IV hat als Flüchtling derjenige, dessen Asylantrag anerkannt worden ist und der sich beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet hat. Im laufenden Jahr 2017 werden sich etwa 160.000 geduldete Flüchtlinge oder solche, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei den Jobcentern neu arbeitslos melden.
Nein, so die klare Antwort. Die Bundesagentur erklärt, das das Eingliederungshilfe-Budget für 2017 um 610 Millionen Euro erhöht worden und somit genug Geld für alle vorhanden sei.
Die Bundesagentur für Arbeit hat 2016 zudem einen größeren Überschuss erwirtschaftet und ihre Rücklagen auf mehr als elf Milliarden Euro erhöht. Hintergrund: die Zahl der Erwerbslosen von insgesamt 2,691 Millionen Menschen liegt auf den niedrigsten Stand seit einem Vierteljahrhundert.
Der Anstieg der Hartz-IV-Empfänger mit Flüchtlingshintergrund bereitet den Jobcentern keine Probleme, wenn sich anerkannte Asylbewerber rasch melden; denn dann können sie frühzeitig betreut und mit Sprach- und Weiterbildungskursen auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werde.
Der Beitrag Immer mehr Menschen beziehen Sozialleistungen erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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