Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit verabschiedet. Jetzt kann es den Weg durch Bundestag und Bundesrat nehmen.
Auskunftspflicht
Wichtigster Punkt des Gesetzes ist die Auskunftspflicht der Unternehmen. Nunmehr soll es nicht mehr möglich sein, dass schon deshalb immer noch geringere Löhne an Frauen gezahlt werden, weil es niemand weiß. Künftig sollen Frauen auf Wunsch erfahren können, was ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit an Lohn erhalten. Allerdings gibt es kein Recht auf Einblick in die einzelne Gehaltsabrechnung. Zum Vergleich wird eine Gruppe von mindestens sechs Mitarbeitern herangezogen.
Mit dem neuen Gesetz erhalten 14 Millionen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Informationen zum Gehalt. Bei Betrieben mit Tarifbindung läuft der Anspruch über den Betriebsrat, bei Unternehmen ohne Tarifbindung ist er direkt an den Arbeitgeber gerichtet.
Weiterer Gesetzesinhalt
Vier wichtige Bereiche werden von dem Gesetz zur mehr Lohngerechtigkeit abgedeckt. Neben dem Anspruch auf individuelle Auskunft gibt es für 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht über den Stand der Entgeltgleichheit.
6300 Unternehmen werden aufgefordert, Prüfungsverfahren einzuführen.
Es wird schließlich das Prinzip gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit festgeschrieben.
Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen
Oft wird gefragt, wie groß die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind. Das Statistische Bundesamt gibt eine Antwort. Danach beträgt der Lohnunterschied durchschnittlich 21 Prozent. 4,50 Euro verdienen Frauen damit pro Stunden weniger als Männer.
Reaktionen der Arbeitgeber auf das Gesetz
Der Verband der Familien-Unternehmer hält das geplant Gesetz für ein Bürokratie-Monster. Für die Arbeitgeberverbände ist das Gesetz unnötig und belastend. Dadurch würden keine besseren Karriere-Chancen für Frauen geschaffen werden.
Die Bundesregierung
Das Gesetz zu mehr Lohngerechtigkeit sei ein ganz wichtiges Gesetz für die Schließung der Lohnlücke, erklärte das Bundesfamilienministerium. Im Grundgesetz seien gleiche Rechte von Männern und Frauen festgeschrieben; das müsse sich auch bei der Bezahlung widerspiegeln. Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitern haben künftig ein Recht auf Information über die Höhe des Gehalts, das an vergleichbare Kollegen gezahlt wird.
Der Beitrag Neues Gesetz zu mehr Lohngerechtigkeit 2017 erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 14, 2017 at 05:30PM
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