Wird dem Jobcenter kein Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag vorgelegt, können keine weiteren Leistungen gewährt werden – dies gilt auch, wenn der Antrag aus gesundheitlichen Gründen nicht abgegeben werden konnte. Im verhandelten Fall ging ein Hartz IV Leistungsempfänger vor Gericht, der krankheitsbedingt seinen Weiterbewilligungsantrag nicht einreichen konnte. Der Mann bezog seit 2013 Leistungen vom Jobcenter und erhielt auch immer vor Ablauf des Bewilligungszeitraums […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, January 12, 2017 at 03:00PM