Wer nicht genug Einkommen oder Vermögen hat, um den eigenen Unterhalt zu sichern und sich rechtmäßig in Deutschland aufhält und weitere Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Sozialleistungen.
Sozialleistungen sind Beispielsweise die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, die Grundsicherung bei längerer Arbeitslosigkeit, besser bekannt unter dem Namen ALG II oder Hartz IV, sowie die Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Vergangenen Jahr hatten Flüchtlinge mit Bleibereicht einen Anspruch auf Asylbewerberleistungen. Viele von ihnen haben eine dauerhafte Bleibeperspektive und damit auch einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen. Hartz IV ist im Vergleich zu den Asylbewerberleistungen der Anspruch mit dem größeren Leistungsumfang.
Viele Menschen aus den Flüchtlings-Herkunftsländern Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea erhalten deshalb im laufenden Jahr 2017 Leistungen nach dem SGB II. Viele stellen sich deshalb die Frage, ob dem deutschen Sozialsystem eine Überlastung droht und wer die Kosten trägt.
Die Entwicklung im Bereich Hartz IV
Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Zahl von Leistungsbeziehen aus den größten Herkunftsländern von Asylbewerbern verdoppelt und lag Ende des 3. Quartals letzten Jahres bei etwas mehr als einer halben Million. Die meisten von den Anspruchsberechtigten kamen aus Syrien, gefolgt vom Irak, Afghanistan und Eritrea.
In den letzten drei Monaten des letzten Jahres sind nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch gut 100.000 Menschen aus Asyl-Herkunftsländern dazugekommen. Somit beziehen Anfang 2017 etwa 670.000 Menschen aus Flucht-Ländern Hartz-IV-Leistungen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl damit erneut verdoppelt.
Hintergründe dieser Entwicklung
Die Entwicklung war lange voraussehbar. Schließlich sind im Jahr 2015 knapp 900.000 Menschen nach Deutschland geflohen. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass bis 2019 etwa eine Million zusätzliche Hartz-IV-Empfänger durch die Zuwanderung von staatlichen Leistungen ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Derr Anstieg wird sich allerdings in Zukunft stark abschwächen. Im letzten Jahr kamen nur etwa 300.000 Flüchtlinge nach Deutschland, zwei Drittel weniger als 2015.
Die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher ging hingegen zurück. Die Gesamtzahl der Hartz IV Berechtigten lag im Dezember 2016 bei etwas mehr als 4 Millionen. Sie stagnierte damit auf Vorjahresniveau.
Wann hat ein Asylbewerber Anspruch auf Hartz IV?
Einen Anspruch auf Hartz IV hat als Flüchtling derjenige, dessen Asylantrag anerkannt worden ist und der sich beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet hat. Im laufenden Jahr 2017 werden sich etwa 160.000 geduldete Flüchtlinge oder solche, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bei den Jobcentern neu arbeitslos melden.
Ist das Sozialsystem überlastet?
Nein, so die klare Antwort. Die Bundesagentur erklärt, das das Eingliederungshilfe-Budget für 2017 um 610 Millionen Euro erhöht worden und somit genug Geld für alle vorhanden sei.
Die Bundesagentur für Arbeit hat 2016 zudem einen größeren Überschuss erwirtschaftet und ihre Rücklagen auf mehr als elf Milliarden Euro erhöht. Hintergrund: die Zahl der Erwerbslosen von insgesamt 2,691 Millionen Menschen liegt auf den niedrigsten Stand seit einem Vierteljahrhundert.
Der Anstieg der Hartz-IV-Empfänger mit Flüchtlingshintergrund bereitet den Jobcentern keine Probleme, wenn sich anerkannte Asylbewerber rasch melden; denn dann können sie frühzeitig betreut und mit Sprach- und Weiterbildungskursen auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werde.
Der Beitrag Immer mehr Menschen beziehen Sozialleistungen erschien zuerst auf Sozialhilfe24.
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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, January 08, 2017 at 06:21PM
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