Im Müll nach Essen gesucht: Geldstrafe für Rentner (75)Neumarkt-St. Veit/Mühldorf am Inn – Bereits im Dezember 2015 war ein Rentner dabei erwischt worden, wie er in den Abfallcontainern eines Discounters nach Essen suchte. Nun musste er sich deswegen vor Gericht verantworten.
Seit seiner Scheidung sei der 75-Jährige nicht mehr auf die Beine gekommen, plädierte seine Verteidigerin, „Eine Abwärtsspirale, die sich immer weiter dreht“, zitiert sie der Neumarkter Anzeiger. Jegliche Geldstrafe sei für ihn nicht bezahlbar, nur rund 300 Euro habe er im Monat zum Leben.
Auch wenn eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei, erlegte der vorsitzende Richter schließlich dem Angeklagten eine Geldstrafe von 200 Euro wegen Hausfriedensbruchs auf.
Zum Verhängnis war ihm dabei sein umfangreiches Vorstrafenregister mit rund 20 Einträgen geworden. Außerdem sei auf Grund der Eingrenzungen um den Container klar gewesen, dass er fremdes Eigentum betrat.
Meiner Meinung nach, auch wenn ein Mensch 20 Einträge im Vorstrafenregister hat, „ist man deswegen ein schlechterer Mensch?“
Und wenn er 20 Einträge hat, hat er bestimmt dafür bezahlt. Sollten sich Richter lieber mal dafür interessieren, was in unserem sozusagenen Rechtsstaat falsch läuft, aber lieber Verurteilt man jemanden der eh nichts zu essen hat, als dass man Steuerflüchtlinge die Hunderte Milliarden an Euro verschwinden lassen Dingfest macht.
Natürlich eine Straftat ist eine Straftat, aber es sollte sich in der Relation halten und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
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Quelle: via @Norbertschulze, January 11, 2017 at 09:23PM
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