Seit 2016 hat jeder das Recht, ein Konto zu eröffnen. Egal, ob mit Wohnsitz oder ohne. Egal, wie viel Geld er hat. Der rechtliche Anspruch auf das so genannte Basiskonto gilt ausdrücklich auch für Wohnungslose und Asylbewerber. Die Hamburgische Verbraucherschutzbehörde hat nun ein Faltblatt mit Informationen zum Basiskonto veröffentlicht. Darin informiert die Behörde auch darüber, wie man sich […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Hinzundkunzt.de, January 09, 2017 at 03:00PM