Donnerstag, 30. April 2015

Ab Juli 2015 steigen die Pfändungsfreigrenzen

Zum 01. Juli 2015 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöht. Damit steigt der Grundfreibetrag für das unpfändbare Einkommen des Schuldners von aktuell 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro monatlich […]

Quelle: via @Hartziv.org, April 30, 2015 at 01:05PM

Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...