Zum 01. Juli 2015 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöht. Damit steigt der Grundfreibetrag für das unpfändbare Einkommen des Schuldners von aktuell 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro monatlich […]
Quelle:
via @Hartziv.org, April 30, 2015 at 01:05PM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...