Ist erst einmal ein Hartz IV Antrag gestellt, und drohen durch den Zeitpunkt der Antragsstellungen finanzielle Einbußen, kann der Antrag nicht ohne weiteres zurückgenommen werden, um diesen zu einem für den Antragssteller günstigeren Zeitpunkt erneut zu stellen, wie das Bundessozialgericht Az.: B 4 AS 22/14 R aktuell urteilte. Damit wies das Gericht eine Klage eines ehemaligen Strafgefangenen ab [...]
Quelle:
via @Gegen-Hartz.de, April 30, 2015 at 02:00AM
Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...